Bankschliessfach - Versicherung - Inhaltsnachweis

Hallo,

auf n-tv.de habe ich gerade gelesen:

„Bargeld und Wertsachen liegen in einem Schließfach bei der Bank vermeintlich sicher. Allerdings muss der Kunde im Schadensfall beweisen, was er dort gelagert hat. Sonst erhält er keine Entschädigung.“

http://www.n-tv.de/ratgeber/Kunde-muss-Schaden-nachw…

Wie macht man das als Kunde? Fotos? Und wie beweist man,
dass seit dem letzten Foto keine wertmässige Veränderung
statt gefunden hat?

Ist also die Schliessfach-Versicherung sowas wie die Reise-Gepäck-Versicherung oder Unfall-Insassen-Versicherung? Gut für das VS-Unternehmen und im Schadensfall für den VS-Nehmer nichts Wert?

Gruss
P.Popei

Hallo !

Muss nicht ein Kunde IMMER nachweisen,wenn er einen Schaden geltend machen will,wie hoch er ist ?

Beim häuslichen Einbruch z.B.,es gibt ja auch im Hause Tresore und bei bestimmter VS-Summe und Prämie ist da einiges versicherbar.
Niemand außer dem Kunden kennt den Inhalt,also muss man sich weitgehend auf dessen Aussage verlassen.
Man kann Nachweise des Erwerbs von Goldbarren verlangen z.B.,Kaufbeleg von Schmuck,Nachweis einer Erbschaft dieser Dinge usw.

Das würde auch die Bank bei einem Tresorraumeinbruch so machen und müsste zahlen(deren VS,wenn die Pauschalsumme ausreicht) oder extra erhöht wurde.

Warum wurd in dem Beispielfall,Ehefrau räumt Schließfach unerlaubt leer,nicht die Zeugenaussage der Frau herangezogen,was im Fach lag und was sie entnommen hatte ? Aussage: „war nichts mehr drin !“ ?
Das wäre schlecht.

Aber im Einbruchfall sollte so eine Zeugenaussage über den Inhalt m.E. rechen,was denn sonst ? Täglicher Besuch und Kontrolle durch einen Notar ?

MfG
duck313

Hallo,

der Kaufbeleg genügt wirklich? Ich muss dann nicht nachweisen,
dass ich den Barren bis zum Schadensfall nicht schon wieder
verkauft habe? Ich meine die Frage wirklich so.

Und wie €-Bargeld im „Schatzkästchen“ nachweisen?
Kontoauszug genügt? Keine Nachfrage, ob doch in der Zwischenzeit
verjuxt?

O.k. In dem Bericht steht jetzt nicht explizit, dass keine
Belege vorgelegt wurden. Die Frau (in diesem Fall), die „böswillig“
das Fach leer räumte, wird wohl (aus strafrechtlichen Gründen) keine
Angaben über den Wert machen.

Ich stelle die Frage mal in einem VS-Forum.

So lächerlich ist wohl der Hinweis nach einem Notar wohl jetzt nicht
mehr. Auch bei der Gebäckversicherung muss man nachweisen, dass man
das Gepäck immer beaufsichtigt hat. Nur dann braucht man halt
so eine Versicherung auch nicht.

Gruss
P.Popei

Hallo,

der Kaufbeleg genügt wirklich? Ich muss dann nicht nachweisen,
dass ich den Barren bis zum Schadensfall nicht schon wieder
verkauft habe? Ich meine die Frage wirklich so.

prinzipiell muß man den Schaden nachweisen - logischerweise. Nur sind natürlich sowohl Versicherungen als auch Gerichte nicht blöd und wissen, daß der Nachweis, daß ein bestimmter Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mehr im Besitz des Kunden war, genauso schwer zu erbringen ist wie der Beweis, daß der Gegenstand noch da war, bevor er geklaut wurde. Insofern genügt in vielen Fällen der Nachweis, daß der Gegenstand erworben wurde.

Schwierig kann es werden, wenn man den Picasso vom einem nigerianischen Kunsthändler just drei Tage vor dem Diebstahl erworben hat. Dann entscheidet am Ende - wie so oft - die Glaubwürdigkeit der Aussagen vor Gericht.

Ganz klar ist es aber so, daß derjenige, der einen Anspruch geltend macht, dessen Höhe auch belegen muß. Wenn sich herumspräche, daß die Versicherung sich auf den Standpunkt stellen, daß nur das bezahlt wird, was sich nachweislich weniger Sekunden vor dem Einbruch noch im Haus befand, könnten die Sachversicherungen diesen Geschäftszweig wohl stillegen.

