Verkaufe eine Immobilie um 300.000€. Der Käufer bietet eine
Baranzahlung in Höhe von 20.000€ an. Er spart Notar und
Grunderwerbsteuer, oder? Der notarielle Kaufvertrag läuft ja
dann nur über 280.000€! Ist das legal?
Nein
Verkaufe eine Immobilie um 300.000€. Der Käufer bietet eine
Baranzahlung in Höhe von 20.000€ an. Er spart Notar und
Grunderwerbsteuer, oder?
Nein, wieso sollte er? Wieviel vom Kaufpreis in bar, wieviel als Überweisung, wieviel in Kamelen und wieviel in Mondstaub beglichen wird, ändert ja nichts am Kaufpreis. Und der ist und bleibt bei 300.000 in Deinem Beispiel.
Der notarielle Kaufvertrag läuft ja dann nur über 280.000€!
Der notarielle Kaufvertrag läuft über den Kaufpreis. Egal, was davon wie bezahlt wird. Siehe oben.
Ist das legal?
Was jetzt - einen Teil des Kaufpreises bar zu bezahlen und den Rest sonstwie? Ja.
Oder meinst Du, vorsätzlich gesetzeswidrig zu handeln und den Kaufpreis 20.000 niedriger als den tatsächlich beabsichtigten Kaufpreis anzugeben? Das ist illegal, u.a. Steuerhinterziehung und Betrug am Notar.
Außerdem ist es ziemlich leichtsinnig: A bekommt 20.000 von B, A gibt beim Notar 280.000 als Kaufpreis an, B will nach dem Notartermin nichts mehr davon wissen, dass die 20.000 zusätzlich zu den 280.000 fließen sollen.
Oder B zahlt vor dem Notartermin an A, A will daraufhin nicht mehr zum Notar gehen, sondern freut sich über 20.000 für nichts.
Oder B zahlt vor dem Notartermin an A, lässt das ganze heimlich filmen oder sonstwie beweisbar machen, unterschreibt beim Notar für 280.000 und erklärt, er hätte nachweislich bereits 20.000 gezahlt.
Eine ganze Menge Möglichkeiten, wie jeder den anderen auf’s Kreuz legen kann (und das sind noch nicht alle!), und das alles wegen ca. 5,2% von 6,7% vom Kaufpreis, also für knapp 0,35% vom Kaufpreis, die man sich ergaunernd einsparen will… *kopfschüttel*
Verkaufe eine Immobilie um 300.000€. Der Käufer bietet eine
Baranzahlung in Höhe von 20.000€ an. Er spart Notar und
Grunderwerbsteuer, oder? Der notarielle Kaufvertrag läuft ja
dann nur über 280.000€! Ist das legal?
Absoluter Klassiker; lernt jeder Jurastudent im ersten Semester: Der notarielle Vertrag ist unwirksam, weil er ein Scheingeschäft ist. Einen Kauf zum Preis von 280.000 haben beide Parteien nicht gewollt (sondern einen über 300.000). Das tatsächlich gewollte Geschäft aber ist ebenfalls unwirksam, weil es nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form hat. Es ist nicht notariell beurkundet.
Tauscht man auf dieser Grundlage Leistungen aus, können die im Regelfall ohne weiteres zurück gefordert werden.