Hallo,
wenn A eine Bankvollmacht (über den Tod hinaus) besitzt von X, der kürzlich verstarb, dann kann theoretisch A jetzt über das Geld nach Belieben verfügen, oder? Neben A gibts es noch vier weitere Erben, die das verhindern wollen. Wenn man der Bank eine Sterbeurkunde vorlegt, wird dann das Konto automatisch gesperrt, so dass man nur noch mit einem Erbschein an das Geld herankommt oder kann A in dem Fall immer noch z.B. Geld abheben?
Eine Bankvollmacht ist in keinster Weise ein schriftliche Anspruch auf Teile der Erbmasse. Hat Person X kein Testament, gelten die normalen gesetzlichen Erbanteile. Hat Person X ein Testament, in der Person A das Bankvermögen zugesagt bekommt, ist ja alles gut. Steht von Person A eben nix in dem Testament, sieht’s schlecht aus!
Relevant für die Erbmasse ist der Kontostand am Todestag. Nach dem Tod noch schnell Geld abheben bringt nichts - außer Ärger.
Frank Wilke
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Hallo,
die Vollmacht ueber den Tod hinaus gilt (wie der Name schon sagt) auch fuer den Zeitraum nach dem Tod. Die Bank wird das Konto nicht automatisch sperren, da es im Sinne des Verstorbenen ist, dass A ueber das Konto verfuegen kann. Allerdings darf A hieraus keinen persoenlichen Anspruch an das Vermoegen ableiten. Die mutmasslichen Erben koennen jedoch die Vollmacht widerrufen und die Bank muss sich dann vor Auszahlung an die Erben ein Testament bzw. einen Erbschein vorlegen lassen.
Gruss,
Alfred