Bankreferenz

Hallo, guten Tag,

ganz kurz gefragt:

a.)
gehört eine erbetene schriftliche Bankreferenz (die mit einem
bestimmten EUR-Betrag in Rechnung gestellt wird) zu den vertraglichen
Leistungen einer Bank? In den AGB kann nichts gefunden werden

b.)
Kann man davon ausgehen, daß die Anschrift im Briefkopf, die
Kontonummer sowie der Name zusammen passen müssen? Sonst eine
kostenlose erneute Ausstellung erfolgen muss?

c.)
Würde eine eventuelle falsche Ausstellung Anspruch auf Schadenersatz
für dadurch hervorgerufene Folgekosten bewirken?

fragt & grüßt
Wilfried

Hallo,

gehört eine erbetene schriftliche Bankreferenz (die mit einem
bestimmten EUR-Betrag in Rechnung gestellt wird) zu den
vertraglichen
Leistungen einer Bank? In den AGB kann nichts gefunden werden

es ist eine Leistung, die ein Kreditinstitut erbringen kann und normalerweise auch erbringt.

Kann man davon ausgehen, daß die Anschrift im Briefkopf, die
Kontonummer sowie der Name zusammen passen müssen? Sonst eine
kostenlose erneute Ausstellung erfolgen muss?

Grundsätzlich ja.

Würde eine eventuelle falsche Ausstellung Anspruch auf
Schadenersatz
für dadurch hervorgerufene Folgekosten bewirken?

Im Prinzip schon, aber ich frage mich gerade, was das für Folgekosten sein sollen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
danke für die Auskunft, reicht auch schon.
Hier wurde nur eine für meine Begriffe unhöfliche Kundenabfertigung
durchgezogen.

Im Prinzip schon, aber ich frage mich gerade, was das für
Folgekosten sein sollen.

Nur als Beispiel:
Jemand möchte im Ausland etwas größeres kaufen, oder ein Konto
eröffnen, oder … eben in dieser Art. Da wird oft eine Bankreferenz
verlangt. Jetzt kommt die Referenz erst einmal sehr spät (fast drei
Wochen) und dann noch mit der falschen Adresse.
Jetzt muss deswegen ein RA beauftragt werden, eine Übersetzung,
zusätzlich mit Beglaubigung, das Ganze dann noch mit Notar sowie
deutsche Botschaft. Kosten wenig gerechnet mal um die 500 EUR.

Gruß
Wilfried