Bankkaufmann

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Exmann und ich waren GEMEINSAME Mieter einer Wohnung. Nach der Trennung vor 4 Jahren bin ich in der Wohnung verblieben und mein Exmann ist aus dem Mietvertrag entlassen worden.

Nach dem Einzug ist der Vermieter mit meinem Exmann zur Sparkasse gegangen und hat ein Kautionssparbuch auf den Namen meines Mannes angelegt. (Es hat wohl niemand je an eine Trennung gedacht, sonst wäre es auf beide Namen angelegt worden). Meinem Vermieter liegt eine Verpfändungserklärung vor.

Nun bin ich auch aus der Wohnung ausgezogen und die Frage ist, wie das Sparbuch aufgelöst werden kann. Die Kaution soll zur Hälfte ich bekommen, die andere Hälfte mein Exmann. Dieser wohnt nur mittlerweile über 600 km weit entfernt. Mein Vermieter meint immer, dass er höchstpersönlich mit ihm zur Sparkasse gehen muss, um das Sparbuch aufzulösen.

Ich vertrete die Meinung, dass mein Exmann mir eine Vollmacht erteilen kann, dass ich das Sparbuch auflösen kann, damit er nicht die Strecke fahren muss.

Wer liegt denn nun richtig? Und wie müsste eine Vollmacht aussehen, die die Sparkasse akzeptieren muss?

Hat der Vermieter überhaupt eine chance jetzt Mietschäden geltend zu machen? Es ist nämlich ein solcher aufgetreten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo Anja,

Dein Mann muss nicht zur Sparkasse gehen. Da die Banken und Sparkassen aber sehr unterschiedlich vorgehen, solltet Ihr mit der Sparkasse direkt reden und Euch einen Ansprechpartner geben lassen, der den Vorgang mit Euch gemeinsam abwickelt.

Falls der Mangel unstrittig ist und Ihr es Euch leisten könnt, dann zahlt den Schaden aus eigener Tasche gegen Rückgabe der Verpfändungserklärung und - je nach Institut notwendig - eine schriftliche Freigabeerklärung durch den Vermieter. Mit Verpfändungsurkunde und Freigabeerklärung kann Dein Exmann das Sparkonto auflösen und Deinen Anteil an Dich überweisen. Einen entsprechendes Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem aEx Mann vorausgesetzt.

Viel Glück

Alex

Hallo,

sorry wenn nur kurz bzw. stichwortaertig antworte, bissl knapp die zeit :frowning:

also…
wg. auflösung: eine auflösung ist mit einer vollmacht deines ex-mannes möglich. diese sollte so genau wie möglich formuliert sein wie z.b. "frau x, geb. am x, wohnhaft x, ist berechtigt das sparkonto x -mietkaution- aufzulösen und den betrag in höhe x im emfpang zu nehmen…

diese soll von iohm unterschrieben sein (unterschrift gemäß pa-kopie) und die kopie des personalausweises von deinem ex-mann brauchst du auch.

diese vollmacht muss jedoch im original vorliegen (kein fax oder so).

dann geht es - macht der kleine sachbearbeiter am schalter ärger, lass dir den fil.leiter kommen!

anspruch des mieters:wg der verpfändung kommt es natürlich an sein geld. dafür wurde ja explizit ein mietkautionssparkonto eröffnet.
auch hier gilt, sollte die bank ärger machen, die vollmacht nehmen, den vermieter auch und bei auflösung einen teil auszahlen.

bei fragen bitte melden.

gruß,
richter

Hallo,

richtig ist, dass das Sparbuch nur von Deinem Mann aufgelöst werden kann, da er der Kontoinhaber ist. Er muss dafür aber nicht extra die 600 km anreisen. Es wäre auch möglich, dass der Vermieter eine Freigabeerklärung unterschreibt und diese Deinem Mann zusendet. Dein Mann kann dann das Sparbuch gemeinsam mit der Freigabeerklärung des Vermieters bei einer Bank bei ihm vor Ort einreichen und um Einzug der fälligen Forderung bitten. Dann kümmert sich seine Bank um die Auflösung des Sparbuches und das Guthaben wird ihm gutgeschrieben.
Allerdings bist Du darauf angewiesen, ihm zu vertrauen, dass er Dir Deinen Anteil auszahlt. Du selber kannst gegenüber der Bank nämlich keine Ansprüche geltend machen.

Hallo Anja,

sorry, daß ich erst jetzt antworte (Urlaubsbedingt)

Die Kontoauflösung kann normalerweise auch schriftlich erfolgen, per Vollmacht. Bitte bei der kontoführenden Sparkasse nachfragen, ob diese Vollmacht formlos sein darf, ggfs. hat die Sparkasse ein Formular dafür.
Falls es Probleme bezüglich der Legitimation ihres Exmannes gibt, könnte ich mir vorstellen, daß die Sparkassen unter sich „Amtshilfe“ gewähren.

Pfandrecht des Vermieters bei Mietsachschäden:

Das Pfandrecht des Vermieters ist in der Verpfändungserklärung geregelt. Sofern ein Mietschaden aufgetreten ist, kann sich der Vermieter aus dem Guthaben der Kaution den Schadenbetrag ersetzen lassen.
Allerdings hat der Vermieter ggü. dem Mieter (und auch der kontoführenden Sparkasse) eine Anzeigepflicht sowie nach Anzeige des Schadens eine Wartezeit (i.d.R. 4 Wochen) Erst nach Ablauf dieser Wartezeit kann der Betrag verfügt werden.
Anschließend kann das restliche Guthaben ausgezahlt werden.
Einfacher wäre natürlich, sofern Sie / Ihr den Schaden anerkennt, das Kautionskonto aufzulösen, den Schadenbetrag vom Guthaben abziehen und das verbleibende Guthaben aufzuteilen.

Ich schlage vor, die Sache direkt mit dem Mitarbeiter der Sparkasse vor Ort zu besprechen, ich hoffe der dortige Mitarbeiter findet eine Lösung für diese Angelegenheit.

Viel Erfolg.

Beste Grüße

Hans-Jürgen