Barentnahmen Gewerbe-Einkommensteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Gewerbe mit Gewerbeschein. Wenn ich von den Einnahmen Geld entnehme um meine Private Miete zu bezahlen muss ich diese private entnahme in meine Gewerbliche Steuererklärung angeben wenn ja, muss ich dann für diese Entnahmen eine private Einkommensteuererklärung erstellen?

Vielen Dank im Voraus

MfG

rbierau

Hallo RBierau,

nach deutschem Recht ist das in § 4 Abs. 1 EStG geregelt
Zitat (Erläuterung folgt im Anschluß):

„S.1 Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. S2 Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.“

Sie ermitteln den Gewinn folgendermaßen:

  • Einnahmen
  • Ausgaben
  • Entnahmen (z.B. bezahlte Krankenkasse)
  • Einlagen (z.b. Geld in die Kasse gelegt)
    = Gewinn

Sie füllen den Mantelbogen der Steuererklärung (A1 Seite 1-4) aus. Dann ggf. die Anlage Vorsorge, falls Sie Krankenkassenbeiträge, etc. gezahlt haben)

Den oben ermittelten Gewinn tragen Sie in der Anlage GSE ein.

Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Marcks-Huber

Hmm das verstehe ich nicht so ganz. Krankenkasse, Versicherungen usw das verstehe ich aber wenn ich davon die Miete, was kein Gewerbe ist, bezahle reduziert das auch mein Gewinn bzw reduziert mein Einkommensteuer?

Hallo ja die Entnahmen haben aber nichts mit dem Gewinn/Verlust zu tun Es muss nur aus der Bank/Kasse die Buchung erfolgen auf Privatentnahmen.

MfG
MB

Hallo, lieber Steuerzahler,

es tut mir leid, aber hinsichtlich der Gewerbesteuer bin ich nicht informiert. Logisch ist nur, dass Du
für das Einkommen Gewerbesteuer zahlst und die Einnahme dementsprechend in der Gewerbesteuer-erklärung mit angibst. Dann würde die Einkommensteuer m.E. entfallen. Die Entnahme als Einkommen in der Einkommensteuererklärung anzugeben, halte ich für sinnwidrig. Aber - ich in diesem Bereich kein Spezi.

Alles Gute für Dich

Wilhelm

HALLO, Für eine private Entneahme aus dem Bereich des
Gewerbes erfordert HIERFÜR keine besondere Erklärung.
Du mußt nur bei der Gewerbesteuer-Erklärung die Entnahme darstellen, denn diese Entnahme zählt ja
schließlich ggf. zum Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.
bzw. mindert den evt. Verlust. OK???
Gruss Helmut

Hallo,

in dem Moment wo Sie mit dem Gewerbe Ünberschüsse erzielen, müssen diese in der ESt-Erklärung erfasst werden.

Gruß
Wolf

Hallo,

soweit ich weiß, darf sich die Entnahme von Geld nicht auf den betrieblichen Gewinn auswirken. Grds. ist die Entnahme natürlich nachzuweisen und aufzuzeichnen.
Auf die Umsatzsteuererklärung (= gewerbliche Steuererklärung?) und Einkommensteuererklärung hat das demnach keinen Einfluß.

Viele Grüße

Hallo,

die Entnahme ist als „Privatentnahme“ zu buchen. Sie kürzst damit nicht den Gewinn des Gewerbebetriebs und muss daher auch nicht in der privaten Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Gruß Brigitte

Hallo,

private Entnahmen und Einlagen dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Gewerbes nicht beeinflussen. Bei Ihrem Fall brauchen Sie diese Miete nicht in der Einkommensteuererklärung aufführen und Sie brauchen dafür keine gesonderte Einkommensteuererklärung machen da Sie die private Miete nicht absetzten können.

MfG

Hallo rbierau,
bei der Einnahme/Überschußrechnung brauchen Sie keine
pruvaten Entnahmen ausweisen. Bei der Bilanz also
richtigen Buchführung mit G u V werden private Entnahmen
und Einlagen erfaßt.

Grüße tilgba

Sie haben leider etwas grundlegendes aus dem Steuerrecht nicht verstanden. Nachzulesen in §12 ESt´G

  1. Es gibt ihr privates Leben. Hierzu gehört Miete, Lebenshaltungskosten, Kleidung, Versicherungen, etc.
    Der Staat gewährt ihnen nur in diesem Bereich Vergünstigungen bei der Steuer, wie z.B. bei aussergew. Belastungen (Scheidung, Beerdigungskosten, Krankheitskosten) oder wenn sie Handwerker in der Wohnung gegen Rechnung und Überweisung hatten.
  2. Es gibt ihr Berufliches/Gewerbliches Leben. Dies ist nicht mit dem privaten Bereich zu vermischen. Hier zählt nur das als Ausgaben, was Sie zum Erhalt der Einkünfte benötigen.
    Mfg Marcks-Huber

Entnahmen und Einlagen beeinflussen den Gewinn und damit auch das zu versteuernde Einkommen NICHT! Begib Dich in die Hände eines Steuerberaters!
Gruß Fred

Hallo, bei der Gewerbesteuererklärung musst du den steuerlichen Gewinn eintragen. Ebenso wie in deiner privaten Einkommensteuererklärung.
Viel Grüße