Hallo!
Na , die ist aber sehr lange verfallen.
Überlege mal, kann man so lange warten ?
Das Baurecht ändert sich fortlaufend, welches Recht sollte man also anwenden ?
Deshalb gibts Fristen. Danach muss man neu beantragen nach neuem Recht.
Das kann auch bedeuten, man kann die einmal geplante Baumaßnahme gar nicht durchführen,weil inzwischen Bebauungspläne oder Ortssatzungen abweichendes bestimmen.
Baurecht ist Ländersache,das genaue regelt also jedes Bundesland selbst.
Aber generell gilt einen Baugenehmigung „nur“ 3 Jahre, kann einmal für max. 3 Jahre verlängert werden.
Übrigens, auch gegen eine genehmigte Baumaßnahme kann man als Nachbar Einspruch einlegen ! Es kann formell baurechtlich OK sein, trotzdem aber den Nachbarn mehr als zulässig beeinträchtigen.
Und wenn Garage nicht auf oder nahe der Grenze steht, spricht nichts gegen eine Dachterrasse. Wahrscheinlich sogar genehmigungsfrei.
Aber hier schaut man wohl dem Nachbarn direkt auf den Kopf. Das muss der nicht dulden.
Mfg
duck313