Bankrecht

Liebe/-r Experte/-in,
wir hatten im vergangenen Jahr vor eine Immobilie zu kaufen. Die Fianzierungsanfrage stellten wir bei der Sparkasse/LBS. Nach einreichen aller Unterlagen teile uns die Mitarbeiterin der LBS mit „die Fianzierung steht zu 99,9 %, die Sparkasse wird jetzt nur noch den Darlehnsvertrag ausfertigen“.
Die Mitarbeiterin der LBS riet uns, wir sollen ruhig schon den Kaufvertrag, vor unserem Urlaub unterzeichnen. Das haben wir nicht getan, da wir noch keinen Darlehensvertrag hatten. Auf Drängen des Verkäufers sollte eine Anzahlung von 20.000,00 € geleistet werden. Wir haben die Mitarbeiterin der LBS gefragt ob das möglich ist. Telefonisch teilte sie uns mit (AB) das Geld wird von der Sparkasse angewiesen. Die Leiterin der Sparkasse hat das Geld während meiner Abwesenheit (Urlaub) auf das Privatkonto des Verkäufers überwiesen.
Nach 4 Wochen teilte uns die Sparkasse mit, dass sie doch Abstand von der Fianzierung nehmen möchten. Ohne Begründung.
Mein Konto war jetzt mit 20.000,00 € belastet.
Der Verkäufer hat das Geld nicht zurückgezahlt, da er die Immobilie zwar verkauft hat aber zu einem geringeren Preis. Wir mussten im Januar über einen Mahnbescheid Klage einreichen.
Die Sparkasse hat uns einen Kredit angeboten, um die 20.000,00 € zurück zu zahlen. Dadurch haben wir eine zusätzliche extrem hohe Belastung und die Kosten für das Verfahren haben wir auch getragen. Ebenso alle Kosten, die wir im Zusammenhang mit dem Erwerb der geplanten Immobilien hatten (Genehmigungen und Bescheide).
Diese ganzen finanziellen, zusätzlichen Belastungen
haben uns in eine schwierige wirtschaftliche Situation gebracht. So das es auch jetzt nicht mehr möglich ist über eine andere Bank eine Immobilie zu finanzieren.
Wie sollen wir uns gegenüber der Bank verhalten?
Es muss doch eine Verantwortung auch von Seiten der Bank geben?
Ich bedanke mich im vor aus für Ihre Antwort.
mdf
Elke Reimers
Wir wollen jetzt, das

Hallo Frau Reimers,

ich mache gerade in Mecklenburg ein paar Tage Urlaub, Kreis Parchim. Da sehe ich Ihre Anfrage, ganz aus der Nähe.

Das ist ja unglaublich, was Sie da schildern.

Ich kann Ihnen dazu einige Gedanken schildern. Für eine abschließende juristische Bewertung fehlen zu viele genaue Angaben, dazu gehören Schriftstücke etc. Unbedingt sollten Sie die Sache von einem guten Anwalt durchchecken lassen.

  1. Der Verkäufer, mit dem Sie keinen notariellen Vertrag abgeschlossen haben, muss Ihnen die 20 T€ natürlich zurückzahlen, aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812 BGB.
    Er kann nicht mit Schadenserstz aufrechnen (wegen niedrigerem Verkauf an neue Käufer), weil Sie gegen keinen Vertrag verstoßen haben. Denn den notariellen Kaufvertrag gab es mit Ihnen noch gar nicht. Leider schreiben Sie nicht, was aus dem Klageverfahren wurde. Wurde die Klage abgewiesen. Das wäre unverständlich. Können Sie noch Berufung einlegen ( 1 Monat nach Zustellung des vollständ. Urteils)???

  2. Bei der Sparkasse haben Sie wohl einen entscheidenden Fehler gemacht. Die Sparkasse hat ohne Abschluss eines Darl-Vertrages und ohne Ihre Anweisung die 20 T€ ausgezahlt. Sie wären nicht zur Rückzahlung verpflichtet gewesen, das ergibt sich aus den Gesetzesbestimmungen über das Verbraucherdarlehen.
    Später haben Sie aber die Rückzahlungspflicht quasi anerkannt und einen Darlehnsvertrag mit der SK abgeschlossen. Das könnte Ihren Ansprüchen gegen die SK im Wege stehen.
    Aber: Wenn die SK Ihnen gegenüber falsche Angaben gemacht hat, z.B. Sie seien zur Rückzahlung der 20 T€ verpflichtet etc., besteht die Möglichkeit - nach gründlicher Überprüfung durch einen Rechtsanwalt - den Darlehnsvertrag wegen Täuschung anzufechten.

