Banküberweisungen

Banküberweisungen - oder sollte ich besser sagen: Banken überweisen nicht?!
Liebe Bankenfreaks,
ich habe aus wirklich seriöser und zuverlässiger Quelle gehört, daß von deutschen Banken alle Überweisungen > 50 Tsd. Euro nicht mehr durchgeführt werden. Ohne Begündung. In der Schweiz geht schon gar nichts mehr in Sachen Geldtransfer.
Das ist doch Enteignung - oder darf man sagen: Unterschlagung?! So kann ich also eine eventuelle Provisionszahlung nicht bekommen, bzw. nicht verwenden.
Ist das richtig? Wenn ja, was dann? Wo läuft das hin, wie geht das weiter?
viele Grüße,
Gert

Hallo,

So kann ich also eine eventuelle Provisionszahlung nicht bekommen, bzw. nicht verwenden.

das freut den Kunden, der kann dann in Raten zahlen :smile:

Gruß
T.

hi

ich habe aus wirklich seriöser und zuverlässiger Quelle
gehört, daß von deutschen Banken alle Überweisungen > 50 Tsd.
Euro nicht mehr durchgeführt werden.

Würdest Du bitte diese zuverlässige, seriöse Quelle nennen?

Die Mondlandung wird nämlich auch seit 40 Jahren von seriösen und zuverlässigen Quellen in Zweifel gezogen, wenn man bei den Quellen aber nachhakt, dann merkt man, daß sie nicht ganz so seriös sind.

Gruß
Edith

Hallo,

ich habe aus wirklich seriöser und zuverlässiger Quelle
gehört, daß von deutschen Banken alle Überweisungen > 50 Tsd.
Euro nicht mehr durchgeführt werden.

Ist das richtig?

ja was denn nun, glaubst du deiner seriösen und zuverlässigen Quelle nicht?

Aber ich kann dich beruhigen, die von dir genannte Einschränkung gibt es nicht.

Grüße
Michael

Hallo,

ich habe aus wirklich seriöser und zuverlässiger Quelle
gehört, daß von deutschen Banken alle Überweisungen > 50 Tsd.
Euro nicht mehr durchgeführt werden.

kann nicht sein: mein Gehalt traf heute wie gewohnt ein.

Gruß
Christian

Hallo,

die einzige Einschränkung ist, dass ab 50.000 Euro bei Auslandszahlungen im EU-Raum eine Meldung an das Finanzamt erstellt werden muss.

Hierzu wird ein entsprechendes Formular welches im Auslands-Überweisungsauftrag enthalten ist ausgefüllt.

Hallo,

kann nicht sein: mein Gehalt traf heute wie gewohnt ein.

heute am 21sten?
Ich kenne Gehaltszahlungen am 15ten oder am 1., aber am 21sten?

Man lernt doch nie aus.

Gruß
Roland

Hallo0,

die einzige Einschränkung ist, dass ab 50.000 Euro bei
Auslandszahlungen im EU-Raum eine Meldung an das Finanzamt
erstellt werden muss.

eigentlich™ sind es 12.500 Euro und die Meldung hat nicht an das Finanzamt, sondern an die Bundesbank zu erfolgen.

Hierzu wird ein entsprechendes Formular welches im
Auslands-Überweisungsauftrag enthalten ist ausgefüllt.

Mag sein, daß einige KI den „Vordruck“ systemseitig bei online-Zahlungen bereitstellen, aber eigentlich™ ist das ein separates Formular, das bei der Bundesbank erhältlich ist.

Gruß
C.

Hi

kann nicht sein: mein Gehalt traf heute wie gewohnt ein.

heute am 21sten?
Ich kenne Gehaltszahlungen am 15ten oder am 1., aber am
21sten?

Man lernt doch nie aus.

Bankgehälter über EUR 50.000,-- werden immer am 21. ausbezahlt. Ist das tatsächlich nicht allgemein bekannt?

:wink:
Edith

Hallo,
innerhalb EU-Staaten können Sie mit „Standardüberweisung“ bis zu 50.000,- Euro überweisen. Ausserhalb der EU bis zu 12.500,- Euro. Beträge über dieser Grenze hinaus gehen natürlich auch, wenn Sie ein spezielles Formular (erhalten Sie von Ihrer Bank) benutzen. Der Grund hierfür ist das Geldwäschegesetz.

