Bankkonto löschung

hallo,
ich habe da mal eine frage.
eine bekannte von mir hat ein guthaben konto das heisst sie darf es eigentlich nicht überziehen,dies hatte sie 2mal trotzdem gemacht und dann hat die bank ihr das konto zum 11dezember 2010 gekündigt.
sie bekommt jetzt zum ende des monats november aber nochmal geld auf das konto,sie hat heute nochmal bei er bank angerufen,die sachbearbeiterin meinte zu ihr das konto ist schon gelöscht sie bekommt kein geld das geht alles am ersten zurück heute ist der 25.11.2010 sie hat nichts schriftlich nur das es am 11.dezember gekündigt wird.darf die bank ihr ohne schriftliche vorwarnung das einfach löschen von heut auf morgen

ich bitte um antworten und bedanke mich im vorraus.

Ich finde es unwahrscheinlich, dass das Konto sofort geschlossen wird, wenn im Brief eine Ankündigung für den 11.12.2010 vorliegt.

Ich kenne es selbst, dass es diese Schreiben mit der Bitte um Ausgleich bis zum Tag x gibt und wenn das nicht der Fall ist, dann wird halt die Löschung angekündigt. Es wird dem Kunden normalerweise eine Übergangszeit gegeben, wenn nicht etwas wie Beleidigung der Mitarbeiter oder so vorliegt.

Im Zweifel einfach mal testen ob das Konto noch existiert. Karte für Auszüge oder Geldabhebung einsetzen (ausser die ist schon gesperrt) oder einfach mal direkt nachfragen und das erklären lassen.

so läuft der Hase

hallo,

Hallo.

ich habe da mal eine frage.
eine bekannte von mir hat ein guthaben konto das heisst sie
darf es eigentlich nicht überziehen,dies hatte sie 2mal
trotzdem gemacht

Und darin liegt das vertragswidrige Verhalten.

und dann hat die bank ihr das konto zum
11dezember 2010 gekündigt.

Das konnte sie tun.

sie bekommt jetzt zum ende des monats november aber nochmal
geld auf das konto,sie hat heute nochmal bei er bank
angerufen,die sachbearbeiterin meinte zu ihr das konto ist
schon gelöscht sie bekommt kein geld das geht alles am ersten
zurück heute ist der 25.11.2010 sie hat nichts schriftlich nur
das es am 11.dezember gekündigt wird.darf die bank ihr ohne
schriftliche vorwarnung das einfach löschen von heut auf
morgen

Auch der Kunde darf ohne schriftliche Vorwarnung das Konto kündigen!

Sie hätte sich an das Guthaben halten sollen. Vermutlich ist die Person Schuldner und hat ein Jedermannkonto auf Guthabenbasis eingerichtet bekommen. Auch das darf von der Bank wieder gekündigt werden, wenn es der Bank unzumutbar ist. Das liegt hier vor.

Natürlich hat die Bank ein bischen „mitgeholfen“, in dem sie eben eine Überziehung duldete, statt nur eine reine Bankkarte für Auszugsdrucker und eigene Geldautomaten herauszugeben. Möglicherweise hat sie nach der ersten Überziehung abgemahnt. Dann hat sie auf die zweite Überziehung gewartet und die Chance zur Kündigung genutzt.

An einem Guthaben-Jedermannkonto-Kunden verdient keine Bank etwas, im Gegenteil.
Wenn die Person jetzt kein anderes Konto mehr hat, kann sie erneut bei einem anderen Geldinstitut ein Guthaben-Jedermannkonto beantragen. Ab jetzt ist sie ja schlauer und weiß wie der Hase (bei den Banken) läuft :wink: