Morgen,
hab hier einen kurzen Ausschnitt zum Thema Bankvollmacht und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
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Umfang der Vollmacht:
Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank zur Vornahme aller Geschäfte, mit der Kontoführung im Zusammenhang stehen. Die Bevollmächtigten -und zwar, soweit nicht anders vermerkt, jeder für sich allein- können insbesondere
- über Guthaben (z. B. Überweißungsaufträge, Barabhebungen, Schecks) verfügen -bei Einlagen umfasst dies auch das Recht zur Änderung und zur Kündigung der Vertragsbedingungen- und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung weiterer Konten zur Geldanlage beantragen,
- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen,
- von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen,
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie Auslieferungen an sich verlangen,
- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen,
- VR-BankCard, VR-SparCard und VR-ServiceCard beantragen,
- Teilnahmevereinbarungen für das Telefon- und Online-Banking abschließen.
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Was genau heißt das in der Sprache Normalsterblicher? Würdet ihr sowas unterschreiben? Gibt es Risiken?
Danke schon im Voraus,
Gecko