Hallo,
der Kaufbeleg genügt wirklich? Ich muss dann nicht nachweisen,
dass ich den Barren bis zum Schadensfall nicht schon wieder
verkauft habe? Ich meine die Frage wirklich so.
prinzipiell muß man den Schaden nachweisen - logischerweise. Nur sind natürlich sowohl Versicherungen als auch Gerichte nicht blöd und wissen, daß der Nachweis, daß ein bestimmter Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mehr im Besitz des Kunden war, genauso schwer zu erbringen ist wie der Beweis, daß der Gegenstand noch da war, bevor er geklaut wurde. Insofern genügt in vielen Fällen der Nachweis, daß der Gegenstand erworben wurde.
Schwierig kann es werden, wenn man den Picasso vom einem nigerianischen Kunsthändler just drei Tage vor dem Diebstahl erworben hat. Dann entscheidet am Ende - wie so oft - die Glaubwürdigkeit der Aussagen vor Gericht.
Ganz klar ist es aber so, daß derjenige, der einen Anspruch geltend macht, dessen Höhe auch belegen muß. Wenn sich herumspräche, daß die Versicherung sich auf den Standpunkt stellen, daß nur das bezahlt wird, was sich nachweislich weniger Sekunden vor dem Einbruch noch im Haus befand, könnten die Sachversicherungen diesen Geschäftszweig wohl stillegen.
Die Sache mit dem Diebstahl verhält sich noch etwas anders. Im konkret verhandelten Fall ging es darum, daß die Bank aufgrund des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters zahlen sollte - und eben nicht eine Versicherung.
Was Tresore angeht, in denen man zu Hause Wertsachen aufhebt, wird seitens der Versicherungen geraten, daß man gelegentlich aktuelle Bestandsverzeichnisse einreichen soll. Ich wäre mit so etwas allerdings vorsichtig. So gut werden Mitarbeiter von Versicherungen nun auch nicht bezahlt.
Gruß
C.