Angenommen ein Verwandter 1. Grades ( z.B. ein Bruder ) ist verstorben.
Der Todesfall trat Anfang des Monats ein, so daß Hartz 4 für den laufenden Monat auf das Konto ging.
Was ist, wenn die Lebensgefährtin mit Kontovollmacht , NACHDEM man die Bank über das Versterben informiert hat, diesen Betrag auszahlt ?
Wie wäre es, wenn die Abhebung ( mit Karte ) am Todestag ( wir nehmen mal an dieser Tag wäre ein Sonntag…man hätte die Bank also nicht am gleichen Tag informieren können ) gemacht worden wäre ?
Vielen lieben Dank im voraus für Eure Beiträge !