Hallo,
habe mir vor einigen Jahren MWG Biotech Aktien gekauft. Leider liefen diese nicht so gut.
Jetzt möchte die Eurofins Genomics, MWG Biotech übernehmen und bietet daher eine Barabfindung von 1,86 € an. Doch was passiert wenn ich das Angebot nicht annehme? Gehen meine restlichen Aktien dann verloren oder werden dafür Aktien bei Eurofins gekauft?
http://vemcms.equitystory.com/index.php?id=498
Danke
Jens
Hallo,
bietet daher eine Barabfindung von 1,86 € an. Doch was
passiert wenn ich das Angebot nicht annehme? Gehen meine
restlichen Aktien dann verloren oder werden dafür Aktien bei
Eurofins gekauft?
Du behälst die Aktien solange, bis der Übernehmende > 95% der Anteile erworben hat und die HV einen Squeeze-out beschließt. Danach werden Deine Aktien eingezogen und Deinem Konto wird der Betrag „Zahl der Aktien*Abfindung“ gutgeschrieben.
Denkbar ist natürlich, daß irgendein Kleinaktionär Einspruch einlegt, Gutachten erstellt werden und dann nach drei Jahren eine höhere Barabfindung festgestellt wird. Während dieser Zeit sitzt Du dann auf Deinen - mutmaßlich aufgrund des illiquiden Handels unverkäuflichen - Aktien.
Gruß,
Christian
Hallo
Du behälst die Aktien solange, bis der Übernehmende > 95%
der Anteile erworben hat und die HV einen Squeeze-out
beschließt. Danach werden Deine Aktien eingezogen und Deinem
Konto wird der Betrag „Zahl der Aktien*Abfindung“
gutgeschrieben.
Denkbar ist natürlich, daß irgendein Kleinaktionär Einspruch
einlegt, Gutachten erstellt werden und dann nach drei Jahren
eine höhere Barabfindung festgestellt wird. Während dieser
Zeit sitzt Du dann auf Deinen - mutmaßlich aufgrund des
illiquiden Handels unverkäuflichen - Aktien.
also das Sinnvollste wäre dann die Abfindung jetzt wahrzunehmen, da man ansonsten unter Umständen an sein Geld für 3 Jahre nicht herankommt, oder?
Gruss
Jens
Hallo,
also das Sinnvollste wäre dann die Abfindung jetzt
wahrzunehmen, da man ansonsten unter Umständen an sein Geld
für 3 Jahre nicht herankommt, oder?
das kommt auf Deine Erwartungen an. Wenn Du davon ausgehst, daß der Aktienkurs steigt, daß das Angebot nachgebessert wird oder durch Einsprüche am Ende eine höhere Abfindung herauskommt, kannst Du auch abwarten.
Nach § 327b (2) AktG ist die Barabfindung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abfindungsangebots mit 2% über dem Basiszinsatz gem. 247 BGB (d.h. derzeit mit rd. 4%) zu verzinsen. Es gibt auch schlechtere Geldanlagen.
Gruß,
Christian