Hallo, guten Tag,
ganz kurz gefragt:
a.)
gehört eine erbetene schriftliche Bankreferenz (die mit einem
bestimmten EUR-Betrag in Rechnung gestellt wird) zu den vertraglichen
Leistungen einer Bank? In den AGB kann nichts gefunden werden
b.)
Kann man davon ausgehen, daß die Anschrift im Briefkopf, die
Kontonummer sowie der Name zusammen passen müssen? Sonst eine
kostenlose erneute Ausstellung erfolgen muss?
c.)
Würde eine eventuelle falsche Ausstellung Anspruch auf Schadenersatz
für dadurch hervorgerufene Folgekosten bewirken?
fragt & grüßt
Wilfried