Hallo
Ich habe einen bekannten, der i mAusland wohnt und hier in D ein paar Geschäffte abwickelt. Für diesen Zweck benötigt er ein deutsches bankkonto. Er hat mich gefragt ob er nicht meines Nutzen könne. da auf dem momentan ehh keine Aktivitäten sind, denn ich verwende mein Zweit konto. spricht eigentlich nichts dagegen.
Meine sorge ist nur, das die Gelder die darüber transferiert werden mir als eigenen Umsatz zugesprochen werden, und dies beim Finanzamt oder der BaFin ärger machen könnte.
Könnte ich nciht einen leihvertrag mit meinem bekannten machen, in dem festgehalten wird für welchen zeiraum ich es ihm zur verfügung stelle?
vielen dank
da würde ich die finger weglassen, du hast schneller einen vorwurf zur geldwäsche am hals, als dir lieb ist.
der kollege muss sich schon ein eigenes konto eröffnen.
nebenbei hast du sicher bei der kontoeröffnung unterschrieben, das konto nur in eigenem namen und auf eigener rechnung zu führen oder?
kann ich nur Uwe beipflichten: auf keinen Fall!!
Alle Schriftstücke, die du in irgendeiner Weise abfasst, sind nichtig. Du musst dich an die Bankvorschriften halten.
Also auch in bester Freundschaft NEIN!
Hallo
Ich habe einen bekannten, der i mAusland wohnt und hier in D
ein paar Geschäffte abwickelt.
Was für Geschäfte?
Für diesen Zweck benötigt er ein deutsches bankkonto. Er hat mich gefragt ob er nicht:meines Nutzen könne. da auf dem momentan ehh keine Aktivitäten:sind, denn ich verwende mein Zweitkonto. spricht eigentlich:nichts dagegen.
Echt? Hmm…mir würde da einiges einfallen
Meine sorge ist nur, das die Gelder die darüber transferiert
werden mir als eigenen Umsatz zugesprochen werden, und dies
beim Finanzamt oder der BaFin ärger machen könnte.
Könnte ich nciht einen leihvertrag mit meinem bekannten
machen, in dem festgehalten wird für welchen zeiraum ich es
ihm zur verfügung stelle?
vielen dank
Eigenes Konto eröffnen, kostet nicht die Welt und du stehst nicht mit einem Bein im Kriminal … Vorwurf der Geldwäsche usw. ist schnell im Raum
nochmal: du verstößt gegen den mit der bank abgeschlossenen vertrag.
und dass der kerl kein konto in d. eröffnen kann, kann nicht sein.
mein verdacht: er verarscht dich.
Ja, verstehe, das das verboten ist… also wegen dem vertrag. kenne die Klausel von der Ihr gesprochen habt.
Er ist kein Deutscher staatsbürger und verkauft über ebay. damit die leute nicht ins teure Ausland überweisen müssen (Also für Ihn teurer) braucht er hier ein konto.
naja dank euch für die Hilfe. muß mal schauen was sich entwickelt
Wenn die Bank bemerkt, dass solche Umsätze über Dein Konto laufen, und sie wird es bemerken, kündigt Sie Dir das Konto. Wenn Du Pech hast erfolgt noch eine Verdachtsanzeige wegen Geldwäsche. Ich kann nur dringend empfehlen, lass die Finger davon, das bringt nur Ärger für Dich.
Er ist kein Deutscher staatsbürger und verkauft über ebay.
damit die leute nicht ins teure Ausland überweisen müssen
(Also für Ihn teurer) braucht er hier ein konto.
Und wo ist das Problem? Auch als Ausländer kann er ein Konto in D eröffnen.
er muss kein Deutscher sein, um hier ein Konto zu haben.
Wenn er EU-Ausländer aus der Eurozone ist, ist es im übrigen auch nicht mit finanziellem Mehraufwand für Käufer/Verkäufer verbunden, Überweisungen aus D zu tätigen.
Wenn da einer genauer hinschaut (und das ist eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich), hast Du echt Ärger am Halse. Da ist die Auflösung Deines Kontos durch die Bank noch das kleinste Übel.
Hinzu kommen möglicherweise Verstöße gegen GWG (ugs. Geldwäschegetz), den § 261 StGB und wenn Dich da wirklich einer kriegen will noch §32 KWG, denn es könnte durchaus sein (je nach Gestaltung des Vertrages, den Du mit dem Ebayer schliessen willst), dass Du Bankgeschäfte nach §1 KWG betreibst, die durch die Bundesanstalt für das Kreditwesen genehmigt werden müssen.
Ein Verstoß gegen auch nur eine dieser Rechtsnormen ist kein Pappenstil und für Dich mit viel Ärger verbunden.
Verlass Dich einfach auf den Rat, dern Dir hier alle gegeben haben und lass die Finger davon.
Der Knabe soll sein Konto in D selbst eröffnen, das darf er rechtlich tun. Alternativ kann er ohne Probleme und Kosten für die Auktionspartner sein EURO-Konto in einem der EURO-Länder nutzen.
BEi einer Konstellation, wie Du sie vorhast läuten bei jedem Banker alle Alarmglocken, sicherlich auch bei Deinem Kontobetreuer.
Den Ärger würde ich mir sparen.
Als Tipp: google mal die Rechtsquellen, die ich Dir genannt habe, ich denke dann merkst Du, dass der Gesetzgeber es hier ernst meint.
Letzter gut gemeinter Rat in dieser Sache: Finger weg!
Also beim Vorhaben eBay Geschäfte eines anderen über das eigene Konto laufen zu lassen wäre ich sehr vorsichtig. Mir ist zwar die Rechtslage zum „verleihen“ eines Kontos nicht bekannt, was ich aber mit Sicherheit sagen kann ist dass der Inhaber des Kontos, auf das die Zahlungseingänge aus den Verkäufen eingehen in der Haftung für das Widerrufsrecht steht.
Vermutlich will Ihr bekannter die verkäufe über ein Privatkonto laufen lassen um sich aus der Haftung für gewerbliche Verkäufer zu stehlen.
Zudem kann auch ein Ausländer ein Konto in Deutschland haben und
Überweisungen innerhalb der EU kosten so viel wie im Inland. Es ist also für einen Käufer bei eBay kein (Kosten-) Nachteil wenn er ins Ausland überweisen will.
Ich denke Ihr Bekannter will Sie ausnutzen und die Haftung bewusst auf Sie abwälzen.