Bargeld von der Versicherung statt Werkstatt

Hallo Zusammen,

gestern ist mir auf einer Raststätte ein anderes Auto reingefahren. Die Schuldfrage ist unzweifelhaft.

Bei meinem Golf IV ( 10 Jahre alt) , ist hinter der Fahrertür das Blech eingedrückt, der Lack leicht angekratzt, mein Unfallkontrahent hat keine Spuren an seinem Tiguan ( er hat die Delle quasi mehr reingedrückt als reingestossen).

Laut meinem Nachbarn, ehemaliger KFZ-Mechaniker, kann das leicht an die 800 Euro kosten, wenn ich den Schaden über die Werkstatt regulieren lassen würde. Ist aber nicht in meinem Interesse. Da mein Auto nun schon über 10 Jahre als ist und eh schon einige „Schönheitsflecken“ hat, würde ich hier eher die Beule nach „hausmacher“ Art regulieren.

Ist es möglich den Schaden von der Gegenpartei erstezt zu bekommenm ohne das ich mein Auto in die Werkstatt geben muss?Wie gehe ich da vor?

Und die zweite Frage: Muiss ich meiner Versicherung den Unfall melden?

Vielen Dank

Draconier

Hallo Draconier,

selbstverständlich kannst Du fiktiv abrechnen. Das heißt dass Du Dir den kalkulierten Reparaturaufwand auszahlen lässt. Eine Reparatur muss nicht erfolgen. Dazu muss der Schaden aber erst einmal taxiert werden. (Kostenvoranschlag oder Gutachten) Bei dem Fahrzeugalter sollte aber der Haftpflichtversicherer kontaktiert werden. Er kann Dir sagen was sie zur Regulierung haben wollen. Die kalkulieren Reparaurkosten würden aber nur netto gezahlt werden. Mehrwertsteuer gibt es nur bei Reparatur. Deine eigene Versicherung muss nicht informiert werden.
Viel Erfolg und beste Grüße,
Roland

Hallo,

der Unfallverursacher muss den Schaden bei seiner Versicherung melden, meist wird dann ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellt, nach dem der Schaden dann abgerechnet werden kann.

Gruß,
Micha

Hallo Draconier,

ich gehe davon aus, dass die Haftung in Ordnung ist.
Natürlich kannst du den Schaden fiktiv abrechnen lassen.
Reiche hierfür einfach ein Gutachten bzw. (am besten) ein Kostenvoranschlag + Fotos bei der Versicherung ein.
Hier wird die Abrechnung jedoch netto vorgenommen. Es kann gut sein, dass die Entschädigung gekürzt wird (sog. EUCON-Prüfung).
Anspruch auf Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung besteht nicht.
Du kannst jedoch eine „Kostenpauschale“ von 20 Euro anfordern.
Einen freien SV würde ich nicht beauftragen, da es sich um einen Bagatellschaden handelt und die Kosten hierfür womöglich abgelehnt werden könnten.

DEINER Kfz-Vers. brauchst du den Schaden nicht zu melden. Die Schadenmeldung hat natürlich keine Auswirkung auf deinen SFR (%).

Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Gruß

Hallo Draconier,

ja, das ist möglich und nennt sich „fiktive Abrechnung“. Du hast das Recht auf Entschädigung, aber nicht die Pflicht, mit der Entschädigungszahlung den Schaden auch beseitigen zu lassen.
Zu allem Weiteren berät dich der Vermittler / Betreuer deines Vertrags.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Bargeld von der Versicherung statt Werkstatt
Hallo Draconier,

du kannst den Schaden beim gegnerischen Versicherer fiktiv abrechnen. Am besten Fotos von deinem Fahrzeug machen (Kennzeichen sollte mindestens einmal Sichtbar sein. Dann am besten einen Kostenvoranschlag erstellen lassen (kein Gutachten, Summe zu niedrig)und das dann beim Versicherer einreichen. Gleich mit erwähnen, dass du nach Kostenvoranschlag abrechnen möchtest. Dann sollte es auch klappen. Gruß Team kodal24

http://www.kodal24.de/

hallo draconier,
ja man kann den schaden so regulieren, das heißt „nach gutachten oder kostenvoranschlag abrechnen“ das brauchst du natürlich, bis 750,00 € geht ein kostenvoranschlag ab da geht ein gutachten los. werkstatt aufsuchen (VW) ein KV machen lassen und entscheiden - KV oder GA. KV: den von der werkstatt bei der vers. einreichen GA: sachverständigen beauftragen und GA bei der vers. einreichen (sachverständigen bezahlt die gegnerische vers.) in allen fällen wird die mwst abgezogen (und evtl. noch einige kleinigkeiten). dies erst mal in aller kürze, siehe empting bremen sachveständiger, gruß mario

einen KVA erstellen lassen vom Autohaus und dann nach dem KVA abrechnen…
weis eigentlich jeder…

Gruß

Hallo Zusammen,

Hallo

Ist es möglich den Schaden von der Gegenpartei erstezt zu
bekommenm ohne das ich mein Auto in die Werkstatt geben
muss?Wie gehe ich da vor?

Klar ist das möglich. Einfach der gegnerischen Versicherung mitteilen, dass man den Schaden fiktiv abrechnen will. Sodann erstattet diese den Nettoschaden.

Und die zweite Frage: Muiss ich meiner Versicherung den Unfall
melden?

Nö. Solange der Gegner keine eigenen Ansprüche stellt, nicht.

Vielen Dank

Gern geschehen

Draconier