Bankvollmacht über den Tod hinaus

Hallo…

eine möchteihrer Nichte Bankvollmachten aller Konten erteilen. Muss die Nichte jede Quittung aufbewahren, falls die Erben nach dem Tod ihrer Tante danach fragen?

Vielen Dank…

Hallo,

grundsätzlich dürfte es im eigenen Interesse liegen, zu allen Umsätzen die über ein Konto getätigt werden, die entsprechenden Unterlagen beizuheften. Nur so ist es möglich, mich keinem möglichen Vorwurf auszusetzen. Bei einer Vollmacht weiß ich, es ist nicht mein eigenes Geld, also verwalte ich es (erst recht) „ordentlich“. So kann ich auch jederzeit den Erben Rechenschaft ablegen, denn die dürfen sie beim Bevollmächtigten natürlich einfordern.

Übrigens auch eine Vollmacht über den Tod hinaus kann von den Erben rückgängig gemacht werden.

Gruss, hemba

Ja, und zwar lückenlos!
lG