Hallo,
Die EU-Verordnung besagt, dass man beim Grenzübergang von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land, Barmittel die 10.000 € überschreiten ohne Aufforderung deklarieren muss.
Doch was bedeutet diese Deklaration konkret? Welche Ansprüche hat das örtliche Finanzamt, wenn man ca. 40.000 € aus seinem ausländischen Konto abhebt und in bar nach Deutschland transportiert um hierzulande mit dem Geld etwas zu kaufen.
Liebe Grüße
skipto
Wie sähe in so einem Fall, die steuerliche Belastung aus??
Ich wäre sehr dankbar für eine helfende Antwort
Vielen Dank und Liebe Grüße
skipto
Hallo,
die Delkarationsgrenze bei Bargeld (oder geldwerten Gegenständen ) ist 15.000 Euro. Diese Deklarationhat aber keine steuerlichen, sondern Gründe der Geldwäschebekämpfung. Grundlage dafür ist das Geldwäschegesetz und deren Verordnungen. Eine Steuer auf die Einfuhr von Geldern fällt nicht an. Die Zollbehörden können, wenn die Herkunft des Geldes nicht geklärt oder nicht angemelet wird, die gesamte Summe sicherstellen. Das beliebte „Smurfing“ d.h. das Aufteilen von Geldern bis jeder unter die Deklarationsgrenze, wird von den Überwaqchungsbehörden sehr kritisch geprüft. Im schlimmsten Fall werden die Gelder beschlagnahmt und - kann eine Geldwäsche nicht nachgewiesen werden - im Rahmen eines evtl. Bussgeldverfahrens verrechnet.
Gruss
Iru