Hallo,
ich habe eine Immobilie gekauft die als Anlageobjekt dienen soll. Der Vertrag wurde unterschrieben und Notariell beglaubigt. Habe inzwischen auch schon einen Mietvertrag unterschrieben.Die Bank hat mir den Kredit zugesichert, sie hat auch den Grunbestellschein? zum Notar gesendet für die Eintragung ins Grundbuch. Die Maklerkosten und Notarkosten wurden auch schon überwiesen.Jetzt kommt der Sachbearbeiter an und sagt das es Schwierigkeiten gibt und ob mein Lebensgefährte eine Bürgschaft übernehmen kann, was absolut nicht in Frage kommt da ich von vornherein geasagt habe das ich das alleine machen will. Ich weis nicht ob dies relevant ist aber,es haben mir 2 Sachbearbeiter (davon ist einer der Filialleiter)diesen Kredit zugesichert und ich habe jeweils, bevor ich die Vertäge unterschrieben habe, mit dem Sachbearbeiter gesprochen, worauf dieser wiederrum mir zugesichert hat das es i.O. währe.Was kann ich machen falls sie mir den Kredit nicht bewilligen? Kann ich sie auf Schadenersatz klagen? Wie sieht es mit den Verträgen aus? kann ich noch zurücktreten?
Hallo,
was heißt die Bank hat den Kredit zugesichert? Mündlich oder schriftlich mit einer Finanzierungsbestätigung ? Ohne diese Bestätigung sähe es eigentlich schlecht aus…Aber warum schickt die Bank die Grundschuldbestellung zum Notar? Das macht Sie eigentlich nur wenn der Kredit gesichert ist…? Maklerkosten und Grundschulden wurden bezahlt?? Wovon? Aus Eigenkapital oder übder die Bankfinanzierung?
Klagen auf Schadensersatz absolut keine Chancen wenn es keine schriftliche Darlehenszusage der Bank gibt.
Rückabwicklung des Kaufvertrages noch schwieriger, bzw kostet noch mehr Geld und nicht ohne weiteres möglich, Notar- und Maklerkosten wären eh weg.
Mein Tipp: Mit Bank klären was es für Schwierigkeiten gibt und erläutern das bereits aufgrund der mehrfach erfolgten mündlichen Bestätigung Notarverträge abgeschlossen wurden.
Hallo hertie,
das ist keine einfache Frage.
Ich gehe davon aus, dass es keine schriftliche Zusage der Bank gibt und auch noch keinen Darlehensvertrag. Daher dürfte es schwierig sein, zu beweisen, dass das Darlehen zu den mündlich zugesagten Bedingungen (z.B. ohne zusätzliche Bürgschaft) zugesichert wurde. Aber vielleicht gibt es ja Zeugen, die das Gespräch mit angehört haben?
Grundsätzlich kann eine Bank Sicherheiten nachfordern, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert hat oder sich bei genauerer Prüfung doch nicht so positiv dargestellt hat, wie zuerst durch den Sachbearbeiter der Bank angenommen. Vielleicht wurde in den Gespächen mit der Bank noch gar nicht über Details - insbesondere Sicherheiten - gesprochen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bank sich damit herausreden wird, dass sie das Darlehen grundsätzlich zugesagt hat, aber weitere Sicherheiten noch gar nicht angesprochen hat.
Aus den bisher schon gechlossenen Verträgen wirst du wohl nicht herauskommen. Der Verkäufer der Immobilie wird mit Sicherheit Schadensersatz bei dir geltend machen (er muss u.U. einen neuen Käufer finden, der u.U. nur einen niedrigeren Kaufpreis für die Immobilie zahlen wird und die Differenz von dir fordern). Ähnlich der Mieter; dieser hat vielleicht schon seine alte Wohnung gekündigt und wird so schnell nicht eine neue Wohnung finden (auf dich kämen dann Hotelkosten, Maklerkosten etc. zu). Die Bank wird sich an diesen Kosten nicht beteiligen, da sie sich ja an die grundsätzliche Darlehenszusage hält und wie bereits erwähnt alles andere nicht oder nur schwer nachgewiesen werden kann. Von daher würde ich die Verträge nicht rückabwicklen.
Da ich aber kein Jurist bin und dies schon einer Rechstberatung sehr nahe kommt, solltest du lieber noch den Rat von einem Rechtsanwalt einholen.
Die weitere Vorgehensweise:
Ich würde versuchen, mit der Bank zu verhandeln. Vielleicht sagt sie das Darlehen doch noch ohne die Bürgschaft zu. Vielleicht kann man sich auch auf einen andere Sicherheit einigen (Abtretung einer Geldanlage o.ä.). Auf jeden Fall würde ich mir die Verträge ausstellen lassen, aber noch nicht unterschreiben.
Parallel würde ich mir eine neue Bank suchen, die das Darlehen zu besseren Bedingungen gewährt und dann der bisherigen absagen.
Haken an dieser Vorgehensweise: Die neue Bank wird eine eigene Grundschuld (GS) eintragen lassen wollen (weitere Kosten für dich), die alte Bank muss der Löschung ihrer GS zustimmen, was kein Probelm sein sollte, da noch gar keine Forderung entstanden ist (Löschung kostet auch Geld). Alternativ kann die GS auch an die neue Bank abgetreten werden (die neue Bank muss das akzeptieren - Abtretung kostet weniger als ein Neueintrag). Daher Kontakt mit dem Notar aufnehmen und diesen bitten, dass die GS noch nicht eingetragen wird (die alte Bank sollte davon nichts erfahren!). Dann hättest du nur die Notargebühren für die GS-Bestellung doppelt zu zahlen. Vielleicht kann man die GS-Bestellung auch widerrufen? - da kenne ich mich nicht aus - einfach den Notar fragen.
Auf jeden Fall drücke ich dir die Daumen, dass es mit deiner Finanzierung doch noch klappt.
Viele Grüße,
Abbruch
Hallo lieber Fragesteller,
da es sich hierbei um eine recht Umfangreiche Auskunft handelt, biete ich gerne an, dass Sie mich in meinem Büro anrufen. Tel. hier ist die 0711/342-66550.
Hier kann ich dann gerne Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Schröder
Wenn nichts schriftliches von der Bank vorliegt, ist es nicht möglich Schadensersatz zu bekommen. Rückabwicklung mit dem Kaufvertrag ist möglich am besten den Notar fragen, kenne den Vertrag nicht.
Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.