Hallo ihr lieben, ich bin Neu hier und hätte da mal eine Frage… 
Person A hat 2 Konten bei der gleichen Bank. Eines, wo ihre Rente eingeht und ein anderes wo das Erbe ihres verstorbenen Mannes ist. Das Erbe sollte nicht angerührt werden.
Person B hat eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dem regulären Konto wo auch die Rente verbucht wird.
Kann Person B einfach hergehen und das Geld von dem „Erb“-Konto abbuchen, wenn auf dem „Renten“-Konto nicht ausreichend Geld ist weil sich alles überschnitten hat?
Für Antworten bin ich sehr dankbar…
lg
Hallo ihr lieben, ich bin Neu hier und hätte da mal eine
Frage… 
Hallo Picollina,
Person A hat 2 Konten bei der gleichen Bank. Eines, wo ihre
Rente eingeht und ein anderes wo das Erbe ihres verstorbenen
Mannes ist. Das Erbe sollte nicht angerührt werden.
Sparkonto etc.?
Person B hat eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf
dem regulären Konto wo auch die Rente verbucht wird.
o.k.
Kann Person B einfach hergehen und das Geld von dem
„Erb“-Konto abbuchen, wenn auf dem „Renten“-Konto nicht
ausreichend Geld ist weil sich alles überschnitten hat?
Nein kann er nicht. Die Einzugsermächtigung bezieht sich nur auf das angegebene Konto. Also das Renten-Konto
Für Antworten bin ich sehr dankbar…
Frage: Wie soll B. denn an die andere Kontonummer kommen?
LG
B.
Hallo Picollina, für jedes Konto muss es eigene Vollmachten geben. LG-Biggi