Sie sollten die Falschaussagen dr SK möglichst schriftlich vorliegen haben (mahnung etc) oder Zeugen für die Gespräche. Sonst wirds schwierig…

Sie sollten kämpfen, evtl. auch unter Einschaltung der Öffentlichkeit (BILD, Tageszeitung, Fernsehen), das mögen Sparkassen nicht! Nur wer um sein Recht kämpft, hat eine Chance!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, z.B. FamilienRS mit Vertragsrechtsschutz, müßte die sogar alle Kosten Übernehmen. Ansonsten sind Streitigkeiten über 20 T€ leider schon recht teuer, wie Sie ja schon selbst erfahren haben.

Ich wünsche Ihnen Mut und viel Glück,
wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach noch einmal.
Ein schönes Wochenende wünscht
S.

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es wird einwenig länger.
Ich möchte sie aber auch nicht in Ihrem Urlaub damit belasten.
Das Problem ist nicht die Klage gegen den Verkäufer. Das Gericht in HH hat in seinem ersten Schriftsatz die Parteien darauf aufmerksam gemacht, das der Beklagte sich es noch einmal überlegen soll da es für ihn viel teuerer wird (sind jetzt meine Worte). Leider wurde der Verhanlungstermin verschoben auf Oktober. Das Problem wird sein, das wir dann zwar einen Titel haben aber das Geld nicht zurück bekommen, weil es nicht mehr da ist und um per Gericht sein Vermögen zu arretieren, braucht man konkrete Beweise.
Das Problem ist wie sie festgestellt haben die Sparkasse. Ich habe den Fehler begangen und den Kreditvertrag über die 20.000,00 € unterschrieben.
Aber die Agumente der Sparkasse waren für mich einleuchtend. Ohne Kreditvertrag hätte ich eine Überziehung auf meinem Konto von 20.000,00 € und Überziehungszinsen von 18,25 %. Die sie auch schon abgebucht hatten.
Wir haben antwaltliche Vertretung, die Kanzlei kann uns aber bei der Spakasse nicht helfen, weil sie die Anwälte der Sparkasse sind.
Es ist aber noch viel komplizierter.
2002 haben wir auf der Basis eines privaten Mietkaufvertrages eine Immobilie erworben. 2005 sollte es im Zusammenhange mit den Bau einer Werkstatt für unser Unternehmen umfinanziert werden (Sparkasse). Zum Notartermin teilte der Verkäufer uns mit, das er eine Grunddienstbarkeit eingetargen haben möchte, da er bis 2015, bis an die Grundstücksgrenze Kies abbauen wird.
Den veränderten Sachverhalt teilten wir der Sp. mit und sie zog ihr Kreditangebot zurück, wegen nicht Verwertbarkeit der Immobilie.
Der Verkäufer hatte allerdings schon seit Juli 2001 eine Planfeststellungsbeschluss, er hatte uns nicht vom geplanten Kiesabbau in Kenntnis gesetzt. Verhandlungen den Kaufpreis zu mindern waren erfolglos. Wir haben dann 2006 Klage eingereicht LG Schwerin und wegen des Mangels die Kaufpreisraten gesenkt. Das fromelle Ergebis in 2009 nach 2 Verhnadlungstagen und einer Nichtwürdigung unserer Beweise.
Wir lagen mehr als 2 Monatsraten im Rückstand und der Kaufvertrag wurde Rückabgeicklet. Ebenfalls bemerkte das Gericht: Da sich das Grundstück in einem Kiesabbaugebiet befindet (was zwar schon renaturiert ist) hätten wir damit rechnen müssen vor Kaufabschluss, das eventuell noch Kies abgebaut werden könnte. Der Verkäufer behauptete auch er hat uns vor Kaufabschluss davon in Kenntnis gesetzt. Es gab ein non liquid Urteil, zu Gunsten des Beklagten (Beweislastverteilung).
Kurz: Wir müssen die Immobilie in der wir noch wohnen räumen. Der Verkäufer strebt jetzt gegen uns eine Räumungsklage an. Da wir aber noch Verwendungs - und Schadensersatzansprüche gegen ihn haben, haben wir Widerklage eingereicht. Das Gericht in Schwerin wird das Ganze jetzt prüfen unter hinzuziehen der Akten aus dem anderem Prozess, kann Jahre dauern.
Für uns steht aber fest, dass wir das Haus räumen müssen. Aus diesem Grund wollten wir auch im vergangenen Jahr eine Immobilie kaufen.
Es geht hier nicht darum, das wir aus purem Luxus in einem Haus leben müssen. Wir würden mit der erzwungenen Anmietung einer Wohnung auch unsere Existenz verlieren.
Ich betreibe eine Internetshop, und habe hier Lager - und Versandräume und mein Büro. Mein Mann betreibt Kleintierhaltung im Nebenerwerb.
Durch das Verhalten der Sparkasse haben wir jetzt jede Grundlage verloren, über eine andere Bank eine Immobilie zu finanzieren. Die ganzen zusätzlichen monatlichen Belastungen und schon entstandenen Kosten haben uns fast ruiniert.
Ich wollte jetzt der Sp. den Vorschlag machen eine Kulanzlösung zu akzeptieren. Die Finanzierung einer Immobilie inkl. der 20.000,00 €.
Es fehlen mir aber die Agumente um zu verhandeln.
Das ist mein Problem. Wenn ich die Sp. nicht überzeugen kann, wissen wir nicht weiter.
Der Termin bei der Sp. ist am 13.08.10.
Vielleicht wissen sie wie ich vorgehen soll um erfolgreich zu sein.
Liebe Grüße
Elke Reimers

