Hallo!
Hab 2 alte Kontopfändungen auf einem Konto,da mache ich Ratenzahlungen!Nun kam aber eine dritte dazu über rund 69 €,die ich aber gleich beglichen hab in bar bei Gläubiger und der hat mir sofort die Pfändungsaufhebung mit geben und ich hab sie zur Bank gebracht und mich auch um die Pfändungsaussetzungen der anderen Gläubiger gekümmert und das ganze schon zweimal und nun soll ich alles ein drittes Mal hinbringen!Bei ersten Mal hat meine Beraterin das Schreiben „verlegt“,es war unauffindbar(kann ja mal passieren),hab mich dann halt nochmals drum gekümmert und es dieses Mal persönlich von der Gläubigern geholt und bei der Bank abgegeben,damit es nicht wieder verschwindet,das war letzten Donnerstag!Hab dann jeden Tag bei der Bank angerufen und gefragt,ob sie es schon frei gegeben haben und am Montag wurde mir gesagt es dauert 4 Tage bis es frei ist!Dann hab ich heute früh nochmals angerufen und mich erkundigt,war aber umsonst!Ca. 2 Stunden später bekomme ich einen Anruf von der Bank,das doch noch was fehlt,die Bank will das die Gläubiger von den anderen Pfändungen wissen und das soll in den Pfändungsaussetzungen drin stehen!Und als ich die Post geholt habt,war ein Brief einer Bank drin mit ein Antrag auf ein P-Konto!
Meine Beraterin hat mir zwar dazu geraten,aber ich möchte das nicht!Und außerdem hab ich immer die Raten gezahlt!
Ich hab das Gefühl das die Bank mich schikaniert!Und mmich dazu drängen will das ich mein Konto in ein P-Konto umwandele! Kann das sein?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter! Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen!
Hallo,
etweder gehen Sie zu einem guten Schuldnerberater und lassen sich helfen. Vielleicht hilft Ihnen auch ein guter Anwalt weiter?
Ich würde Ihnen anhand der Schilderungen auch zu einem P-Konto raten. Das ist nichts Schlimmes und man kann von außen auch nicht sehen, dass es ein P-Konto ist. Der Vorteil ist, dass Sie um weniger kümmern müßen.
Gruss
Hallo,
von Schikane durch die „Banken“ wird insbesondere im Falle von Kontopfändungen immer wieder gerne gesprochen. Dabei wird verdrängt, daß man selbst als Bankkunde die Ursache für die Pfändung gesetzt hat - nicht die Bank, die die Pfändung nach Ansicht des BGH „kostenlos“ zu bearbeiten hat. Folge dieser wirklichkeitsfremden Rechtsprechung (arbeiten Richter kostenlos?) ist, daß zunächst die Preise für alle rechtstreuen Bankkunden höher als nötig sind, um u.a. Kosten von Pfändungsbearbeitungen mit abzudecken und viele Banken Kündigungen bei Pfändungen aussprechen! Also: Vorsicht!
Sodann: Im Regelfall ergehen Pfändungsaussetzungen durch die Gläubiger nur bis auf Widerruf bzw. bis andere Rechte per Pfändungen geltend gemacht werden; danach sind die älteren Pfändungen wieder vorrangig zu beachten. Somit ist bei jeder neuen Pfändung wieder für alle alten Pfändungen eine Freigabe erforderlich.
Achtung: Das „Spiel“ geht so nur noch bis zum 01.01.2012!! Dann gibt es Pfändungsschutz nur noch mit einem P-Konto - wegen erhebliche Engpässe Anfang 2012 sollten Sie bald einen P-Konto-Umwandlungsantrag stellen. Wer das versäumt, wird im Januar 2012 eine Durststrecke haben - garantiert!