Bankschulden des Mannes

Guten Tag,
mein Mann hat ca. 10000 Euro Schulden bei einer Bank.Diese Schulden hatte er schon vor unserer Ehe und hat auch einen Offenbarungseid geleistet.Dieses Prozedre wiederholt sich ja alle Jubeljahre. Nun hat diese Bank ihm einen Selbstauskunftsbogen geschickt, den er korrekt ausfüllen soll.Dort wird auch nach den Einkünften des Ehegatten gefragt.Ich verdiene deutlich über der Pfändungsgrenze und mein Mann liegt weit unter der Pfändungsgrenze.Wir haben keinerlei gemeinsame Besitztümer;Auto,etc. läuft auf meinen Namen. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Bank nicht an mein Geld herankann, liege ich da falsch?

Hallo…

da ist der Gang zum Anwalt unvermeidbar!! Denn u.U. kann die Bank an Ihrem Geld ran - Sie sind ja schließlich verheiratet und wohnen zusammen, Geld fließt in die Haushaltskasse quasi. Ihr Einkommen zählt dazu und u.U. fordert die Bank höhere Beträge von Ihrem Mann zurück. Es ist genauso wie bei ALG II - alles, was im Haushalt wohnt und arbeitet, wird an Einkommen dazu gezählt…
Wie gesagt, lieber zum Rechtsanwalt Auskunft geben lassen… Erstauskunft kostet nicht viel.

Viel Glück

Grundsätzlich haftest Du vor dem Gesetzt für Deinen Ehemann mit. Genau kann ich Dir diese Frage aber leider nicht beantworten.
Das Ziel sollte jedoch sein diese Schulden abzuzahlen. Dazu am besten mal das direkte Gespräch mit der Bank suchen um zahlbare Raten auszuhandeln.

Grüsse

hallo,

also als erstes wollte ich dich beruhigen und dir sagen, dass dein Einkommen nichts mit deinem MAnn zu tun hat. Denn sogar bei der Insolvenz wird der Ehepartner gefragt ob er mit für die Schulden haften möchte oder nicht.
Das weiß ich so genau da mein eigener Mann seit ca. 6 Monaten in der Insolvenz ist und ich wurde gefragt und habe auch angegeben, dass ich für seine Schulden nicht haftbar gemacht werden möchte, da diese schon vor meiner Zeit entstanden sind.
Am besten du schreibst selber man an die Bank, dass du nicht damit einverstanden bist, auch nicht was die weitergabe deiner Daten besteht.

viel erfolg und kopf hoch

Der selbstauskunftsbogen der Bank gehört in den Rundordner = Papierkorb

Das geht die ( mit Verlaub einen scheissdreck) an

Liebe Zwaluw,

wie meistens fehlen mir viele Info´s.Habt ihr keinen Ehevertrag gemacht?
Wenn nein seit Ihr jetzt eine Gemeinschaft, das BEDEUTET ja die Ehe.Bei einer Scheidung würde es heißen, dein Auto, aber nur wenn du es vor der Ehe angeschafft hast, ansonsten ist es eueres, das von euren Haushaltsgeld gekauft wurde und würde euch beiden gehören.
Hast du dein Auto vor der Ehe angeschafft ist es deines, bei einer Scheidung aber wenn du das während der Ehe dein altes Auto verkaufst und nimmst das Geld und kaufst dir ein Neues ist es schon euer Auto auch wenn du es bezahlt hast.
Ansonsten ist das euer gemeinsames Vermögen was ihr in euerer Ehe euch gekauft habt auch wenn es auf deinen Namen läuft, es wurde aus der Gemeinschaft gekauft.Das verwechselst du nämlich mit einer Firma oder einer Partnerschaft. So seit ihr eins auch in den Finanzen.Wenn du jetzt nur Hausfrau wärst hast du ja auch Anspruch auf das Geld deines Mannes und ein Taschengeldanspruch, so seit ihr aber Doppeltverdiener und wie ich vermute ohne Gütertrennung, so das ihr alles in der Ehe als ein Gewinn (Einkommen)habt. So das eurer Pfändungsfreigrenze mit 2 Personen gerechnet wird und nicht jeder alleine .So das wenn dein Mann erklärt er wäre Mittellos (Eidesstattliche Versicherung) IHR BEIDE aber ein Auto angespart habt eine Straftat begeht, weil ihr ja nicht mittellos seit und falsche Angaben gemacht habt. So ist das in einer Ehe halt.
Die Vermutung meiner Seite ist, das der Offenbarungseid ablaufen wird, in nächster Zeit und die Bank durch die Selbstauskunft einen neuen Beantragen möchte oder eine Gehalts-Pfändung durchführen wird, das kostet euch aber auch wieder Gerichtvollzieherkosten u.s.w. So das es immer mehr wird.
Geht schnellsten zur Bank redet mit denen und macht eine Rate monatlich aus und fragt wieviel sie mit dem Gesamtbetrag runtergehen können, da dein Mann jetzt ja wieder Arbeit hat die unter der Freigrenze liegt. Plöfft etwas und sagt wenn eine Lohnpfändung käme würde der Chef ihn feuern,er könnte dann wieder nicht zahlen. Er ist aber jetzt zahlungswillig. Nur der Gesamtbetrag wäre zu hoch.
Ich wünsche euch viel Glück das es nicht raus kommt das dein Mann nicht die Eidesst. zurück gezogen hat.
Und denk daran eine Ehe ist eine Gemeinschaft,komplett mit allem.

