Bankvollmacht widerrufen

Hallo, ich war Vorsorgebevollmächtigter in allen Punkten und hat die Bankvollmacht über den Tod hinaus für meine leider jetzt verstorbene Mutter. Es sind noch 5 Geschwister da. Noch sind 2 Rechnungen zu bezahlen und dann will ich jeden seinen sechsten Teil von Kontostand ausgehend überweisen und das Konto löschen.
Meine Geschwister bat ich daher mir ihre Bankverbindung mitzuteilen.
3 Geschwister kamen dem nach, 2 Schwestern haben nach zweimaliger Aufforderung mir ihre Bankdaten nicht mitgeteilt.
Ich habe vor nach dem ich 3 von 5 Geschwistern überwiesen habe einfach zur Bank zu gehen und meine Vollmacht die ich von Mutti bekam zu widerrufen. Was dann mit dem Konto und dem Restbetrag passiert soll mir egal sein. Ist dies rechtlich möglich? Bin ich für nachfolgende Dinge diesbezüglich abgesichert?
LG Andreas

Nachdem sich bisher keiner erbarmt hat, versuche ich’s mal. Und zunächst natürlich erstmal herzliches Beileid zu Eurem Verlust.

Aber ich verstehe nicht ganz: sind denn wirklich alle Kosten die durch den Tod Eurer Mutter entstanden sind schon beglichen? Auch irgendwelche Abschlussrechnungen von Gas-Wasser-Scheisse-Versorgern? Soweit ich weiß, wird dereinst die Auflösung des Grabes auch nochmal Geld kosten, habt Ihr das eingeplant?
Und ist alles „Einkommen“ (Verkauf von Immobilien, Wertgegenständen, Rückzahlung Kaution, Ausgleichszahlungen irgendwelcher Vereinsbeiträge etc.) auf dem Konto angekommen? Kommt da sicher nichts mehr nach? [Das alles natürlich unter der Maßgabe, dass Du nicht erwähnt hast, wie lange Deine Mutter schon verstorben ist]. Will sagen: ist das wirklich jetzt der definitive „Endstand“?

Und wenn das jetzt so ist, warum willst Du dann die Bankvollmacht widerrufen? Wäre nicht der logische Weg, dass Du das Konto auflöst?

Und - das sprengt aber jetzt den Rahmen Deiner Frage - was stimmt mit diesen beiden Schwestern nicht? Ich meine, selbst wenn das Verhältnis untereinander nicht gut ist (und war), wenn’s um „Geld erben“ geht, sind die Leute doch üblicherweise schnell dabei :slight_smile: Gibt’s da eventuell eine Geschichte hinter der Geschichte?

Und was spräche dagegen, wenn Du mit der Kohle die für Deine Schwestern bestimmt ist jeweils ein eigenes Konto „Erbe Susi“ und „Erbe Hannelore“ eröffnest und denen beiden dann mitteilst, dass hier ihre Kohle ist und sie sich fürderhin selbst um ihre Kohle zu kümmern haben? Ich gehe aber davon aus, dass @C_Punkt da noch was dazu schreiben wird.

Danke zu aller erst für deine Antwort. Meine Mutter ist am 31.1.2024 in der Uni-Klinik verstorben. Es sind bis aus der Zuzahlung für den Klinikaufenthalt und der Miete für die Trauerhalle keine weitere Kosten und Auslagen zu erwarten. Mutti lebte vor dem Versterben in der Klinik in einem Pflegeheim.
Da ich Vorsorgebevollmächtigter war will ich nun mit dem Auflösen oder besser dem Abgeben des Kontos meiner Mutter abschließen und die Akte meiner Mutter schließen. Jetzt würde dann entspannte Zeit zum liebevollen Gedenken an meine Mutter sein.
Kann ich die Bankvollmacht nicht einfach bei der Sparkasse abgeben und das Konto mit dem Erbschaftsbetrag für meine Schwestern der Sparkasse übergeben?

