Hallo,
auch wenn nur Überweisungen gewünscht sind - kann sich das FA gegen Bareinzahlung durch Einwurf im Hausbriefkasten „wehren“?
Hintergrund: Kunden zahlen alle bar, Einzahlung auf Girokonto ist (weil Internet-Bank) nicht oder nur mit Kosten möglich.
Kann der Unternehmer also sein Vorsteuer-Soll bar einwerfen?
Beispiel: bei der Telekom werden diese Bareinzahlungen (von Kunden werden sie mit der Post geschickt!) dann ohne Kosten für die Telekom aufs Eingangskonto des Kunden eingezahlt.
Geht das beim FA auch? Könnte dies nicht dann auch auf Kfz-Steuerbeträge u.a. ausgeweitet werden?
Weiss jemand was?
Danke, Helge