Bankrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,
vorab, ich bin seit über 2 Jahren geschieden, und seit 6 Jahren bereits getrennt lebend.
Mein Ex-Mann ist selber Angestellter einer Bank und hat dort Darlehen zur Hausfinanzierung seinerzeit aufgenommen.
Diese Darlehen habe ich natürlich damals als Ehefrau mitunterschrieben. Wie das eben so ist…
Im Grundbuch war ich aber nie mit eingetragen, da es ein Erbgrundstück war. Somit gab es auch keinen zugewinnausgleich etc. Ist aber, glaube ich ja auch egal, weil es um eine Bankfrage geht.

Meine Kinder kamen heute von ihrem Vater wieder nach Hause und brachten mir zwei Verträge zu Zinsanpassungen zum 1.4.11 mit, die ich mit zu unterschreiben hätte. Mein Ex hat ihnen gesagt, „ansonsten müsse er das Haus verkaufen…“.

Nun meine Frage, ist dies gängige Praxis, dass man nach der Scheidung noch Zinsanpassungsverträge mit unterschreiben muß??

Kommt mir doch sehr spanisch vor, zumal mein Ex leider mit allen Mitteln versucht, mir das Leben schwer zu machen!

Er hat schon öfter zu den Kindern davon geredet, alles zu verkaufen, natürlich mit Verlust, damit ich auch herangezogen werde! Notfalls wird er privat klagen…
Dies hat er einmal schon geschafft, als er noch während der Ehe einen nicht unerheblichen Betrag bei einer Fremdbank aufgenommen hat, um damit zu 100 % Dollaroptionen zukaufen. Diese sind dann wohl den Bach runter und das Geld weg. Und da ich auch diesen Darlehensvertrag als Ehefrau damals mit unterschreiben musste, kam vor Gericht ein Vergleich raus und ich muss zahlen, obwohl ich mich mein Leben noch nie für Aktien und Co interessiert habe. Also, ich traue diesem Menschen alles zu.

Ich habe nicht vor, diese Zinsanpassungsverträge zu unterschreiben, weil ich denke, dass das überhaupt nicht gut wäre.

Kann mir einer von euch einen Rat geben?

Gruß
juliatimlea

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es so, dass Sie auch nach einer Scheidung für gemeinsam begründete Verbindlichkeiten haften. Das heißt: Wenn Sie den Kreditvertrag mitunterschrieben haben, dann sind Sie im Verhältnis zur Bank als Gesamtschuldner mitverpflichtet und mitberechtigt.
(vgl. http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A33-Wohn…)

Dies bedeutet, dass Sie auch an einer Vertragsanpassung mitwirken müssen.

Dieser Rechtsfolge könnten Sie nur entgehen, wenn Sie aus dem Darlehensvertrag entlassen worden wären. Das heißt: Sie hätten zur kreditgebenden Bank gehen und diese darum bitten müssen, Sie aus dem Vertrag zu entlassen. Hierauf haben sie jedoch keinen Anspruch, da die Bank grds. ein Interesse daran hat, mehrere liquide Schuldner zu haben, weswegen es hier auf das Verhandlungsgeschick ankommt.

Sind Sie nicht aus dem Vertrag entlassen, so bleibt es dabei, dass Sie als Vertragspartner zur Mitwirkung an Änderungen grds. verpflichtet sind.

Hinsichtlich der konkreten Zinsanpassung ist nun zu beachten, dass diese nur möglich ist, wenn Sie in dem Kreditvertrag mit der Bank variable Zinsen vereinbart haben und eine Anpassungsklausel vorhanden ist. In diesem Fall kann die Bank bei einer merklichen Änderung des Zinsniveaus Anpassung verlangen, vgl. Nr. 12 Abs. 3 AGB-Banken i.V.m. § 315 BGB.
Die Bedingungen unter denen dies geschehen kann sind jedoch im Vertrag zu nennen, vgl. § 492 Abs.1 S 5 Nr. 5 BGB und dürfen nicht gegen § 307 BGB verstoßen, d.h. sie dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen. Zu deutsch: Begünstigt die Zinsanpassungsklausel im Vertrag die Bank einseitig, sieht sie z.B. nur eine Zinsanpassung nach oben und nicht nach unten vor, so ist diese Klausel unwirksam.
vgl. Urteil des Bundesgerichtshof, Aktenzeichen XI ZR 55/08, Randnummern 22 ff., 31 ff.

