Guten Tag,
eine OHG führt keine Kasse, dafür werden die wenigen Barzahlungen für die Gesellschaft von den Gesellschaftern vorgenommen. Wie ist das zu verbuchen?
Verändert das die Kapitalkonten am Jahresende oder ist das wie ein Darlehen zu sehen und für den zweiten Fall: mit welchem Zinssatz muss das berechnet werden?
Danke für eure Hilfe
Guten Tag,
eine OHG führt keine Kasse, dafür werden die wenigen
Barzahlungen für die Gesellschaft von den Gesellschaftern
vorgenommen. Wie ist das zu verbuchen?
Verändert das die Kapitalkonten - ja richtig
am Jahresende oder ist das wie ein Darlehen zu sehen - das regelt eigentlich der Gesellschaftervertrag
und für den zweiten Fall: mit welchem Zinssatz muss das berechnet werden? - regelt auch der Gesellschaftsvertrag.
Ob das Kapitalkonto eines Gesellschafters im Soll oder Haben geführt wird, mit welcher Valuta es, und wie verzinst wird - sollte immer der Gesellschaftsvertrag regeln.
Danke für eure Hilfe
Gerne - ich hoffe es hilft weiter
Rainer