Bankscheck auf Postweg verschwunden

Hi,

Mein Vater hat vor kurzem eine Wohnung auf Ibiza verkauft und einen Verrechnungsscheck über einen höheren Betrag erhalten, den ich für in in Deutschland bei der Bank abgeben sollte.

Zu seinem Ärger hat er vergessen auf der Rückseite zu unterschreiben. Trotzdem hat die Bank den Scheck angenommen und erst später festgestellt, dass die Unterschrift fehlt. Nach Angabe der Bank wurde der Scheck an die Deutsche Adresse meines Vaters zurück gesendet, jedoch kam dieser nie bei ihm an. Er hat also weder eine Benachrichtigung oder den Scheck erhalten.

Wir vermuten jetzt, dass entweder die Post geschlampt hat, oder der Scheck bei der Bank selbst verschwunden ist.

Mein Vater ist schon ziemlich verzweifelt, jedoch vertröstet die Bank ihn die ganze Zeit, dass sie auf der Suche nach dem Scheck ist usw.

Er Besitzt einen Durchschlag, Kopie des Schecks von der Bank, dieser sei aber nicht ausreichend um das Geld aufs Konto zu überweisen…

Was kann man jetzt tun, um möglichst schnell an das Geld zu kommen?

Ich bitte um Antworten,

LG,

Andy

Hallo,

Nach Angabe der Bank wurde der Scheck an die Deutsche Adresse
meines Vaters zurück gesendet,

war das so gewünscht?

Was kann man jetzt tun, um möglichst schnell an das Geld zu
kommen?

Der Aussteller läßt den Scheck sperren, stellt einen neuen aus und schickt ihn Euch zu. Falls der Scheck mit normaler Post verschickt wurde, gibts kaum Hoffnung, daß der in absehbarer Zeit wieder auftaucht.

Gruß
Christian

Erst mal vielen Dank für die Antwort!

Wie läuft das denn mit der Sperrung des Schecks? Wie kann Der Scheck gespert werden, wenn er verschwunden ist? Außer der Kopie die mein Vater hat, gibt es ja keine Verbindung mehr zum Original. Die Bank kann auch nicht bestätigen, das eine Rücksendung des Schecks tatsächlich vorgenommen worden ist.

Der Käufer möchte erst wieder einen Scheck ausstellen, sobald die Bank das verschwinden des Schecks bestätigt hat, oder er wieder aufgetaucht ist.

Wenn aber eine Sperrung seitens des Austellers möglich ist, wäre das natürlich sehr gut!

Hallo,

Wie läuft das denn mit der Sperrung des Schecks? Wie kann Der
Scheck gespert werden, wenn er verschwunden ist?

gerade wenn Schecks auf dem Postweg verschwinden, werden sie gesperrt. Der Aussteller geht zu seiner Bank und veranlaßt die Schecksperrung. Dafür braucht er im Zweifel nur die Schecknummer und vielleicht noch den Namen des Begünstigten.

Der Käufer möchte erst wieder einen Scheck ausstellen, sobald
die Bank das verschwinden des Schecks bestätigt hat, oder er
wieder aufgetaucht ist.

Das Verschwinden des Scheks kann das Kreditinstitut gerne bestätigen aber daraus erwächst dem Aussteller keinerlei zusätzliche Sicherheit. Mit der Schecksperre erteilt er seinem Kreditinstitut den Auftrag, diesen speziellen Scheck nicht einzulösen. Das ist a) der Witz einer Schecksperre und b) zumindest in Deutschland ein sicherer Schutz des Ausstellers.

Wenn aber eine Sperrung seitens des Austellers möglich ist,
wäre das natürlich sehr gut!

Es würde mich zumindest wundern, wenn das in Spanien nicht ginge. Eigentlich ist das sogar die Masche der vielen Betrüger, die mit Schecks dumme/leichtgläubige Menschen über den Tisch ziehen: FAQ:3355

Gruß
Christian

Mein Vater meinte dass er den Scheckausteller bereits gebeten habe den Scheck sperren zu lassen, jedoch könne dies laut Bank bis zu 6 Monaten dauern, da die Bank noch warten wolle ob der Scheck wieder auftatucht! Das ist doch Schwachsinn oder? Ich kenn mich nicht gut aus, aber es ist doch eigentlich unwichtig ob der Scheck wieder auftaucht oder nicht, wenn er ungültig gemacht wurde.

Mein Vater meinte dass er den Scheckausteller bereits gebeten
habe den Scheck sperren zu lassen, jedoch könne dies laut Bank
bis zu 6 Monaten dauern, da die Bank noch warten wolle ob der
Scheck wieder auftatucht! Das ist doch Schwachsinn oder?

In der Tat. Deswegen gehe ich auch davon aus, daß da ein Mißverständnis vorliegt. Üblicherweise ist eine Schecksperre zunächst auf sechs Monate befristet (zumindest in Deutschland). Möglicherweise war das gemeint. Nach deutschem Recht muß ein Scheck dann sowieso nicht mehr eingelöst werden, so daß sich eine Verängerung der Schecksperre erübrigt. Wie es sich nach spanischem Recht verhält, weiß ich nicht.

Wobei: auf welche Bank ist denn der Scheck überhaupt ausgestellt? Eine spanische oder deutsche?

Hallo,

Wobei: auf welche Bank ist denn der Scheck überhaupt
ausgestellt? Eine spanische oder deutsche?

Ich frage mich sowieso, warum das Geld nicht einfach überwiesen wurde. Innerhalb der EU dürfte das doch immer höchstens gleich viel kosten wie ein Scheck.

Cu Rene

Hi, noch mal Danke für Eure Antworten!

Warum das über einen Scheck lief weiß ich auch nicht…

Der Käufer ist ein Österreicher auch mit Österreichischen Konto.

Ich habe jetzt auch häufiger im Internet gelesen, dass die Gültigkeit der Sperrung 6 Monate beträgt, eventuell hat mein Vater hier was falsch verstanden.

Ich werde später noch mal mit ihm Telefonieren und noch mal nachfragen.

LG,

Andy

hi

Ich frage mich sowieso, warum das Geld nicht einfach
überwiesen wurde. Innerhalb der EU dürfte das doch immer
höchstens gleich viel kosten wie ein Scheck.

Kommt auf die Höhe des Betrages an. In einigen Ländern Europas sind aber Überweisungen nicht so gebräuchlich wie in D oder Ö, da wird eher per Scheck bezahlt

Gruß
Edith