Bankkonto Abbuchungen

Hallo ihr lieben, ich bin Neu hier und hätte da mal eine Frage… :wink:

Es geht um meine Großmutter:

Die hat 2 Konten bei ihrer Bank. Eines, wo ihre Rente monatlich eingeht und ein anderes wo das Erbe meines verstorbenen Großvaters drauf ist und nicht angerührt werden darf.

Jetzt war es so, dass sich die Rentenzahlung mit der Abbuchung der Nebenkostenabrechnung überschnitten hat und das Geld ohne Einwilligung von dem Konto abgebucht wurde wo das Erbe meines verstorbenen Großvaters drauf ist.
Sprich: Es sind zwei verschiedene Konten, wofür die Stadtwerke nur für das „Renten“ Konto ein Lastschriftverfahren haben.

Können die Stadtwerke (oder die Bank) ohne Genehmigung meiner Großmutter, einfach mal so Geld von einem anderen Konto abbuchen, wenn ihr reguläres Konto kurzzeitig „erschöpft“ ist?

Ich kann mir dass nämlich nicht vorstellen dass dies rechtens ist.

Lg

Hallo,

die Frage kann ohne Details, z.B. um welche Konten es sich handelt nicht beantwortet werden.
Die Stadtwerke können nicht einfach von einem beliebigen Konto abbuchen sondern nur von dem mit einem Abbuchungsauftrag.
Die Bank kann allerdings Umbuchungen vornehmen (bitte AGB lesen). Wahrscheinlich hätte die Nebenkostenabrechnung zu einer Überziehung geführt, was mit erheblichen Kosten für die Oma verbunden wäre. Deshalb macht es schon Sinn, wenn Guthaben auf einem anderen Konto da ist, das von diesem anderen Konto vorübergehend umzubuchen.
Es kann ja wieder zurückgebucht werden.

VG docskh

Hallo,

natürlich gilt die Einzugsermächtigung der Stadtwerke nur für das vereinbarte Konto, also wohl das „Rentenkonto“.
Auch ist die Belastung des anderen Kontos grds. nicht zulässig.

Evtl. hat aber die Bank im Sinne der Großmutter keine Lastschriftrückgabe mangels Deckung machen wollen, da dies ja auch Unannehmlichkeiten bedeutet hätte und daher einfach das andere Konto mit ausreichendem Guthaben belastet, was so ohne Rücksprache natürlich nicht einwandfrei war.
Wenn ihr nicht streitsüchtig seid, sprecht einfach mal mit der Bank über die Angelegenheit.

Wenn ihr ganz unversöhnlich seid, sieht der mögliche Weg so aus:

  • Lastschriftrückgabe wegen Widerspruchs, da keine entsprechende EInzugsermächtigung erteilt wurde
  • gleichzeitig Überweisung des Abschlages an die Stadtwerke vom richtigen Konto
  • Beschwerde bei der Bank

Viele Grüße

Hallo Picollina,

nein, das ist bestimmt so nicht korrekt. Ein Stadtwerk darf nur von dem Konto abbuchen, von dem eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Ich frage mich an dieser Stelle, wie das Stadtwerk an die andere Kontonummer gekommen ist?!?

Am besten Du sprichst mal mit der Bank. Vielleicht ist da auch ein Fehler passiert. Notfalls kann man Lastschriften innerhalb zwei Monaten zurückbuchen lassen.

Gruß
Michael

Hallo Piccolina,
eine Einzugsermächtigung kann man prinzipiell nur für ein Konto erteilen. Wenn beide Konten rechtlich unabhängig voneinander sind und über zwei Kontonummern verfügen ist es nicht rechtens, dass die Stadtwerke von dem Zweitkonto abbuchen.
Auch die Bank dürfte normalerweise nicht autonom entscheiden, wo sie was abbucht.
Wenn auf dem für die Abbuchung bestimmten Konto zeitweise keine Deckung vorhanden ist, muss sie die Lastschrift zurückweisen oder deiner Großmutter einen Sollsaldo einräumen.

Ich hoffe, das kann dir helfen!

LG Saskia