Bargeld für Mehrarbeit

Liebe Experten,

wieder folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer AN baut durch Mehrarbeit einige Überstunden auf.
Der Arbeitgeber vergütet die Mehrstunden, indem er dem AN Bargeld auf die Hand gibt, im Gegenzug dazu, soll sich Arbeitnehmer AN die Mehrstunden nicht im Dienstplan vermerken.

Macht sich Arbeitgeber strafbar?!
Macht sich der Arbeitnehmer durch die Annahme des Bargeldes mit strafbar?!
Wenn ja, welche §§ greifen.

Danke für Ihre Hilfe.

Hallo, Steuerhinterziehung und Nichtabführen der Sozialversicherungsbeiträge sind Straftaten des AG, das Mitmachen des AN Beihilfe. VG EK

Liebe Experten,

Hallo,

wieder folgender Sachverhalt:

soll sich
Arbeitnehmer AN die Mehrstunden nicht im Dienstplan vermerken.

Verstoss gegen § 16 Abs. 2 ArbZG

Macht sich Arbeitgeber strafbar?!

Der Verstoss gegen Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit kann gem. § 23 ArbZG eine Straftat sein.

Macht sich der Arbeitnehmer durch die Annahme des Bargeldes
mit strafbar?!

Hat EK schon beantwortet, bei dem Verstoss gegen Aufzeichnungspflicht kann beim AN strafbare Beihilfe vorliegen.

Wenn ja, welche §§ greifen.

s. o.

Danke für Ihre Hilfe.

Scho’ recht

Hi,

zwar nicht direkt gefragt aber wenn der Arbeitnehmer das Bargeld seinerseits nicht als Einkommen bei der Steuer angibt könnte er auch wegen Steuerhinterziehung in die Verantwortung genommen werden.

MFG

zwar nicht direkt gefragt aber wenn der Arbeitnehmer das
Bargeld seinerseits nicht als Einkommen bei der Steuer angibt
könnte er auch wegen Steuerhinterziehung in die Verantwortung
genommen werden.

… und selbst wenn er es angibt: aus Sicht der Sozialkassen und der Rentenversicherung wäre es Betrug und und und…

Viel übler sieht es jedoch damit aus, dass der Arbeitgeber in so ziemlich jeder Hinsicht gegen das Arbeitzeitgesetz verstößt.
Führen die „Überstunden“ dazu, dass weder die 48-Stunden-Woche noch die Ruhezeiten eingehalten sind, so kann dies für den AG ganz, ganz übel enden.
Insbesondere wenn jener ein, ahum, moderner Sklavenhändler ist, kann ihn das sogar seine Gewerbelizenz kosten.

Gruß,
Michael