Bankkredit vermögensmindernd bei Bafög ?!

Hallo zusammen,
ich habe mal eine theoretische Frage:
Nehmen wir an, jemand hat nach dem Abitur erst eine Ausbildung gemacht, dabei Geld verdient und untr anderem so angelegt, dass Wohnungsbauprämie, Arbeitsnehmersparzulage, Aktienanlagen vor Abgeltungssteuer etc alles für ihn gilt. Deshalb wollte er nicht für andere Ausgaben diese Prämien vernichten und hat einen normalen Bankkredit aufgenommen (keinen Studienkredit oder ähnliches).
Wenn er sich jetzt nach einiger Zeit nach der Ausbilung und normaler Tilgung des Kredites (Sperrfristen der anderen Anlagen sind noch nicht abgelaufen) für ein Studium entscheidet und sagen wir noch 10 TEUR Restschuld hat und auf der anderen Seite ein Vermögen von 12 TEUR, wäre er bei Aufrechnung unter der Bafög Grenze von 5.200 EUR, wenn es nicht aufgerechnet wird, dann ist er nicht unter der Grenze.
Kann mir jemand sagen, ob eine Aufrechnung eines normales Bankkredites in so einem theoretischen Fall möglich ist? Da ich gehört habe, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann, nehmen wir an, dass der Ort des Geschehens in Niedersachen im Großraum Hannover ist.
Vielen Dank ! :smile:

Auf Seite4 des Bafögantrages des Formulares für den Antragsteller steht:
Guthaben:
Schulden:
und noch ein paar andere Punkte.
Ich nehme an, dass das genau dafür da ist. Aber genau kann ich es nicht sagen.
In diesem Falle ist es wichtig die verschiedenen Arten von Vermögen/Schulden an den korrekten Stellen ein zu tragen. Ich empfehle ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter im Amt für Ausbildungsförderung.