Bankvollmacht nach Tod des Verstorbenen

Frau X hat eine Bankvollmacht mit der Verstorbenen ausgefuellt und beiseitig vor Jahren unterschrieben.

Es war eine Bankvollmacht, die auch nach dem Tod der Verstorbenen berechtigt.

Die Bankvollmacht ist aber nicht bei der entsprechnenden Bank abgegeben worden, sondern sie war eine Bsp. Vorlagen-Bankvollmacht aus dem Internet.

Desweiteren hatte die Verstorbenen nur ein Bankkonto.

Ist diese nun gueltig ?

Es gibt mehrerer Aussagen dazu, z.B dass NUR eine Bankvollmacht die von der Bank selbst entworfen worden ist bwz. dann dort abgegeben worden is, gueltigkeit hat.

Wie ist die Juristische Sachlage

Danke

Hallo !

Das Problem ist doch,wie man im Nachhinein die private Vollmacht auf Gültigkeit(der Unterschriften etwa) überprüfen kann.

Bei der bankhinterlegten Vollmacht wäre das leicht und problemlos,die wurde ja schließlich von beiden Personen einstmals direkt vor Ort unterschrieben.
Die gilt auch weiter,wenns so gewollt und geschrieben wurde(ist aber Standardtext).

MfG
duck313

Hallo !

Das Problem ist doch,wie man im Nachhinein die private
Vollmacht auf Gültigkeit(der Unterschriften etwa) überprüfen
kann.

???

Danke

Hallo !

Das Problem ist doch,wie man im Nachhinein die private
Vollmacht auf Gültigkeit(der Unterschriften etwa) überprüfen
kann.

???

Hallo!
Ja,da hast Du recht.
Die Gültigkeit des Schriftstücks insgesamt,wann aufgesetzt,die Unterschriftsprobe liegt ja der Bank vor und die der bevollmächtigten Person kann vor Ort nachgeprüft werden.
Es geht ums formale,schließlich kann man die Vollmacht auch erst nach dem Tod aufsetzen.

MfG
duck313

Diese Vollmacht ist etwa 6 Jahre alt und wurde VON BEIDEN

mit Datum versehen und unterschrieben.

Und nun ?

Wieso sollte eine solche Vollmacht nach dem Tod ausgestellt werden, geht sowas doch gar nicht ?

Ausser sie ist gefaelscht ?

Aber dies ist sie nicht!

Hallo !

darauf wollte ich ja hinaus !

wer prüft ob gefälscht oder nicht,wer kann das überhaupt ?
Das Formular bei der Bank hinterlegt kann nicht gefälscht sein,das machts ja eben einfacher in der Abwicklung.

Dann eben über den Erbschein,der ist eindeutig,der ist der Ausweis,man ist Erbe auch des Guthabens auf dem Konto.

mfG
duck313

Moment mal
Hallo, ich habe euch mal bis runter gelesen und hänge mal folgendes an:

Wenn die Bankvollmacht allein deswegen nicht anerkannt werden soll, weil sie nicht im Beisein eines Bank-MA unterzeichnet und sodann hinterlegt wurde, wie ist dann ein Testament, welches zu Hause ohne Zeugen geschrieben und abgelegt wurde, gültig?

Was die internenen Regelungen der Bank anbelangt, so sollte dies mal oben im „Bank-Forum“ erfragt werden.
Ansonsten ist die Frage, unabhängig einer Bankvollmacht, ob überhaupt eine Vollmacht, welche auch über den Tod hinaus eine gültig haben kann, wenn der Erbfall eintitt, es Erben gibt und/oder sogar ein Testament, ggf. noch mit Bestimmung eines Vollstreckers, nach Tod noch gültig sein kann?

Oder anders, steht eine solche Vollmacht über der Erbfolge bzw. Testament oder ist ggf. noch gleichgesetzt? Es darf doch aber nur ein Testament geben?
Damit ist nicht eine Zuteilung von Erbvermögen gemeint; in der Form, dass der Bankbevollmächtigte das Konto abräumt und meint aufgrund der Bankvollmacht wäre er mit diesem Geld bedacht gewesen. Es geht doch darum, dass der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers wird! D.h. er bestimmt vortan. Und jetzt soll der Bankbevollmächtigte daher kommen und meinen, dies gelte nicht im Bezug auf die Bankverträge? Das kann nicht sein?

Daher darf auch gefragt werden, was eine solche Bankvollmacht überhaupt für einen Sinn macht bzw. ob diese Idee der Banker, den ganzen Erbfall nicht unnötig kompliziert?

MfG

und sodann hinterlegt wurde, wie ist dann ein Testament,
welches zu Hause ohne Zeugen geschrieben und abgelegt wurde,
gültig?

Da es das nicht in jedem Falle ist, sollte man sich auch gut überlegen, ob man sein Testament zu Hause zusammenschreibt.

Ansonsten ist die Frage, unabhängig einer Bankvollmacht, ob
überhaupt eine Vollmacht, welche auch über den Tod hinaus eine
gültig haben kann, wenn der Erbfall eintitt, es Erben gibt
und/oder sogar ein Testament, ggf. noch mit Bestimmung eines
Vollstreckers, nach Tod noch gültig sein kann?

Wenn Du Dich bei diesen Dingen nicht auskennst, wieso meldest Du Dich dazu immer und immer wieder zu Wort?

3 „Gefällt mir“

Wenn Du Dich bei diesen Dingen nicht auskennst, wieso meldest
Du Dich dazu immer und immer wieder zu Wort?

Ein * von mir Dr. Allwissend.
Um eine Frage zu stellen, welche auch du nicht beantwortest hast, wo du doch alles weißt.
Hier noch mal:

Ansonsten ist die Frage, unabhängig einer Bankvollmacht, ob
überhaupt eine Vollmacht, welche auch über den Tod hinaus eine
gültig haben kann, wenn der Erbfall eintitt, es Erben gibt
und/oder sogar ein Testament, ggf. noch mit Bestimmung eines
Vollstreckers, nach Tod noch gültig sein kann?

1 „Gefällt mir“

Um eine Frage zu stellen, welche auch du nicht beantwortest
hast, wo du doch alles weißt.

Meinst Du diese Frage:

Hier noch mal:

Ansonsten ist die Frage, unabhängig einer Bankvollmacht, ob
überhaupt eine Vollmacht, welche auch über den Tod hinaus eine
gültig haben kann, wenn der Erbfall eintitt, es Erben gibt
und/oder sogar ein Testament, ggf. noch mit Bestimmung eines
Vollstreckers, nach Tod noch gültig sein kann?

Natürlich kann sie. Nur, weil Du jemandem eine Kontovollmacht erteilst, heißt das nicht, daß er ungestraft Dein Guthaben verprassen darf. Die Vollmacht dient vielmehr dazu, daß der Bevollmächtigte im Sinne des Bevollmächtigenden Rechtsgeschäfte tätigen darf, die das Vermögen des Bevollmächtigenden betreffen.

Wenn der Bevollmächtigte sich unberechtigt am Erbe vergreift, ist der natürlich gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig.

2 „Gefällt mir“