Hallo Frau Reimers,

Ihre Frage habe ich erhalten, möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich aus zeitlichen Gründen momentan leider keine ausführlichen Ausführungen machen kann.
Sollten Sie also eine solche ausführlichere Antwort erwarten, so möchte ich Sie an ein anderes Forumsmitglied verweisen.

Zu Ihrer Frage:
Hier kann ich Ihnen denke ich schon ein wenig Hoffnung machen, dass Sie sich an der Bank schadlos halten können.
Der Bankberater hatte wie ich Ihren Ausführungen entnehme schließlich mehrfach darauf hingewiesen, dass die Finanzierung quasi in trockenen Tüchern sei. (99,9%; „schließen Sie den Vertrag ruhig schon ab“; Finanzierung der Anzahlung). Gerade durch die Leistung der Anzahlung hat die Bank den Eindruck erweckt, dass dem Abschluss des Darlehensvertrags im Prinzip nichts mehr im Wege steht. Bzw. meiner Meinung nach, ist hierdurch sogar schon ein Darlehensvertrag zustande gekommen (Anfrage = Angebot / Bestätigung und Auszahlung = Annahme). In dem Fall hat die Bank sich durch das Nichtauszahlen des restlichen Betrags wegen Pflichtverletzung schadensersatzpflichtig gemacht.

Durch das ganze Geschehen ist weiterhin (unterstellt es lag kein Darlehensvertrag vor) zumindest ein sog. vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden (vgl. § 311 Abs. 2 BGB), sowie ggf. sogar ein Beratungsvertrag (vgl. §§ 675 ff. BGB). Bricht die Bank die Verhandlungen über den Darlehensvertrag nun unbegründet ab und entsteht Ihnen hierdurch ein Schaden, so macht die Bank sich schadensersatzpflichtig und muss Sie so stellen, wie Sie stünden, wenn Sie nie mit der Bank verhandelt hätten (sog. negatives Interesse). Hätten Sie nie verhandelt, so hätten Sie -vermute ich mal- auch nicht die Anzahlung der 20.000 Euro über die Bank laufen lassen. Das wäre somit Ihr Schaden, den die Bank auch jedenfalls fahrlässig verursacht hat und der eben auf dem durch die Verhandlungen begründeten Vertrauen beruht. Weitere Schadensposten sind die, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstanden sind (Genehmigungen/Bescheide), die ja auch gerade deshalb anfielen - nehme ich an - weil man von Seiten der Bank sagte, Sie könnten den Vertrag ruhig schon unterschreiben. Oder fielen diese Kosten schon vor (!) Ihrer Kontaktaufnahme mit der Bank an? Dann sind sie wohl eher nicht ersatzfähig.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich nach dem Rechtsberatungsgesetz auch gar nicht befugt bin.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf

