Hallo ich habe da ne frage!
Ich und mein Mann haben Möbel auf Raten gekauft!Nun da mein mann schon auf seinem Konto enorme Verpflichtungen hat haben wir uns entschieden es von meinem Konto abbuchen zu lassen!Aber auf meinen Mann laufen die Raten.So nun hat der aus dem Möbelhaus zu uns gesagt ich müsse meinem mann eine Bankvollmacht erteilen damit die das auch abbuchen können sonst geht sie Lastschrift wieder zurück da es ja im namen meines mannes abgebucht wird aber mein Bankkonto ist!heute waren wir auf meiner bank um das zu klären und die vollmacht zu geben und der sagte uns das das nicht funktioniert so!Ich verstand nur Bahnhof echt!Jetzt hat der die Vollmacht eingetragen
aber ob die abbuchungen stattfinden konnte er nicht sagen!Jetzt stehe ich im wald und weiß garnichts mehr ehrlich gesagt!Kann mir von euch jemand sagen was ich jetzt tun muss?
hallo monella,
also irgendjemand hat dir humbug erzählt.
dein mann kauft möbel, und die raten dafür sollen von deinem konto abgebucht werden. das ist kein problem.
die raten werden wahrscheinlich per lastschrift eingezogen. dazu muß die einziehende institution (hier: das möbelhaus) lediglich eine einverständniserklärung des kontoinhabers (also du) haben und ggfs. vorweisen können. der rest ist bankübliches alltagseinerlei und bedarf nun wirklich keinerlei bankvollmacht für deinen mann!
saludos, borito
Hallo,
der Bankmitarbeiter wuste das nicht? Da frage ich mich, was der die letzten Wochen gemacht hat.
Hat deine Bank neulich die AGB geändert? Falls ja, ist es seitdem egal, welcher Name drauf steht, das wird nicht mehr geprüft. Einfacher wäre es allemal gewesen, wenn das Möbelhaus einfach den Namen der Ehefrau an der richtigen Stelle eigetragen hätte und diese dort unterschrieben hätte. Mit der Vollmacht ist das nun ja auch so erledigt. Diese sollte man aber im Hinterkopf behalten, falls man sich z.B. irgendwann mal trennt.
Cu Rene
Es könnte sein, dass das Möbelhaus nicht den Weg der Abbuchung über Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren nutzt, sonden einen Abbuchungsauftrag benutzt hat. Der Vorteil für das Möbelhaus ist, dass im Abbuchungsverfahren die Lastschrift nicht vom Kunden wegen Widerspruch storniert werden kann und somit einem Scheck oder einer Bezahlung an der Kasse mit Eingabe der PIN gleichgestellt wird. Hierzu ist die Unterschrift eines Verfügungsberechtigten des Kontos (Kontoinhaber oder Bevollmächtigter) erforderlich.
Der Vertrag hätte im Möbelhaus halt einfach entsprechend anders gestaltet werden können.