Formel für Singles
Er = Er
Du = DU

Formel der EHE
ER + DU = IHR

Viele Grüße Heiko49

Hallo,

danke für die Anfrage.

Grundsätzlich haftet immer der für seine Schulden, die er auch eigen verschuldet hat. Da Sie zu diesem Zeitpunkt, wo Ihr Mann die Schulden gemacht haben, keinen Vertrag oder eine anderweitige Vereinbarung bei der Bank unterzeichnet haben, kann die Bank auch nur Ihren Mann für die Tilgung heranziehen.
Ihr Mann kann die Selbstauskunft zwar mit Ihren Daten ausfüllen, jedoch sollten Sie darauf achten, dass Sie damit kein Schuldeingeständnis noch eine andere vertragliche Vereinbarung unterzeichnen. Denn dann kann die Bank Sie mit in die Haftung übernehmen.
Klar wäre, wenn Ihren Mann etwas passieren würde, das dann Sie als Angehörige die Schulden erben würden, es sei denn, Sie würden das Erbe Ihres Mannes ausschlagen.

Wenn Sie die Selbstauskunft Ihres Mannes mittragen wollen, dann geben Sie Ihre Daten bekann, dies jedoch nur zur reinen Info und unter jeglichen Ausschluss einer Haftung für die Schulden Ihres Mannes.

Am bestens wäre es Sie würden die Bank Ihres Mann aufsuchen und den Sachverhalt versuchen in einem persönlichen Gespräch zu klären, auch können Sie mit dem Sachbearbeiter besprechen, welche Möglichkeiten es gibt die Schulden wie und in welcher Höhe zu tilgen sind. Wichtig jedoch auch hier unterzeichnen Sie als Ehefrau keinerlei Papiere. Lassen Sie sich alle Angebote schriftliche dokumentieren und machen Sie von Ihrem Recht gebrauch, jegliche vertragliche Vereinbarung vorher zu lesen und notfalls rechtlich prüfen zu lassen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Grundsätzlich haften Sie weiterhin nicht mit.

Das Ausfüllen der Selbstauskunft ist freiwillig!
Wenn sie aufgefüllt wird, sollte sie aber richtig und vollständig ausgefüllt werden.

Verpflichtend ist nur die Abgabe der E.V. beim Gerichtsvollzieher.

Ihr Mann sollte mal eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Hallo,
die Schulden deines Ehemannes sind seine eigenen. Insofern besteht auch keinerlei Verpflichtung zur Auskunft über dein Einkommen. Auch in einer Ehe ist man nur für seine eigenen Schulden haftbar, nur für das, was man unterschrieben hat.
Wenn die Schulden des Ehemannes bereits solange schon existieren und es zu keinem Schuldenabtrag kommt, würde ich den Gang zur Schuldnerberatung empfehlen, um zu prüfen, ob hier nicht ein Verbraucherinsolvenzverfahren angezeigt ist. Anschriften finden sich unter
www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha

Hallo,

Schulden des Ehegatten sind grundsätzlich nur dessen Schulden. Das war auch schon öfters Thema (http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..).

Die Frage in der Selbstauskunft der Bank wird hier andere Gründe haben. Die entscheidente Frage ist aber, warum Sie den Fragebogen der Bank ausfüllen wollen. Wenn bereits eine eidesstattliche Erklärung (Offenbarungseid) abgegeben wurde, stehen der Bank alle notwendigen Infos zur Verfügung. Will sie aktuelle Infos muss sie die Erklärung nochmals abnehmen lassen.

LLDK
Rechtsanwälte