Nach einreichen aller Unterlagen teile uns die Mitarbeiterin
der LBS mit „die Fianzierung steht zu 99,9 %, die Sparkasse
wird jetzt nur noch den Darlehnsvertrag ausfertigen“.
Die Mitarbeiterin der LBS riet uns, wir sollen ruhig schon den
Kaufvertrag, vor unserem Urlaub unterzeichnen.
Anzahlung von 20.000,00 €
Wir haben die Mitarbeiterin der LBS gefragt
ob das möglich ist. Telefonisch teilte sie uns mit (AB) das
Geld wird von der Sparkasse angewiesen. Die Leiterin der
Sparkasse hat das Geld während meiner Abwesenheit (Urlaub) auf
das Privatkonto des Verkäufers überwiesen.
Nach 4 Wochen teilte uns die Sparkasse mit, dass sie doch
Abstand von der Fianzierung nehmen möchten. Ohne Begründung.
Mein Konto war jetzt mit 20.000,00 € belastet.
Wir mussten im Januar über einen Mahnbescheid Klage
einreichen.
Die Sparkasse hat uns einen Kredit angeboten, um die 20.000,00
€ zurück zu zahlen. Dadurch haben wir eine zusätzliche extrem
hohe Belastung und die Kosten für das Verfahren haben wir auch
getragen. Ebenso alle Kosten, die wir im Zusammenhang mit dem
Erwerb der geplanten Immobilien hatten (Genehmigungen und
Bescheide).
Diese ganzen finanziellen, zusätzlichen Belastungen
haben uns in eine schwierige wirtschaftliche Situation
gebracht. So das es auch jetzt nicht mehr möglich ist über
eine andere Bank eine Immobilie zu finanzieren.
Wie sollen wir uns gegenüber der Bank verhalten?
Es muss doch eine Verantwortung auch von Seiten der Bank
geben?

Hallo Frau Reimers,

wie kam denn die Belastung von 20.000 € auf Ihr lfd. Konto? Hatten Sie eine entsprechende Überweisung unterschrieben und eingereicht?
Wenn nicht, und die Sparkasse hat einfach, ohne weitere Rückfrage überwiesen, weil jemand von der LBS dies mitgeteilt hat, dann liegt doch dort der Hase im Pfeffer. Überweisungsaufträge über unbefugte Dritte darf die Sparkasse nicht ausführen. Insoweit könnte dann, wegen der weiteren falschen Angaben der SK, doch noch eine Anfechtung Ihrer Erklärungen zu dem Kreditvertrag infrage kommen.

Ihre Schilderung von dem Kiesabbau etc.sprechen dafür, dass Sie seit Jahren eine Pechsträhne haben, oder an die falschen Leute geraten sind, die es ja leider viel zu viel gibt.

Schönen Abend noch, nach einem tollen Sommertag in M-V,
S.

Hallo schmaxy,
Danke und sie haben mir sehr geholfen.
Ich habe keinen Überweisungsträger unterschrieben.
Sondern nur per Mail, der Sparkasse, die Bankverbindung des Verkäufers mitgeteilt.
Liebe Grüße
und einen wunderschönen Sonntag
Elke Reimers

Hallo Elke,

sorry, dass ich mich so spät melde. Aber vielleicht hilft es dir noch ein wenig.

So wie du den Fall schilderst, wurde euch das Darlehen zugesichert. Waren bei diesen Beratungsgesprächen mehrere Personen anwesend? Es ist immer gut, wenn Zeugen dies bestätigen können. Grundsätzlich haftet die Sparkasse für die Aussagen während der Beratung.

Des weiteren empfehle ich dir den Ombudsmann oder die Schlichtungsstelle der Sparkasse einzuschalten. Die entsprechenden Informationen bzw. Adressen erfährst du auf den Internetseiten der Sparkasse oder in den Geschäftsstellen im Aushang.
Diese Stellen helfen und vermitteln sehr objektiv und sparen oft den Richter.

Ein anderes Thema ist eure Anzahlung in Höhe von 20 TEUR. Diese muss der Verkäufer wieder zurückzahlen. Aber dagegen habt ihr schon was unternommen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Gruß
Marko