Gruß, StingRay68

Moin,

Ist das tatsächlich nicht allgemein bekannt?

nein, dass es Bankgehälter unter 50.000 gibt, wusste ich tatsächlich noch nicht :wink:

Gruß
Roland

Hallo,

innerhalb EU-Staaten können Sie mit „Standardüberweisung“ bis
zu 50.000,- Euro überweisen. Ausserhalb der EU bis zu 12.500,-
Euro. Beträge über dieser Grenze hinaus gehen natürlich auch,
wenn Sie ein spezielles Formular (erhalten Sie von Ihrer Bank)
benutzen. Der Grund hierfür ist das Geldwäschegesetz.

da stimmt irgendwie nix. Die EU-Standardüberweisung gibts nur in der EU, die Meldung an die Bundesbank ist in jedem Fall ab 12.500 Euro (bzw. Gegenwert erforderlich) und das ganze kommt nicht aus dem Geldwäschegesetz, sondern aus der Außenwirtschaftsverordnung.

Der einzige Unterschied zwischen EU-Standardüberweisung und Drittländern ist, daß bei der EU-Standardüberweisung das Z4-Formular und für alle anderen Fälle das Z1-Formular zu verwenden ist.

Gruß
C.

Hallo,

innerhalb EU-Staaten können Sie mit „Standardüberweisung“ bis
zu 50.000,- Euro überweisen. Ausserhalb der EU bis zu 12.500,-
Euro. Beträge über dieser Grenze hinaus gehen natürlich auch,
wenn Sie ein spezielles Formular (erhalten Sie von Ihrer Bank)
benutzen. Der Grund hierfür ist das Geldwäschegesetz.

da stimmt irgendwie nix.

Doch, völlig korrekt und wird von mir ein paar mal pro Monat praktiziert.

Die EU-Standardüberweisung gibts nur
in der EU,

Nichts anderes habe ich geschrieben

die Meldung an die Bundesbank ist in jedem Fall ab
12.500 Euro (bzw. Gegenwert erforderlich)

Die notwendigen Meldungen werden durch die ausführende Bank getätigt.

und das ganze kommt
nicht aus dem Geldwäschegesetz, sondern aus der
Außenwirtschaftsverordnung.

Und diese orientiert sich in diesem Fall nach dem Geldwäschegesetz

Der einzige Unterschied zwischen EU-Standardüberweisung und
Drittländern ist, daß bei der EU-Standardüberweisung das
Z4-Formular und für alle anderen Fälle das Z1-Formular zu
verwenden ist.

Stimmt, es sind zwei unterschiedliche Überweisungsformulare. Wurde ja nicht anders behauptet.

Gruß
C.

Die EU-Standardüberweisung gibts nur
in der EU,

Nichts anderes habe ich geschrieben

Dann habe ich den Teil nur falsch verstanden:

innerhalb EU-Staaten können Sie mit „Standardüberweisung“ bis
zu 50.000,- Euro überweisen. Ausserhalb der EU bis zu 12.500,-
Euro.

die Meldung an die Bundesbank ist in jedem Fall ab
12.500 Euro (bzw. Gegenwert erforderlich)

Die notwendigen Meldungen werden durch die ausführende Bank
getätigt.

Meldepflichtig ist der Auftraggeber.

und das ganze kommt
nicht aus dem Geldwäschegesetz, sondern aus der
Außenwirtschaftsverordnung.

Und diese orientiert sich in diesem Fall nach dem
Geldwäschegesetz

Unsinn. 12.500 Euro kommen im GWG überhaupt nicht vor und 50.000 Euro nur als maximale Geldstrafe nach § 17 (3) GWG. Weiterhin sind nach dem GWG nicht Beträge oder Zielländer meldepflichtig, sondern Vorgänge. Außerdem hat die Bundesbank (Adressat der AWV-Meldungen) nichts mit Geldwäschebekämpfung zu tun. Nicht zuletzt gab es die AWV schon lange bevor jemand über Gesetzgebung zur Geldwäsche nachdachte.

Der einzige Unterschied zwischen EU-Standardüberweisung und
Drittländern ist, daß bei der EU-Standardüberweisung das
Z4-Formular und für alle anderen Fälle das Z1-Formular zu
verwenden ist.

Stimmt, es sind zwei unterschiedliche Überweisungsformulare.
Wurde ja nicht anders behauptet.

Du hast es einfach falsch bzw. irreführend dargestellt, was ich zum Anlaß für Klarstellung nahm.

Gruß
C.

Hi,

bei uns gibt es am 24ten Kohle.
Und das ist schon die zweite Fa. die am 24ten auszahlt. Für mich also völlig normal.

Leider wesentlich unter der angeblichen Überweisungsgrenze. :frowning:

Gruß
Nita

Wir können ruhig lauter drüber diskutieren, wenn du deine 1,6 Millionen bei mir anlegen willst… Armut ist in der Schweiz keine Schande :wink:

Und ich dachte sogar, dass das berühmte Z1 Formular der Auftrag selbst ist…

In der Schweiz geht schon gar nichts mehr in Sachen Geldtransfer.

Na da bin ich doch froh, dass mein Übertrag vom Salair noch durchgeschlüpft ist ^^