Liebe Experten,
wieder folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer AN baut durch Mehrarbeit einige Überstunden auf.
Der Arbeitgeber vergütet die Mehrstunden, indem er dem AN Bargeld auf die Hand gibt, im Gegenzug dazu, soll sich Arbeitnehmer AN die Mehrstunden nicht im Dienstplan vermerken.
Macht sich Arbeitgeber strafbar?!
Macht sich der Arbeitnehmer durch die Annahme des Bargeldes mit strafbar?!
Wenn ja, welche §§ greifen.
Danke für Ihre Hilfe.