Bankkonto Abbuchung

Hallo ihr lieben, ich bin Neu hier und hätte da mal eine Frage… :wink:

Person A hat 2 Konten bei der gleichen Bank. Eines, wo ihre Rente eingeht und ein anderes wo das Erbe ihres verstorbenen Mannes ist. Das Erbe sollte nicht angerührt werden.

Person B hat eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dem regulären Konto wo auch die Rente verbucht wird.

Kann Person B einfach hergehen und das Geld von dem „Erb“-Konto abbuchen, wenn auf dem „Renten“-Konto nicht ausreichend Geld ist weil sich alles überschnitten hat?

Für Antworten bin ich sehr dankbar…

lg

Hallo ihr lieben, ich bin Neu hier und hätte da mal eine
Frage… :wink:

Hallo Picollina,

Person A hat 2 Konten bei der gleichen Bank. Eines, wo ihre
Rente eingeht und ein anderes wo das Erbe ihres verstorbenen
Mannes ist. Das Erbe sollte nicht angerührt werden.

Sparkonto etc.?

Person B hat eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf
dem regulären Konto wo auch die Rente verbucht wird.

o.k.

Kann Person B einfach hergehen und das Geld von dem
„Erb“-Konto abbuchen, wenn auf dem „Renten“-Konto nicht
ausreichend Geld ist weil sich alles überschnitten hat?

Nein kann er nicht. Die Einzugsermächtigung bezieht sich nur auf das angegebene Konto. Also das Renten-Konto

Für Antworten bin ich sehr dankbar…

Frage: Wie soll B. denn an die andere Kontonummer kommen?

LG
B.

Hallo Picollina, für jedes Konto muss es eigene Vollmachten geben. LG-Biggi