Bargeldmitnahme aus dem Ausland!Versteuern?

Hallo,

Die EU-Verordnung besagt, dass man beim Grenzübergang von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land, Barmittel die 10.000 € überschreiten ohne Aufforderung deklarieren muss.

Doch was bedeutet diese Deklaration konkret? Welche Ansprüche hat das örtliche Finanzamt, wenn man ca. 40.000 € aus seinem ausländischen Konto abhebt und in bar nach Deutschland transportiert um hierzulande mit dem Geld etwas zu kaufen. Werlche steuerliche Belastung kann man in diesem Fall erwarten

Vielen Dank und Liebe Grüße
skipto

Hallo,

die reine Einfuhr von Geld fiele unter kein mir bekanntes deutsches Steuergesetz.
Eine (Einkommen)steuerbelastung könnte höchstens dann entstehen, wenn das eingeführte Geld von einem ausländischen Schwarzgeldkonto und aus bisher nicht versteuerten Einkünften stammt.

Gruß,
Markus

Eine (Einkommen)steuerbelastung könnte höchstens dann
entstehen, wenn das eingeführte Geld von einem ausländischen
Schwarzgeldkonto und aus bisher nicht versteuerten Einkünften
stammt.

Muss also „Herr Geldabheber im Ausland“ beweisen, dass das mitgebrachte Geld nicht schwarz verdient wurde bzw im Ausland versteuert wurde?

Hi,

Muss also „Herr Geldabheber im Ausland“ beweisen, dass das
mitgebrachte Geld nicht schwarz verdient wurde bzw im Ausland
versteuert wurde?

Die erste Frage ist ja, ob das Konto, von dem das Geld abgehoben wurde, dem Finanzamt bereits bekannt war und die Zinsen bisher versteuert wurden (sind im Inland zu versteuern, auch wenn ausländische Quellensteuer einbehalten wurde).
Danach stellt sich die Frage, woher das Geld auf dem Konto stammt. Und natürlich kann das Finanzamt danach fragen und auch Beweise verlangen, siehe § 90 Abs. 3 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html

Schöne Grüße
C.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Cirwalda

Diese Stelle habe ich nicht ganz verstanden:
(sind im Inland zu versteuern,auch wenn ausländische Quellensteuer einbehalten wurde)

Wenn man also Geld einführt und auf ein deutsches Konto einzahlt, müssen die Zinsen versteuert werden? Ist das damit gemeint?

Liebe Grüße
skipto

Hi,

Diese Stelle habe ich nicht ganz verstanden:
(sind im Inland zu versteuern,auch wenn ausländische
Quellensteuer einbehalten wurde)

_alle_ Zinsen, ob sie nun für Guthaben auf einem Konto im Inland oder im Ausland bezahlt werden, sind bei der deutschen Steuererklärung zu versteuern. Die ausländische Quellensteuer ist in der Höhe wie sie im Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat vereinbart sind, auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Die Differenz kann man sich auf Antrag vom ausländischen Staat erstatten lassen. Für Dividenden gilt das gleiche.

Wenn man also Geld einführt und auf ein deutsches Konto
einzahlt, müssen die Zinsen versteuert werden?

Woher das Geld stammt ist egal. Alle Zinsen sind zu versteuern.

Schöne Grüße
C.