Die Sache mit dem Diebstahl verhält sich noch etwas anders. Im konkret verhandelten Fall ging es darum, daß die Bank aufgrund des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters zahlen sollte - und eben nicht eine Versicherung.

Was Tresore angeht, in denen man zu Hause Wertsachen aufhebt, wird seitens der Versicherungen geraten, daß man gelegentlich aktuelle Bestandsverzeichnisse einreichen soll. Ich wäre mit so etwas allerdings vorsichtig. So gut werden Mitarbeiter von Versicherungen nun auch nicht bezahlt.

Gruß
C.

Hallo,

man sollte erst einmal prüfen in welcher Höhe man überhaupt Wertsachen hat.

Dann kann man ein Schließfach anmieten:
z.B. kostet ein Bankschließfach mit einem Volumen bis 6.000 ccm ca. 32 € mtl. incl. Versicherungsschutz bis 10.226 €

Eine Aufstockung des Versicherungsschutzes bis 50.000 € kostet zusätzlich 59,50 € mtl.

Alternativ kann man allerdings auch die Wertsachen zu Hause lagern und über die Hausratversicherung absichern.

Bei einem Einbruchs-Diebstahl bzw. sonstigem Schaden muss man in beiden Fällen einen Nachweis über die Wertsachen vorlegen.

Hierzu empfehle ich Fotos zu machen und auch die Rechnungsbelege aufzubewahren. Bei Schmuck evt. beim Juwelier einen Schmuckpass anfertigen zu lassen.

Gruß Merger

Was Tresore angeht, in denen man zu Hause Wertsachen aufhebt,
wird seitens der Versicherungen geraten, daß man gelegentlich
aktuelle Bestandsverzeichnisse einreichen soll. Ich wäre mit
so etwas allerdings vorsichtig. So gut werden Mitarbeiter von
Versicherungen nun auch nicht bezahlt.

Mitarbeiter von Banken und Kreditinstituten auch nicht !!!

Also mit Vorsicht das Kreditinstitut wählen, bzw. am besten von jedem Mitarbeiter im Risikomanagment sich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Gruß Merger

Was Tresore angeht, in denen man zu Hause Wertsachen aufhebt,
wird seitens der Versicherungen geraten, daß man gelegentlich
aktuelle Bestandsverzeichnisse einreichen soll. Ich wäre mit
so etwas allerdings vorsichtig. So gut werden Mitarbeiter von
Versicherungen nun auch nicht bezahlt.

Mitarbeiter von Banken und Kreditinstituten auch nicht !!!

Hast Du 'ne Ahnung (so ernst war die Passage - nebenbei bemerkt - nicht gemeint). Kreditinstitut ist übrigens der Überbegriff von Banken und Sparkassen.

Also mit Vorsicht das Kreditinstitut wählen, bzw. am besten
von jedem Mitarbeiter im Risikomanagment sich ein
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Das macht einerseits schon der Arbeitgeber bei der Einstellung und andererseits erfahren Mitarbeiter von Kreditinstituten nicht, in welchem Umfang ein Kunde Wertgegenstände zu Hause bunkert.

Das war auch nicht als Generalkritik oder Ausdruck meines Mißtrauens gegenüber allen Mitarbeitern von Versicherungen zu verstehen. Man sollte nur generell vorsichtig mit Listen seines persönlichen, beweglichen Vermögens sein.

Der Vorteil - aus Sicht des beklauten Kunden - bei uns Bankmenschen ist, daß unsere Raubzüge über die Kundenkonten nachvollziehbar sind, weil die Buchungen nun einmal dokumentiert werden. Wenn Frau Müller von der Helios Versicherung ihrem verarmten Schwippschwager erzählt, was Herr K. aus der S-Straße in seinem Tresor hat, muß dafür schon CSI Radevormwald anrücken.

Und wenn der Schwippschwager richtig nett zu Frau Müller sein will, nimmt der auch noch die inliegende oder in einem Ordner abgelegte Inventarliste mit.

Der beste Schutz ist insofern ein hinreichend abgesicherter Tresor, von dem niemand etwas weiß.

Gruß
C.

Was Tresore angeht, in denen man zu Hause Wertsachen aufhebt,
wird seitens der Versicherungen geraten, daß man gelegentlich
aktuelle Bestandsverzeichnisse einreichen soll. Ich wäre mit
so etwas allerdings vorsichtig. So gut werden Mitarbeiter von
Versicherungen nun auch nicht bezahlt.

Mitarbeiter von Banken und Kreditinstituten auch nicht !!!

Hast Du 'ne Ahnung (so ernst war die Passage - nebenbei
bemerkt - nicht gemeint). Kreditinstitut ist übrigens der
Überbegriff von Banken und Sparkassen.

