ich habe ein Gewerbe mit Gewerbeschein. Wenn ich von den Einnahmen Geld entnehme um meine Private Miete zu bezahlen muss ich diese private entnahme in meine Gewerbliche Steuererklärung angeben wenn ja, muss ich dann für diese Entnahmen eine private Einkommensteuererklärung erstellen?
nach deutschem Recht ist das in § 4 Abs. 1 EStG geregelt
Zitat (Erläuterung folgt im Anschluß):
„S.1 Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. S2 Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.“
Sie ermitteln den Gewinn folgendermaßen:
Einnahmen
Ausgaben
Entnahmen (z.B. bezahlte Krankenkasse)
Einlagen (z.b. Geld in die Kasse gelegt)
= Gewinn
Sie füllen den Mantelbogen der Steuererklärung (A1 Seite 1-4) aus. Dann ggf. die Anlage Vorsorge, falls Sie Krankenkassenbeiträge, etc. gezahlt haben)
Den oben ermittelten Gewinn tragen Sie in der Anlage GSE ein.
Hmm das verstehe ich nicht so ganz. Krankenkasse, Versicherungen usw das verstehe ich aber wenn ich davon die Miete, was kein Gewerbe ist, bezahle reduziert das auch mein Gewinn bzw reduziert mein Einkommensteuer?
es tut mir leid, aber hinsichtlich der Gewerbesteuer bin ich nicht informiert. Logisch ist nur, dass Du
für das Einkommen Gewerbesteuer zahlst und die Einnahme dementsprechend in der Gewerbesteuer-erklärung mit angibst. Dann würde die Einkommensteuer m.E. entfallen. Die Entnahme als Einkommen in der Einkommensteuererklärung anzugeben, halte ich für sinnwidrig. Aber - ich in diesem Bereich kein Spezi.
HALLO, Für eine private Entneahme aus dem Bereich des
Gewerbes erfordert HIERFÜR keine besondere Erklärung.
Du mußt nur bei der Gewerbesteuer-Erklärung die Entnahme darstellen, denn diese Entnahme zählt ja
schließlich ggf. zum Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.
bzw. mindert den evt. Verlust. OK???
Gruss Helmut
soweit ich weiß, darf sich die Entnahme von Geld nicht auf den betrieblichen Gewinn auswirken. Grds. ist die Entnahme natürlich nachzuweisen und aufzuzeichnen.
Auf die Umsatzsteuererklärung (= gewerbliche Steuererklärung?) und Einkommensteuererklärung hat das demnach keinen Einfluß.
die Entnahme ist als „Privatentnahme“ zu buchen. Sie kürzst damit nicht den Gewinn des Gewerbebetriebs und muss daher auch nicht in der privaten Einkommensteuererklärung angegeben werden.
private Entnahmen und Einlagen dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Gewerbes nicht beeinflussen. Bei Ihrem Fall brauchen Sie diese Miete nicht in der Einkommensteuererklärung aufführen und Sie brauchen dafür keine gesonderte Einkommensteuererklärung machen da Sie die private Miete nicht absetzten können.
Hallo rbierau,
bei der Einnahme/Überschußrechnung brauchen Sie keine
pruvaten Entnahmen ausweisen. Bei der Bilanz also
richtigen Buchführung mit G u V werden private Entnahmen
und Einlagen erfaßt.
Sie haben leider etwas grundlegendes aus dem Steuerrecht nicht verstanden. Nachzulesen in §12 ESt´G
Es gibt ihr privates Leben. Hierzu gehört Miete, Lebenshaltungskosten, Kleidung, Versicherungen, etc.
Der Staat gewährt ihnen nur in diesem Bereich Vergünstigungen bei der Steuer, wie z.B. bei aussergew. Belastungen (Scheidung, Beerdigungskosten, Krankheitskosten) oder wenn sie Handwerker in der Wohnung gegen Rechnung und Überweisung hatten.
Es gibt ihr Berufliches/Gewerbliches Leben. Dies ist nicht mit dem privaten Bereich zu vermischen. Hier zählt nur das als Ausgaben, was Sie zum Erhalt der Einkünfte benötigen.
Mfg Marcks-Huber
Entnahmen und Einlagen beeinflussen den Gewinn und damit auch das zu versteuernde Einkommen NICHT! Begib Dich in die Hände eines Steuerberaters!
Gruß Fred