Also meine Freundin Susi - deren Mutter vor mehr als einem halben Jahr verstorben ist - kriegt bis heute immer noch Rechnungen. Erst kürzlich flatterte ihre eine „Rechnung über Genehmigung zum Aufstellen eines Grabsteins“ seitens der Gemeinde ins Haus. Und auch sowas wie Bestatter, Grabstelle, Trauerredner etc. kommt gerne noch nach. Und auch das Heim könnte hier oder da noch feststellen, dass ja Dreieurofuffzich GEZ nicht bezahlt wurden, oder die Zuzahlung zur Physiotherapie oder die Teilnahme am Tanznachmittag Anno 2020. Ich kann Dir also - bei allem verständlichen Wunsch, das „bürokratische“ abzuschließen - nur raten, noch ein wenig abzuwarten.
Wenn Du das so gar nicht willst: Vielleicht kannst in Rücksprache mit Deinen Geschwistern auch eine gewisse Summe (vermuteter Betrag für Auflösung Grabstelle und ein bisschen Reserve) zurückbehalten und davon dann allfällige noch kommende Kosten decken. Und falls Du das nicht brauchst, dann lasst Ihr Geschwister es zu Mutters 120. Geburtstag oder einem vergleichbaren Anlass so richtig krachen :slight_smile:

Das kann Dir mit Sicherheit der Berater bei der Bank, bei der das Konto ist, sagen. Bist Du denn der einzige mit Vollmacht über die Kohle?

Bitte die Vollmacht von der Erbenstellung trennen! Ohne Testament mit abweichender Regelung bilden die Kinder eine Erbengemeinschaft, die sich auseindersetzen muss. Das kann im einfachsten Fall eine Vereinbarung über die Verteilung eines Kontoguthabens sein. Aber ohne Auseinandersetzung bringt es nichts, einfach nur die Vollmacht zurückzugeben. Dadurch schafft man dann nur das Problem, dass künftig nur noch alle Erben gemeinsam verfügen können. D.h. Du bist weiterhin mit im Boot, musst aber immer alle Miterben mitschreiben.

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Das Konto lautet derzeit entweder auf Erbengemeinschaft Frau XY oder auf Nachlass Frau XY (falls nicht, hat bei der Bank jemand gepennt). Ich bin bei weitem kein Fachmann für Erbrecht bzw. Bankangelegenheiten im Erbfall, aber ich bin mir sehr sicher, dass die gesetzlichen Vertreter eines Verstorbenen entweder die Erben sind (also immer alle gemeinschaftlich) oder ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlasspfleger. Im konkreten Fall werden das die Erben sein und damit ist es sehr, sehr unwahrscheinlich, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, das Konto zu schließen, denn das setzt eine individuell aufgesetzte Vollmacht voraus.

Auch das funktioniert nicht, weil natürlich die Kontoinhaber einer Eröffnung von Konten auf ihren Namen zustimmen müssen bzw. eine Kontoeröffnung zu Gunsten Dritter wieder ganz andere Themen aufwirft. Nicht zuletzt ist damit auch das von Dir angesprochene Thema mit den verspätet eintrudelnden Rechnung nicht vom Tisch, weil dann ja quasi der Anteil der beiden inaktiven Geschwister an noch folgenden Rechnungen von den vier aktiven Erben mitgetragen wird.

Die beste Regelung wäre, das Konto als Nachlasskonto bzw. Konto der Erbengemeinschaft zunächst weiterzuführen, bis alle Kosten im Zusammenhang mit dem Ableben der Erblasserin bezahlt sind. Der Restbetrag wird dann durch sechs geteilt (sofern im Testament keine andere Regelung genannt wird) und jeweils ein Fünftel an die, die Kontoverbindungen angegeben haben, überwiesen. Der Rest bleibt dann auf dem Konto liegen, bis ihn jemand abholt. Die Vollmacht kann dann natürlich widerrufen werden.

Aber für einen Übergangszeitraum von einem Jahr oder so würde ich das Konto noch unverändert weiterlaufen lassen - inkl. Vollmacht.