Bareinzahlung auf ein fremdes Bankkonto

Hallo zusammen,

kann ich eigentlich eine Bareinzahlung auf ein fremdes Bankkonto vornehmen ohne mein eigenes Bankkonto zu benutzen, sodass meine Einzahlung „anonym“ bleibt?

Beispiel: Eine Person hat in München bei der Sparkasse ein Bankkonto und ich gehe z.B. in Dortmund zu einer Volksbank und zahle für diese Person 100 Euro ein.

Geht sowas überhaubt bzw. muss der Einzahler hierbei seine Identität preisgeben durch z.B. einen Ausweis?
Geht dies nur im einem Verbund (z.B. unterhalb der Sparkassen) oder kann ich das auch von Sparkasse zur Deutschen Bank machen?
Wo würden überhaubt die Kosten dafür liegen?

Danke,
Frank

Hallo,

das geht, jedoch kostet das Gebühren. Du kannst Bar auf jedes fremde Konto einzahlen bei einer Sparkasse oder Bank. Je nach AGB der Bank mußt du aber mit Gebühren rechnen (ab 5 Euro). Ob das absolut anonym geht, weiß ich leider nicht.

Viele Grüße
Selorius

WDu das bei der gleichen Bak machst, bei der auch der Empfänger ist, wird das gehen. Du musst am Schalter nur vorgaukeln, dass es Dein Konto ist. Bei 100 Euro fragt da eh keiner.

Wenn das von einer anderen Bank kommt ist das eine „Barüberweisung“, diese kostet in der Regel einiges an Gebühren.

Gruß

jörg

Hallo,
nein, anonym geht das nicht. Bei kleinen Beträgen (bis 1000 Euro) muss zumindest der Name angegeben werden (ok: da kann man lügen), über 1000 Euro muss von der Bank die Identität per Ausweis o.ä. festgestellt werden.

Grüße, Tobias

Hallo zusammen,
ich möchte noch kurz die Ausführungen von Tobias ergänzen. Vollkommen richtig ist, dass grundsätzlich die Überweisung per Zahlschein, d.h. Bares wird auf ein internes Konto der (eigenen) Bank eingezahlt und diese schickt es dann bargeldlos an das Empfängerkonto. Hierbei kann man auch einen Verwendungszweck abgeben. Auch korrekt ist, dass die Banken und Sparkassen hierfür Kosten berechnen. Die Kosten können je nach Bank bei 0,00 EUR anfangen und dann steigen. 5,00 EUR sind typisch. Anonym funktioniert das jedoch in keinster Weise. Immer ist die Angabe des Auftraggebers erforderlich. Dieser Name wird dann auch dem Empfänger bekannt. Grundsätzlich muss die Identität gem. Geldwäschegesetz selbst schon bei Beträgen ab 0,01 EUR festzstellen. Einige Banken nehmen jedoch Erleichterungsregelungen in Anspruch und lassen sich ab bspw. 1000 EUR den Personalausweis vorlegen.
Viele Grüße