Bankkonto im ausland

Da es auch um Rechtliche Sachen geht ist der Fall fiktiv

Nehmen wir einmal an ich hätte vor sagen wir mal 5 Jahren ein Bankkonto in Australien besessen. Kontoführungsgebühr 5 $
Leider müsste ich das Land überstürzt verlassen und hätte vergessen das Konto zu kündigen.
Durch viel Stress in Deutschland hätte ich mich aber leider nicht mehr darum vergessen und es bald ganz aus den Augen verloren.

Mit was wäre jetzt, nun 5 Jahre später, für Konsequenzen zu rechnen?
Die Bank hätte ich auch noch nie mit mir in Verbindung gesetzt.
Laufen die 5 $ pro Monat über Jahre weiter, auch wenn das Konto sicher schon lange gesperrt wäre und keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Müsste ich Angst haben in 10 Jahren einen Brief mit einer Forderung über 800 $ zu erhalten + kosten für die Ermittlung meiner Anschrift??

Hallo,
da ich mich weder mit Bankenrecht , im besonderen mit australischem Recht auskenne, antworte ich mal „aus dem Bauch“ heraus.

Die Eröffnung des Kontos war ein Vertrag, und für die Kontoführung waren wahrscheinlich Kontoführungsgebühren vereinbart.
Die meisten Banken "überziehen " das Konto um Ihre Gebühren zu buchen, dabei ist es auch nicht von Bedeutung, ob es genutzt wird oder nicht.

Somit würde die Bank m.E eine Forderung der Gebühren gegen Sie haben.
Ob bzw. wann die Bank dann das Konto gekündigt hat ist hier anscheinend ungewiss.
Jedoch werden wahrscheinlich einige Gebühren zusammen gekommen sein.

Ob jedoch jemals eine Geltendmachung aus Australiebn erfolgt, erscheint mir mehr als fraglich.

Vielleicht hilft ja eine Anfrage per mail bei der damaligen Bank.

Und vielleicht werden aus Kulanz die Gebühren erlassen ?!!

Der Hinweis dass die Bank sich nicht mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, liegt wahrscheinlich daran, dass nach meinem Wissen nur ein Konto in Australien eröffnet werden kann, wenn man eine australische Postadresse hat.


Dies ist meine private Meinung und natürlich keine Rechtsberatung, denn diese ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.

Danke für diese erste Hilfreiche Antwort.

Meine Sorge ist nur, wenn ich mich jetzt an die Bank wende ich nur schlafende Hunde wecke. Aber es gibt wahrscheinlich nur die zwei Möglichkeiten.
Fragen und Gewissheit haben oder nichts machen und die Sorge das einmal etwas kommt.
Obwohl ich mir nicht vorstellen kann das in einem Rechtsstaat dann Forderungen über, mal gesponnen, 15 Jahre gestellt werden können.

Na Rechtstaat hin oder her…Ungewiss bleibt es.
Ich weiss nicht ob die Verjährungsfristen analog zum deutschen Recht sind.
Denn dann wäre eine solche Sache eigentlich nach 3 Jahren verjährt, AUSSER wie z.B. in Deutschland wurde das Mahnverfahren durchgeführt, und aus Ermangelung einer bekannten Adresse wurde der Mahnbescheid im örtlichen Gericht ausgehängt ( öffentliche Zustellung ) dann wäre eine Verjährung erst nach 30 Jahren eingetreten und sämtliche Vollstreckungskosten wären vollstreckbar…
Aber ob eine Vollstreckung aus Australien nach Deutschland durchgeführt werden kann, möchte ich nochmals fast ausschliessen…

Und ich habe auch keine Ahnung über die Unterschiede zwischen dem australischen und deutschem Recht…
Deshalb nur Spekulation


Dies ist meine private Meinung und natürlich keine Rechtsberatung, denn diese ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.