Ich kann Ihnen daher nur raten, dass Sie sich den Vertrag und die Zinsanpassungsklausel nochmal genau anschauen und überprüfen was diese genau vorsieht.

Sind Sie mit der Zinsanpassung nicht einverstanden, so können Sie ihr widersprechen. Im Zweifel muss dann per Gerichtsentschdung geklärt werden, ob eine Anpassung rechtens ist oder nicht. Sie könnten den Kreditvertrag gem. Nr. 12 Abs. 4 AGB-Banken jedoch auch kündigen, im Zweifel in der Tat mit der Folge, dass Ihr Mann das Haus verkaufen müsste, wenn er die Darlehensschuld nicht anderweitig aufbringen und ausgleichen kann.

Langer Rede, kurzer Sinn: Dadurch, dass Sie den Vertrag mitunterschrieben haben und - so unterstelle ich - nicht aus dem Vertrag entlassen wurden, sind Sie weiterhin zur Mitwirkung an Anpassungen verpflichtet.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich auch gar nicht berechtigt bin. Sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, so möchte ich Ihnen daher raten, dass Sie sich einen Rechtsbeistand zulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Liebe/-r Experte/-in,

[…]

Mein Ex-Mann ist selber Angestellter einer Bank und hat dort
Darlehen zur Hausfinanzierung seinerzeit aufgenommen.
Diese Darlehen habe ich natürlich damals als Ehefrau
mitunterschrieben. Wie das eben so ist…

[…]

Meine Kinder kamen heute von ihrem Vater wieder nach Hause und
brachten mir zwei Verträge zu Zinsanpassungen zum 1.4.11 mit,
die ich mit zu unterschreiben hätte. Mein Ex hat ihnen gesagt,
„ansonsten müsse er das Haus verkaufen…“.

Nun meine Frage, ist dies gängige Praxis, dass man nach der
Scheidung noch Zinsanpassungsverträge mit unterschreiben muß??

Hallo juliatimlea,

zu deiner Anfrage kann ich dir folgende Hinweise und Antwort geben:

Zunächst einmal vermute ich , dass der Darlehensvertrag noch auf euch beide lautet. Ansonsten gäbe es nämlich keinen Grund, warum die die Zinsanpassung unterschreiben solltest.

Desweiteren vermute ich, dass dein Ex-Mann die Darlehensraten bezahlt. Aber warum wurde das Darlehen noch nicht auf ihn umgeschrieben? Zumal wenn du im Grundbuch nicht als Eigentümer drin stehst.

Es kann schon üblich sein, dass eine Zinsanpassung von den Darlehensnehmern (alle!) unterschrieben wird. Das macht vielleicht die Bank so. Üblich ist aber auch, dass eine mündliche Vereinbarung getroffen wird und der neue Zinssatz mittels einer schriftlichen Mitteilung bestätigt wird.

Falls dir der bisherige Darlehensvertrag vorliegt, würde ich auf alle Fälle die Darlehensbedingungen des Neuen mit dem Alten vergleichen. Nicht dass er dir neue Bedingungen unterjubeln will.

Ansonsten passiert dir mit meiner Meinung nach mit der erneuten Unterschrift nichts, da du derzeit sowieso noch im Darlehen in der Haftung bist. Aber wie eingangs erwähnt, würde ich darauf bestehen, das Darlehen auf ihn umzuschreiben (sofern du nicht im Grundbuch stehst und er die Raten bezahlt).

Falls es sich um eine größere Bank handelt, in der dein Ex-Mann arbeitet, kannst du auch auf eine andere Geschäftsstelle der Bank gehen und dich dort direkt informieren.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

Hallo,
vielen lieben Dank für deine Mühe!
Ja, du hast den Sachverhalt genau richtig verstanden. Und ich denke, ich werde doch mal wieder zu meinem Anwalt müssen, damit er mit der Bank evtl. verhandeln kann, mich zu entlassen. Bei mir ist eh nichts so holen, dieses hatte ich bereits vor einem Jahr mit dem zuständigen Abteilungsleiter bereits besprochen, habe er wollte mich dennoch nicht aus der Haftung entlassen.

Danke und Gruß
juliatimlea

Hallo,
vielen Dank für deine Mühe!

ich denke, ich werde wohl doch wieder mal zum Anwalt müssen und über ihn versuchen, aus der Haftung bei der Bank herauszukommen. Ein Versuch meinerseits vor ca. einem Jahr war leider erfolglos.

Gruß
juliatimlea