Also mit Vorsicht das Kreditinstitut wählen, bzw. am besten
von jedem Mitarbeiter im Risikomanagment sich ein
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Das macht einerseits schon der Arbeitgeber bei der Einstellung

hm… Allerdings müssen Versicherungsagenten bei dem Versicherungsunternehmen ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

und andererseits erfahren Mitarbeiter von Kreditinstituten
nicht, in welchem Umfang ein Kunde Wertgegenstände zu Hause
bunkert.

Bist Du dir da sicher ?
Was ist denn mit den vielen Bankbediensteten die ebenfalls Versicherungsverträge wie z.B. Hausratversicherungen abschließen ?

Mein Hinweis bezog sich allerdings auf Bankschließfächer und nicht
auf Wertgegenstände die zu Hause lagern.

Das war auch nicht als Generalkritik oder Ausdruck meines
Mißtrauens gegenüber allen Mitarbeitern von Versicherungen zu
verstehen. Man sollte nur generell vorsichtig mit Listen
seines persönlichen, beweglichen Vermögens sein.

Dies sollte man generell, nur die Antwort bezogen auf Mitarbeiter von Versicherungen passt hier nicht.

Der Vorteil - aus Sicht des beklauten Kunden - bei uns
Bankmenschen ist, daß unsere Raubzüge über die Kundenkonten
nachvollziehbar sind, weil die Buchungen nun einmal
dokumentiert werden.

Ja sicher - und wie passieren dann die manchmal aufgedeckten Fehlbuchungen und Unterschlagungen von Bankmitarbeitern ?
Allerdings kann auch Frau Ratlos von der Pfefferminzia-Bank
Informationen an Bekannte bzw. Stammtischschwestern weitergeben.

Der beste Schutz ist insofern ein hinreichend abgesicherter
Tresor, von dem niemand etwas weiß.

Richtig - nur auch dazu muss man eine Übersicht der Wertsachen im Schadensfall vorlegen können.

Bitte auch beachten: die Versicherung will evt. eine Bestandsliste des Inhalts haben (diese kann man auch direkt an den Versicherer schicken) und keine Info über den Standort des Tresors, wie auch nicht den Zugriffscode.

Gruß Merger

von jedem Mitarbeiter im Risikomanagment sich ein
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Das macht einerseits schon der Arbeitgeber bei der Einstellung

hm… Allerdings müssen Versicherungsagenten bei dem
Versicherungsunternehmen ebenfalls ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen.

Aber doch eben nicht alle Mitarbeiter, oder? Mal abgesehen davon hilft ein Führungszeugnis eh nur wenig. Ersttäter ist man ja immer irgendwann mal.

und andererseits erfahren Mitarbeiter von Kreditinstituten
nicht, in welchem Umfang ein Kunde Wertgegenstände zu Hause
bunkert.

Bist Du dir da sicher ?
Was ist denn mit den vielen Bankbediensteten die ebenfalls
Versicherungsverträge wie z.B. Hausratversicherungen
abschließen ?

An die habe ich nicht gedacht. Allerdings weiß ich auch nicht ob bzw. in welchem Umfang das der Fall ist.

Mein Hinweis bezog sich allerdings auf Bankschließfächer und
nicht
auf Wertgegenstände die zu Hause lagern.

An die Bankschließfächer kommen die Mitarbeiter ohne den Schlüssel des Kunden nicht heran. Eine Gefahr besteht also insofern nicht.

Der Vorteil - aus Sicht des beklauten Kunden - bei uns
Bankmenschen ist, daß unsere Raubzüge über die Kundenkonten
nachvollziehbar sind, weil die Buchungen nun einmal
dokumentiert werden.

Ja sicher - und wie passieren dann die manchmal aufgedeckten
Fehlbuchungen und Unterschlagungen von Bankmitarbeitern ?

Der Unterschied liegt eben in der Aufdeckung. Wer wann was gebucht hat, ist nachvollziehbar. Das schützt zwar nicht vor der Tat, hilft aber bei der Aufklärung.

Allerdings kann auch Frau Ratlos von der Pfefferminzia-Bank
Informationen an Bekannte bzw. Stammtischschwestern
weitergeben.

Frau Pf. weiß aber in der Regel nur, was auf Konten gebucht ist.

Bitte auch beachten: die Versicherung will evt. eine
Bestandsliste des Inhalts haben (diese kann man auch direkt an
den Versicherer schicken) und keine Info über den Standort des
Tresors, wie auch nicht den Zugriffscode.

Der Standort ist insofern bekannt, als daß der sich ja im Hausrat befindet.

Gruß
C.