Banküberweisung

Hallo zusammen,
ich frage mich, wie ein gewöhnlicher Überweisungsauftrag eines Kunden an seine Bank zugunsten eines Dritten rechtlich einzuordnen ist.
(Ich meine keine zwangsvollstreckungsrechtliche Überweisung).
Vielleicht eine Abtretung des Auszahlungsanspruchs?
Gruss
derr

Im Verhältnis Bank-Kunde nennt man das
Überweisungsvertrag. Einzelheiten dazu in § 676a ff. BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html

Mit Abtretung hat das eigentlich nichts zu tun, denn der Begünstigte erwirbt ja im Ergebnis eine neu entstehende eigene Forderung gegen seine eigene Bank.

Gruß, Trobi

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Danke, die Vorschrift hilft. Es ging mir gerade darum, welchen Anspruch der Begünstigte hat, wenn das überweisende Kreditinstitut eine Überweisung zu Unrecht nicht ausführt.