Bareinzahlung der Vorsteuer beim FA?

Hallo,
auch wenn nur Überweisungen gewünscht sind - kann sich das FA gegen Bareinzahlung durch Einwurf im Hausbriefkasten „wehren“?
Hintergrund: Kunden zahlen alle bar, Einzahlung auf Girokonto ist (weil Internet-Bank) nicht oder nur mit Kosten möglich.
Kann der Unternehmer also sein Vorsteuer-Soll bar einwerfen?
Beispiel: bei der Telekom werden diese Bareinzahlungen (von Kunden werden sie mit der Post geschickt!) dann ohne Kosten für die Telekom aufs Eingangskonto des Kunden eingezahlt.
Geht das beim FA auch? Könnte dies nicht dann auch auf Kfz-Steuerbeträge u.a. ausgeweitet werden?

Weiss jemand was?

Danke, Helge

Hallo,

das Finanzamt sieht Barzahlungen nicht gern, wird sich aber auch nicht in der Form dagegen wehren, dass die Zahlung abgelehnt wird.

Gruß
Lawrence

Hallo,
auch wenn nur Überweisungen gewünscht sind - kann sich das FA
gegen Bareinzahlung durch Einwurf im Hausbriefkasten „wehren“?

§ 224 Abs. 1 AO :
„Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträger übergeben werden, der zur Annahme von Zahlungsmitteln außerhalb des Kassenraums besonders ermächtigt worden ist und sich hierüber ausweisen kann.“

Was die „zuständige Kasse“ ist, steht im Gesetz leider nicht. Aber Briefkasteneinwurf geht schon mal nicht; schon deswegen nicht, weil der Briefkasten kein Nachttresor ist und keine Quittung ausspuckt.

Hallo,

auch wenn nur Überweisungen gewünscht

Wenn nur „gewünscht“ da steht, sollte es auch anders gehen. Imo haben die Finanzämter aber gar keine Kassen mehr, an denen man bar zahlen könnte.
Bliebe nur bei den Bankverbindungen der Finanzkasse nachzusehen und dort zu fragen. „Mein“ Finanzamt hat ein Konto bei der Deutschen Bundesbank, ob es dort etwas kostet, wenn man auf das Konto des Finanzamts eine Barüberweisung macht, weiß ich nicht.

Kfz-Steuerbeträge u.a. ausgeweitet werden?

In Bayern geht das nur noch mit Lastschrift, sonst bekommt man das Auto gar nicht angemeldet.

Cu Rene

In Bayern geht das nur noch mit Lastschrift, sonst bekommt man
das Auto gar nicht angemeldet.

In Niedersachsen ist das auch so. Und es ist verdammt umständlich, bei der Kfz-Zulassungsstelle die Lastschrift-Einzugsermächtigung zu unterschreiben, mit dem gerade zugelassenen Fahrzeug sogleich zum Finanzamt zu fahren und dort postwendend den Widerruf der Einzugsermächtigung in den Briefkasten zu werfen. Irgendwie keine gute Idee, was die Länder sich da ausgedacht haben.