Zahlungen an Gläubiger im Inland kann ich mittels einer Bareinzahlung z.B. bei der Postbank erledigen.
Gibt es eine Bank die diesen Service auch für Zahlungen an Konten im EU-Ausland anbieten.
(IBAN und BIC des Empfängers liegen vor.)
Der Betrag liegt bei rund 100 Euro.
Western Union scheidet aus, da sich beim Empfänger um eine Firma handelt.
Ein eigenes Konto habe ich nicht, da wegen anhängiger Zivilprozesse zur Zeit noch Pfändungen gegen mich bestehen.
(Ein sogenanntes Guthabenkonto habe ich nicht, da ich nicht als Bittsteller wegen eines Kontos auftreten will.)
Vielen Dank im voraus.
Einen Tipp für die Überweisung habe ich direkt leider nicht.
Aber ein Guthaben-Konto erhält jedermann (auch ohne betteln) jederzeit bei der Deutschen Bank. Das geht auch online/per Post. Einfach einen Antrag für ein Aktiv-Konto stellen und handschriftlich ganz oben vermerken „ich bitte um Führung als reines Guthabenkonto“.
Klappt hundertprozentig.
Klappt hundertprozentig.
…jedenfalls solange, bis die Gläubiger des Fragestellers hinter das neue Konto kommen und dann ist Ende. Vor Pfändungen schützt auch ein Guthabenkonto nicht und das Pfändungsschutzkonto gibts noch nicht. Ich möchte den Fragesteller auch nicht dazu anstiften, den Erfolg der Zwangsvollstreckung zu vereiteln, indem er das Geld woandershin schafft bzw. Gläubiger bedient, die nicht „dran“ sind.
Gruss Hans-Jürgen
Klappt hundertprozentig.
…bezieht sich NUR auf das eröffnen eines Guthabenkontos.
ich habe glaube ich nichts davon gesagt, das es zum verstecken von Geld oder dem bedienen von Gläubigern ausser der Reihe taugt.
Die ursprüngliche Frage geht um das überweisen von Geld ins Ausland - und das ist mit diesem Konto dann möglich. Mehr möge man in meine Antwort bitte nicht hinein interpretieren.
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Sorry…
…das war wohl missverständlich von mir ausgedrückt.
Deine Antwort war sehr gut, ich wusste z.B. nicht, dass die Deutsche Bank da gerade wirbt (da weiss ich, wo ich Interessenten hinschicken kann) und ist sicher für andere in der Situation auch interessant.
Da ich den ganzen Tag mit solchen Dingen zu tun habe, war der Hinweis wegen der Sperrung für den Fragesteller. Es kann gut sein, dass einer der Gläubiger Wind von dem neuen Konto bekommt und dann ist es mit der Herrlichkeit schon wieder vorbei - seine Sozialleistungen bzw. Freibeträge bekommt er aber auch bei Pfändung.
Der Hinweis wegen Umgehung der Zwangsvollstreckung kommt bei mir häufiger mal. Ich habe ein Herz für Schuldner, aber auch eins für Gläubiger, denn da gibts (z.B. Unterhaltsvollstreckung) auch einige, die das Geld bitter nötig haben. Weil einige gar kein schlechtes Gewissen dabei haben, kommt der Hinweis schon mal - natürlich auch für den Fragesteller gedacht - dass das nicht o.K. wäre.
Nichts für ungut, viele Grüße
Hans-Jürgen