Wenn eine Person eine Bank ausraubt und geschnappt, beispielsweise ein jahr später, was passiert mit dem Geld?
Angenommen er hat in der Zeit ein Haus gekauft, gibt aber an, dafür lange gespart zu haben und die eigentliche Beute im Casino verprasst zu haben. Wie wird in dem Fall verfahren? Muss er einfach das Geld wie normale Schulden zurückzahlen?
Muss er einfach das Geld wie normale Schulden zurückzahlen?
Nö,
er darf alles behalten…
Natürlich muss er den Schaden ersetzen, wie auch immer (Haus verkaufen…)
Wenn jemand ein Haus baut/kauft kann er sicher nachweisen, wie es finanziert wurde.
Muss er einfach das Geld wie normale Schulden zurückzahlen?
Nö,
er darf alles behalten…
Natürlich muss er den Schaden ersetzen, wie auch immer (Haus
verkaufen…)
Wenn jemand ein Haus baut/kauft kann er sicher nachweisen, wie
es finanziert wurde.
Hallo,
du hast Recht. Er muss den Schaden ersetzen. Es wäre in dem Fall aber völlig irrelevant, wie er sein Haus finanziert hat. Es besteht ein Anspruch der Bank, der Täter hat Vermögen und schon passt es. Woher das Vermögen kommt ist bei einem Anspruch der Bank, der hier wohl bestehen dürfte, völlig egal.
Hi
war mir klar
Ich bezog das ja auch nur darauf, dass jemand ein Haus mit dem geräuberten Geld baut und dann behauptet: „Ätsch - das war vorher mein eigenes Geld“ um dann zu meinen, man bekommt es nicht heraus.
Man muss sich klarmachen, dass es bei Geldschulden (im Grundsatz) eben nicht darauf ankommt, dass eine bestimmte Geldmünze oder ein bestimmter Geldschein zurückgezahlt wird. Was der Täter mit dem Geld gemacht hat und woher er das Geld für die Rückzahlung nimmt, hat auf den Rückzahlungsanspruch der ausgeraubten Bank eben keinen Einfluss.
und jetzt hat unser räuber eine zweite bank ausgeraubt und auch deren geld verpraßt, bevor er geschnappt wird. welche bank bekommt nun sein klein häusle?
und jetzt hat unser räuber eine zweite bank ausgeraubt und
auch deren geld verpraßt, bevor er geschnappt wird. welche
bank bekommt nun sein klein häusle?
Die, die zuerst klagt (allerdings bekommt sie nicht das Haus, sondern den Titel und den kann sie u.a. in das Haus vollstrecken).