Bannmeile, Azubi

Hallo an alle,

angenommen eine 18 jährige Auszubildende wird von ihrem Freund krankenhausreif geschlagen (Gehirnerschütterung, Prellungen, blaue Flecken etc.).
Alles wurde im Krankenhaus vom Notarzt protokolliert, fotografiert und eine Anzeige bei der Polizei folgte natürlich auch.

Nun hat sie Angst wieder in ihre Wohung (WG) zurück zu gehen, weil ER natürlich weiss wo sie wohnt und in welche Schule sie geht (alles Fussweg 10 Minuten entfernt).
Er ist arbeitslos und hat gaaaaanz viel Zeit. Er verfolgt sie, er läuft ihr nach. Sie hat riesen Angst. Nun kann sie ja nicht immer in Begleitung laufen und immer die Polizei rufen geht auch nicht. Beim Frauenhaus hat sie bereits angerufen, das ist überfüllt.

Sie will eine Bannmeile erwirken, hat aber kein Geld für einen Anwalt oder Folgekosten für evtl. bürokratische Regelungen usw.
Sie hat nur ein kleines Azubigehalt. Eltern sind arbeitslos und wohnen 200km entfernt.

Was könnte sie tun?
Welche Kosten würde ca. auf sie zukommen wenn sie doch zum Anwalt gehen würde und eine Bannmeile erwirken würde? Gibt es Wege dies irgendwie günstiger zu bekommen?
Oder gibt es evtl. andere Wege ihn davon abzubringen sie zu verfolgen und so zu ängstigen?

Danke schonmal

LG jasmin

Was könnte sie tun?
Welche Kosten würde ca. auf sie zukommen wenn sie doch zum
Anwalt gehen würde und eine Bannmeile erwirken würde? Gibt es
Wege dies irgendwie günstiger zu bekommen?
Oder gibt es evtl. andere Wege ihn davon abzubringen sie zu
verfolgen und so zu ängstigen?

insofern bietet sich ein antrag beim zuständigen amtsgericht (familiengericht) gemäß gewaltschutzgesetzan.

die kosten sind sehr überschaubar. der streitwert (in der hauptsache und im einstw. rechtsschutz) beträgt in fällen von § 1 gewschg 2000€, d.h. es wären etwa 400€ gerichtskosten (146€ gerichtsgebühr und für den RA noch einmal etwa 200€). allerdings kann das gericht auch dem „täter“ nach ermessen die kosten auferlegen, § 80 famfg. darüber hinaus gibt es auch die möglichkeit der verfahrenkostenhilfe. am geld soll es also nicht scheitern…

neben der entscheidung in der hauptsache kann man parallel noch den einstweiligen rechtsschutz beantragen, wenn es schnell gehen muss.
das gericht trifft dann die erforderlichen maßnahmen, die beispielhaft in § 1 gewschg aufgezaehlt sind.

Hallo,

angenommen eine 18 jährige Auszubildende wird von ihrem Freund
krankenhausreif geschlagen (Gehirnerschütterung, Prellungen,
blaue Flecken etc.).
Alles wurde im Krankenhaus vom Notarzt protokolliert,
fotografiert und eine Anzeige bei der Polizei folgte natürlich
auch.

Und? Was kam dabei raus? Wurde die Möglichkeit einer Nebenklage erörtert?

Nun hat sie Angst wieder in ihre Wohung (WG) zurück zu gehen,
weil ER natürlich weiss wo sie wohnt und in welche Schule sie
geht (alles Fussweg 10 Minuten entfernt).
Er ist arbeitslos und hat gaaaaanz viel Zeit. Er verfolgt sie,
er läuft ihr nach. Sie hat riesen Angst. Nun kann sie ja nicht
immer in Begleitung laufen und immer die Polizei rufen geht
auch nicht. Beim Frauenhaus hat sie bereits angerufen, das ist
überfüllt.

Würde ja auch nicht so viel helfen, zur Schule will sie doch gehen und da taucht er auf und dackelt zumindest bis zur Tür des Frauenhauses wieder hinterher.

Sie will eine Bannmeile erwirken, hat aber kein Geld für einen
Anwalt oder Folgekosten für evtl. bürokratische Regelungen
usw.

Bannmeile kenn ich nicht, aber es gibt Gewaltschutzanträge, die sehen in etwa so aus:
http://www.lto.de/fileadmin/mediaarchive/nuetzliches…

Sie hat nur ein kleines Azubigehalt. Eltern sind arbeitslos
und wohnen 200km entfernt.

Was könnte sie tun?
Welche Kosten würde ca. auf sie zukommen wenn sie doch zum
Anwalt gehen würde und eine Bannmeile erwirken würde? Gibt es
Wege dies irgendwie günstiger zu bekommen?
Oder gibt es evtl. andere Wege ihn davon abzubringen sie zu
verfolgen und so zu ängstigen?

Na indem man ihn entsprechend ängstigt. Wenn er ein vernünftiger Mensch ist, lässt er sich von einem Gerichtsurteil auch angemessen beeindrucken.

Danke schonmal

Bitte!
Viel Erfolg!

T.

Hallo,

Und? Was kam dabei raus? Wurde die Möglichkeit einer
Nebenklage erörtert?

Keine Ahnung. Was ist das ?

Na indem man ihn entsprechend ängstigt. Wenn er ein
vernünftiger Mensch ist, lässt er sich von einem
Gerichtsurteil auch angemessen beeindrucken.

Gerichtsurteil kommt von Gericht.
Kein Geld, keine Rechtschutzversicherung. Kein Gericht :frowning:
Deshalb frage ich hier nach Wegen.

Danke
Jasmin

Hallo,

Hier kann der Weiße Ring helfen, die sind gemeinnützig.

https://www.weisser-ring.de/

Soweit ich weiß sind da auch Leute aus dem juristischen Bereich (Polizisten, Juristen, …) ehrenamtlich unterwegs.
Die sollte schnell und praxiserfahren erste Tipps geben können.

Viel erfolg!

Lumpi

Moin,

Kein Geld, keine Rechtschutzversicherung. Kein Gericht :frowning:
Deshalb frage ich hier nach Wegen.

wurde schon mal Prozesskostenhilfe erwägt? http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Gandalf

Hallo,

wurde schon mal Prozesskostenhilfe erwägt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Nein, ausser polizeiliche Anzeige noch nichts.
Deshalb frag ich ja hier was man noch tun könnte.

Danke!

LG Jasmin