Das ist absurd. Unten sagst du, „wem der name gehört, darf nun
mal bestimmen, wie er ausgesprochen wird“, und hier kommst du
mit der Logik „er wird es wissen“.
Wenn jemand etwas ‚bestimmt‘, kann es kein ‚wissen‘ geben; er
bestimmt einfach.
er weiß, wie sein name in seiner sprache ausgesprochen wird, darf aber, wenn die umstände dafür sprechen, selbst entscheiden, auf welche art sein name „vergewaltigt“ wird. was ist daran absurd?
oder: er weiß, wie er seinen namen ausgesprochen hören möchte…
In unserem Land gibt es die ‚Gewohnheit‘ ein Dehnungs-i nicht
auszusprechen.
das siehst du falsch. in „unserem“ land gibt es kein natives dehnungs-i, nur in irgendwelchen dialekten, benachbarten sprachen usw. - und da wir gewohnt sind, die entsprechenden wörter so auszusprechen, wie es in der originalsprache gehört, sprechen wir das dehnungs-i in diesen fällen nicht. das hat aber weder mit „unserem“ land, noch mit der deutschen sprache sehr viel zu tun.
allerdings ist nicht jedes i ein dehnungs-i, und in diesem besonderen fall ist es etwas ganz anderes, nämlich ein diphthong. somit kannst du die (an sich schon falsche) aussage von oben nicht als begründung für irgendwas nehmen…
Ganz so einfach ist das auch nicht, wie du es darstellst.
Sonst könnte ja ein Herr Mueller sagen, dass er dass ‚ue‘ wie
ein ‚[ai]‘ ausspricht, und das Doppel-‚L‘ wie ein ‚[j]‘ (wie
im Spanischen).
Und schon nennt sich Herr Mueller ‚Meier‘…
tja, genau so einfach ist es. wenn das jemand wirklich möchte, dann macht er das - allerdings handelt er sich damit wesentlich mehr schwierigkeiten und erklärungsnotstände ein, als wenn er einfach seinen namen ändert.