Bankvollmacht Doppelpost. Allg. Recht

Hi !

Sachverhalt:

Die Mutter M erteilt ihrem einzigen Kind (Sohn S verheiratet mit Ehefrau E) Bankvollmacht für ihre Konten, weil sie wegen körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, diese Wege zurückzulegen. Nach dem Tod des S erlischt die Bankvollmacht. Neue Vollmacht soll E erhalten.

Fragen:

Welche Formvorschriften sind einzuhalten, wenn M die Bank nicht mehr aufsuchen kann und daher E die Bankvollmacht einräumen möchte.
Ist eine Beglaubigung der Unterschrift des Kontoinhabers/Vollmachtgebers (M) unter der Vollmacht auch dann notwendig, wenn bisher bereits eine Vollmacht vorlag und die Bank daher bereits eine Unterschriftsprobe (beglaubigt) vorliegen hat?
Wer ist berechtigt, die Unterschriftsprobe zu beglaubigen, so es denn notwendig ist? M ist wegen oben genannter körperlicher Gebrechen in einem Heim für betreutes Wohnen untergebracht. Ist die Heimleitung berechtigt, die Beglaubigung durchzuführen? Einen Notar in das Heim zu holen dürfte ziemlich teuer werden und daher auch nicht in Frage kommen. Oder ist die Bank vielleicht sogar verpflichtet, einen Außendienstmitarbeiter (evtl. auch samstags oder sonntags) vorbeizuschicken?

Danke

BARUL76

PS: wenn es wichtig/hilfreich ist: es handelt sich um die Sparda-Bank.

Hallo,

ich habe mit dem Sachverhalt das erste Problem:
Meist werden ja wohl Vollmachtsformulare der Bank verwendet.
Diese enthalten zu 99% die Klausel, dass Sie über den Tod hinaus gilt.
(Kann natürlich durch die Erben widerufen werden.)
Schon heute könnte die M für E eine Vollmacht für den Todesfall erteilen.
Problem wäre immer nocht, dass S wahrscheinlich immer noch Vollmacht hätte.

Welche Formvorschriften sind einzuhalten, wenn M die Bank
nicht mehr aufsuchen kann und daher E die Bankvollmacht
einräumen möchte.

Schriftform? Ich empfehle trotzdem etwas notarielles auch wenn es nicht zwingen notwendig ist.
Normalerweise - zumindest bei uns ist das so - kann auch ein Mitarbeiter der Bank mit den erfoderlichen Formularen mal beim Kunden vorbeigehen.

Ist eine Beglaubigung der Unterschrift des
Kontoinhabers/Vollmachtgebers (M) unter der Vollmacht auch
dann notwendig, wenn bisher bereits eine Vollmacht vorlag und
die Bank daher bereits eine Unterschriftsprobe (beglaubigt)
vorliegen hat?

Nein.

Wer ist berechtigt, die Unterschriftsprobe zu beglaubigen, so
es denn notwendig ist? M ist wegen oben genannter körperlicher
Gebrechen in einem Heim für betreutes Wohnen untergebracht.
Ist die Heimleitung berechtigt, die Beglaubigung
durchzuführen? Einen Notar in das Heim zu holen dürfte
ziemlich teuer werden und daher auch nicht in Frage kommen.
Oder ist die Bank vielleicht sogar verpflichtet, einen
Außendienstmitarbeiter (evtl. auch samstags oder sonntags)
vorbeizuschicken?

Die Bank ist nicht verpflichtet wird dies aber sicherlich gerne tun, falls das Heim in Ihrem Geschäftsgebiet liegt (und es sich nicht gerade um eine Direktbank handelt). Wie sich die Sparda bei so was verhält wäre mit Ihr persönlich abzuklären. Auch hier kann ich nur sagen: Vielleicht mit Tendenz zum eher nicht.
Aber wenn man frech fragt, könnte man da eventuell ein unbedachtes Ja kassieren.

Generell wollen Banken entweder eigene Formulare oder notarielle Vollmachten wenn es nur irgendwie möglich ist (w/Rechtssicherheit). Außnahmen stellen hier Vollmachten für eine einmalige Auszahlung oder so dar.

In Anbetracht des Hickhacks das oftmals selbst unter besten Verwandten bei so was ausbricht, kann ich nur empfehlen hier nicht am falschen Ende zu sparen. Du glaubst nicht was ich hier jeden Tag erlebe.

Gruß Ivo

Hallo,

grundsätzlich sind Vollmachten formfrei, soweit es nicht um Grundstücksgeschäfte geht für die eine notarielle Vollmacht notwendig ist. Trotzdem versuchen gerade Banken immer wieder gern auf eigenen Formularen zu bestehen oder notarielle Vollmachten zu verlangen. Klare Sache: Vor Gericht würden sie damit nicht durchkommen.

Es macht also durchaus Sinn, auch mit einer rein privatschriftlichen Vollmacht zunächst zur Bank zu gehen und im Zweifelsfall mal zu fragen „wo das denn steht“, dass man eine notarielle Vollmacht brauchen würde. Ggf. stellt man diese Frage auch mal dem Filialleiter oder höher.

Ich mache es im Rahmen von Vorsorgevollmachten immer so, dass ich zumindest einen anwaltlichen Beglaubigungsvermerk mache. Der entfaltet so ganz offiziell natürlich nur „zwecks Zustellung“ Wirkung, aber um rechtliche Laien zu beeindrucken / nicht auf dumme Gedanken kommen zu lassen, reicht dieser üblicherweise aus. Weitergehende Zweifler werden dann üblicherweise dadurch gestoppt, dass ich sicherheitshalber immer einen Passus aufnehme, wonach der Vollmachtgeber mich schon bei Unterschrift beauftragt, ihn im Falle des Streites über die Wirksamkeit … der Vollmacht zu vertreten.

Bislang hat es da jedenfalls noch nie weitergehende Schwierigkeiten gegeben als die, dass ich mal ein freundliches Telefonat führen musste (und ich mache viele von den Dingern).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

zum Gesagten kann ich noch hinzufügen : Alle Banken machen Probleme, wenn nicht ihre eigenen Formulare verwendet werden sollen. Das hat einfach den Hintergrund, dass die von den Juristen abgesegnet sind.

Ob eine Bank bereit ist, sich auf eine formfreie Vollmacht (oder aber auf einen Aussendienstbesuch) einzulassen, hängt davon ab, wie „schwer“ der Kunde ist. Für ein Sparbuch von 100 Euro wirst Du keine Bank finden, die das macht; bei 100.000 sieht das anders aus.

Wichtig : Die Bank wird niemals eine Vollmacht entgegennehmen, die nur bis zum Tod des Vollmachtgebers gilt. Einleuchtender Grund : sie muss sich so bei jeder Verfügung davon überzeugen, dass der Vollmachtgeber noch lebt und das ist nicht machbar. Es gibt daher nur Vollmachten über den Tod hinaus (die Regel) oder Vollmachten für den Todesfall.

Gruss Hans-Jürgen
***

Danke
Hi !

Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben. Hatte vor allem wegen der Beglaubigung etwas Milderes erwartet. Aber wenn es nun mal so Praxis ist und das Geld wegen der Bezahlung der lebensnotwendigen Medikamente abgehoben werden muss, muss man wohl den Weg mitgehen, den die Bank vorgibt. Auch wenn es aus anderen Gründen sicherlich sinnvoll wäre, mal mit ner Bank zu streiten.

BARUL76