Wird jetzt das Geld zurückgebucht oder bleibt mein Konto
weiterhin im Minus und ich muss es bis zu nem bestimmten
Zeitpunkt ausgleichen ??
Wenn Dein Konto im Minus ist, wurde die Überweisung von der Bank offenbar durchgeführt und Du mußt Dein Konto ausgleichen.
Den Zeitpunkt kann Dir da aber nur Deine Bank sagen.
Das kostet Dich (nur für die Zeit der Inanspruchnahme) ca. 12-18% Zinsen pro Jahr.
Bei uns in der Filiale geht bei „geduldeten Überziehungen“ schon die gelbe Lampe an (in der Software). Zu überweisen, ohne das Geld auf dem Konto ist, ist nämlich ein Kennzeichen für eine Fehlfuktion der Gehirnzellen.
Wenn Du ab und zu mal überziehen möchtest, dann lasse Dir bei Bonität einen Dispokredit einrichten.
Wird jetzt das Geld zurückgebucht oder bleibt mein Konto
weiterhin im Minus und ich muss es bis zu nem bestimmten
Zeitpunkt ausgleichen ??
Hallo,
Dein Konto ist so lange im Minus, bis wieder Geld auf dem Konto in irgendeiner Form (Gehalt, Einzahlung) eingeht. Besser nicht öfter praktizieren und/oder baldmöglichst ausgleichen, denn eine geduldete Überziehung ist unnötig teuer (wurde bereits geschrieben). Falls das öfter notwendig werden sollte, wäre es besser, sich eine Dispolinie/einen Disporahmen offiziell einräumen zu lassen. Dadurch wird der berechnete Zinssatz niedriger. (Allerdings besteht sehr schnell die Gefahr, daß der Rahmen dann irgendwann immer ausgenutzt wird, weil es so unkompliziert möglich ist zu überziehen.)
Deine Bank hat dir hierfür Gebühren abgeknöpft. Das ist nicht erlaubt, BGH-Urteil. Der Betrag sieht nach Portokosten aus, das wäre erlaubt.
Es können jedoch vom Landratsamt noch weitere Kosten auf dich zukommen, da deren Abbuchversuch fehlschlug und das können die dir in Rechnung stellen.
Bei mir geht es aktuell um 14,71 Euro Rücklastgebühren die ein Telefonprovider fordert obwohl sogar Kontodeckung vorhanden gewesen wäre, wenn die Technik meiner Hausbank (Softwareprobleme bei den Bankautomaten)nicht komplett versagt hätte.
Deine Bank hat dir hierfür Gebühren abgeknöpft. Das ist nicht
erlaubt, BGH-Urteil. Der Betrag sieht nach Portokosten aus,
das wäre erlaubt.
Ja, was denn jetzt? Erlaubt ist die Berechnung von Gebühren für die Benachrichtigung. Erlaubt ist aber auch die Belastung des Einreichers und damit sind wir bei der Geschichte:
Bei mir geht es aktuell um 14,71 Euro Rücklastgebühren die ein
Telefonprovider fordert obwohl sogar Kontodeckung vorhanden
gewesen wäre, wenn die Technik meiner Hausbank
(Softwareprobleme bei den Bankautomaten)nicht komplett versagt
hätte.
Was haben Bankautomaten mit Lastschriften zu tun? So oder so ist die Berechnung der Gebühren statthaft und da die Schuld offensichtlich nicht beim Einreicher lag, wirst Du sie auch bezahlen müssen. Ob Du das Geld von Deinem KI zurückfordern kannst, steht auf einem anderen Blatt und kann hier nich beurteilt werden.
nein, bei einer Überweisung werden keine Gebühren beim Empfänger anfallen, da dieser das Geld ja nie erhalten hat. Es könnte nur sein, dass du dich jetzt im Verzug befindest. Ich würde auf jeden Fall für Guthaben sorgen und die Überweisung noch einmal tätigen.