Bankvollmacht Abhebung

Angenommen, ein Elternteil gibt seinem erwachsenen Sohn eine Vollmacht für seine Bank, um für ihn gelegentlich Geld abzuheben, am Schalter mit Ausweis. Einfach aus dem Grund, weil schlecht zu Fuß, keine Banken in Wohnungsnähe, keine Online-Kentnisse etc. Gibt es da rechtliches zu bedenken, zB dass es evtl als Schenkung gilt (obwohl das Geld ja an das Elternteil weitergegeben wird)? oder wird es erst bei bestimmten Beträgen/ bei Regelmäßigkeit kritisch?

Das ist unproblematisch. Mit Schenkung hat es nichts zu tun.

MfG
duck313

Ok, das wäre auch ärgerlich wegen Hilfsbereitschaft Ärger zu kriegen, aber man weiß ja nie…Danke

Also erstens: Dieser Fall hat nichts mit einer Schenkung zu tun.
Jetzt liegt mir die Frage auf dem Herzen, ob dieser Elternteil NICHT MEHR GESCHÄFTSTÜCHTIG ist oder dies wegen Krankheit tut. Ich habe diesen Artikel genau gelesen.
Jetzt mal eine andere Frage: Kennt sich dieser erwachsene Sohn mit Bankautomaten aus?
Ich frage nämlich aus folgendem Grund.
Es gibt zwei verschiedene Variationen dass er Geld für einen Elternteil holen kann. Das Erste wäre wie angegeben, mit Vollmacht und PA persönlich am Bankschalter. Das Zweite wäre halt eben die Bankkarte mit PIN für den Automaten. Beides ist möglich und normal. Meine Schwester betreut meinen Papa schon seit einigen Jahren, weil er in einem Alter (82) ist, wo er tatsächlich nicht mehr geschäftstüchtig ist. Auch sie holt ständig Geld von der Bank. Ich sehe das Ganze nicht als Schenkung sondern als Vertrauen zu seinem Angehörigen, in diesem Fall der Elternteil. So sieht’s aus.

Ja, der Fall ist ähnlich, Elternteil auch über 80, ist eine Art Betreuungssituation - allerdings nicht irgendwo offiziell eingetragen. Dann scheint es aber auch nicht nötig zu sein, vorher irgendwelchen Behörden darüber Auskunft zu geben, damit der Helfende nicht unnötig (früher oder später) Schenkungssteuern zahlen muss (oder sonstige Erklärungen abgeben muss) - wenn ich das alles richtig verstehe.

Genau, richtig verstanden.
Eine Meldung an die Behörden sind nur die Vollzeitpflege (wie bei meiner Schwester), dass solch ein Fall finanziell abgesichert ist. Alles andere nicht.
Das Bedienen von Konten der Angehörigen geht den Behörden überhaupt nichts an.
Schenkungssteuer tritt nur bei Schenkung ein, sprich: Haus, Auto und größere Finanzen.