Hallo,
weiss jemand, bei welcher Bank man in Muenchen ein Schliessfach bekommt ohne ein Konto zu haben? Rumtelefonieren hat nur zutage gebracht, dass die Banken selber keine Ahnung haben. Innenstadt waere praktisch.
Vielen Dank und Gruss
Herbert
Hallo,
weiss jemand, bei welcher Bank man in Muenchen ein Schliessfach bekommt ohne ein Konto zu haben? Rumtelefonieren hat nur zutage gebracht, dass die Banken selber keine Ahnung haben. Innenstadt waere praktisch.
Vielen Dank und Gruss
Herbert
Ich kenne in Deutschland keine Bank, die Nichtkunden Schließfächer anbietet. Der Hintergrund sind die enormen Kosten, die solche Anlagen verursachen (Verwaltung/Wartung/Vier-Augen-Prinziep). Die Meisten Banken bauen Schließfach-Anlagen lieber ab! Diese Anlagen werden als Service für „gute“ Kunden betrachtet.
Frage: Der Inhalt der Schließfächer: WER hat alles darauf Zugriff,
also auch der Staat in Form von Ämtern usw., die Bank, die die Daten dann weiterleiten würde oder wer genau?
DANKE
Grüße
Marie
[MOD]: Vollzitat gelöscht
Marie, Marie!
Was hast Du vor? Nun. Grundsätzlich gehört das Fach Dir … ungefähr so wie eine Mietwohnung. Zugriff hast in der Regel nur Du. Der Zugang zum Fach muss aber immer durch einen Mitarbeiter der Bank freigegeben sein (in unserer modernen Zeit kann das auch eine Freigabe durch einen Rechner… durch Kontrolle einer Karte und PIN… wie beim GA… erfolgen). Bleiben wir beim Schlüsselmodell… Das Fach wird immer mit einer „Vorschliessung“ durch einen Bankmitarbeiter freigegeben. Dann kannst Du mit Deinem Schlüssel das Fach öffnen. In der Regel verlässt Dich der Mirtarbeiter vorher und wart so die Disketion.
ABER! Selbstverständlich dürfen diese Fächer nicht zu kriminellen oder gefährlichen Zwecken genutzt werden.
Beispiel: Wird in dem Fach ein unmittelbar gefährlicher Stoff vermutet, so wird das Fach durch dafür geeignete Spezialisten sicher geöffnet. Der Kunde wird schnellst möglich informiert (allerdings nur wenn sich bei der Öffnung der Verdacht nicht bestätigt). Bestätigt sich der Verdacht, so werden die nötigen Maßnahmen z.B. durch die Polizei ergriffen.
Auch können Facher durch Beschluss und Weisung eines deutschen Gerichtes geöffnet werden (z.B. beim Verdacht auf Drogen oder Geldwäsche).
Bei Öffnen der Fächer wird immer das Vier-Augen-Prinziep gewahrt.
Was macht dann Otto-Normal-Verbraucher mit wichtigen Urkunden, z.B. Grundbesitz im Ausland? Wenn das mal geklaut wurde oder verbrannt ist, moechte ich da nicht hinterherlaufen.
[MOD]: Vollzitat gelöscht
Marie, Marie!
Hallo,
Was hast Du vor?
Nichts gesetzwidriges - auf keinen Fall! Ich dachte nur an einige Dokumente oder einen Ring oder so…
Nun. Grundsätzlich gehört das Fach Dir …
Ich muß es ja auch bezahlen…
ungefähr so wie eine Mietwohnung. Zugriff hast in der Regel
nur Du.
Die Worte „in der Regel“ läßt mich schwer aufhorchen…
Der Zugang zum Fach muss aber immer durch einen
Mitarbeiter der Bank freigegeben sein (in unserer modernen
Zeit kann das auch eine Freigabe durch einen Rechner… durch
Kontrolle einer Karte und PIN… wie beim GA… erfolgen).
Bleiben wir beim Schlüsselmodell… Das Fach wird immer mit
einer „Vorschliessung“ durch einen Bankmitarbeiter
freigegeben. Dann kannst Du mit Deinem Schlüssel das Fach
öffnen.
Aha - also sind das Schließfach und ich quasi „alleine“?
In der Regel verlässt Dich der Mirtarbeiter vorher und
wart so die Disketion.
Sehr höflich - geht ihn ja wohl auch nichts an oder?
ABER! Selbstverständlich dürfen diese Fächer nicht zu
kriminellen oder gefährlichen Zwecken genutzt werden.
WER hat denn sowas vor, ich bin weder kriminell noch gefährlich - eben nur für Dokumente, sagen wir (was ich nicht hoffen will) meine Wohnung brennt aus und alles wichtigen Dokumente mit - was dann, deshalb dachte ich mir, vllt. die wichtigsten Unterlagen NICHT im Haus zu lassen.
Beispiel: Wird in dem Fach ein unmittelbar gefährlicher Stoff
vermutet, so wird das Fach durch dafür geeignete Spezialisten
sicher geöffnet.
DAS denke ich MUSS auch zwingend sein!!!
Befürworte ich zu 100 %!!!
Der Kunde wird schnellst möglich informiert
(allerdings nur wenn sich bei der Öffnung der Verdacht nicht
bestätigt). Bestätigt sich der Verdacht, so werden die nötigen
Maßnahmen z.B. durch die Polizei ergriffen.
Richtig so!!!
Auch können Facher durch Beschluss und Weisung eines deutschen
Gerichtes geöffnet werden (z.B. beim Verdacht auf Drogen oder
Geldwäsche).
Ach so, Geldwäsche kann ich leider nicht mit dienen, da ich nicht soviel Geld habe um es zu „waschen“, meines gebe ich immer nach der Zahlung meines Gehaltes ungewaschen sofort und vollständig aus…
Übrigens wenn ich Geld „waschen“ wollte: Im Fernsehen bekommt man doch alle Nase lang Tipps wie die ANDEREN das so machen mit Stiftungen usw. - dafür fehlt mir -wie gesagt- leider das Geld.
Bei Öffnen der Fächer wird immer das Vier-Augen-Prinziep
gewahrt.
Vier-Augen-Prinzip heißt: Also der Bankmensch und ich schauen IMMER gemeinsam in dieses Schließfach? Oder nur manchmal oder stichprobenartig oder wie?
DANKE DIR!
Grüße
Marie
Hallo,
Bei Öffnen der Fächer wird immer das Vier-Augen-Prinziep
gewahrt.Vier-Augen-Prinzip heißt: Also der Bankmensch und ich schauen
IMMER gemeinsam in dieses Schließfach?
das vier Augen-Prinzip gilt für den Fall, daß das Fach ohne Deine Mitwirkung geöffnet wird. Vier Augen-Prinzip bedeutet, daß immer zwei Leute tätig sind, damit sich keiner heimlich was in die Tasche stecken kann.
Gruß
Christian
Hallo,
Was macht dann Otto-Normal-Verbraucher mit wichtigen Urkunden,
z.B. Grundbesitz im Ausland? Wenn das mal geklaut wurde oder
verbrannt ist, moechte ich da nicht hinterherlaufen.
man bewahrt sie sicher auf, bspw. in einem feuerfesten Behältnis bei gleichzeitig verschlossener Wohnungstür.
Gruß
Christian
Hallo,
DANKE.
Grüße
Marie
[MOD]: Vollzitat gelöscht