Bankvollmacht

Angenommen ein Verwandter 1. Grades ( z.B. ein Bruder ) ist verstorben.
Der Todesfall trat Anfang des Monats ein, so daß Hartz 4 für den laufenden Monat auf das Konto ging.

Was ist, wenn die Lebensgefährtin mit Kontovollmacht , NACHDEM man die Bank über das Versterben informiert hat, diesen Betrag auszahlt ?

Wie wäre es, wenn die Abhebung ( mit Karte ) am Todestag ( wir nehmen mal an dieser Tag wäre ein Sonntag…man hätte die Bank also nicht am gleichen Tag informieren können ) gemacht worden wäre ?

Vielen lieben Dank im voraus für Eure Beiträge !

der Zeitpunkt der Auszahlung ist völlig egal, Bankvollmachten gelten für gewöhnlich über den Tod hinaus. Die Auszahlung erfolgte daher zu Recht.

Hallo,

Bankvollmachten sind bis sechs Monate nach dem Tod gültig. Generalvollmachten hingegen unbegrenzt.

So oder so hat die Bank keinen Fehler gemacht. Eine andere Frage ist, ob die bevollmächtigte Person das Geld hätte abheben dürfen.