Barauszahlung gem. kostenvoranschlag

habe im haus einen Wasserschaden, dessen Begleichung die Versicherung akzeptiert. Möchte auszahlen lassen. da ich gleichzeitig wohnraumverbesserungen durchführen will. Versicherung will nur auszahlen minus MSt und minus 1/3 des nettobetrages . Wäre mit einem gewissen Abschlag einverstanden. Gibt´s urteile/erfahrungen wieviel netto ich bei bar nach Kostenvoranschlag der Versicherug fordern kann?

Hallo,
zunächst gilt FAQ:1129
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Wohnraumverbesserungen den Schaden beheben und Rechnungen hierüber vorgelegt werden können.
Darüber sollte mit dem Schadenregulierer gesprochen werden.
Gruß J.K.