als Student sollte eine solche Frage auch nicht mit dem www, sondern mit dem Wissen aus den Vorlesungen, den Skripten oder Fachbüchern beantwortet werden.
Tut mir leid, aber dazu fällt mir auch nichts ein. Eigentlich sollte Ihr Professor das ja in einer Vorlesung behandelt haben. Gibt es keine Studentenkollegen, die Sie fragen könnten?
ich vermute, er meint den Kaufvertrag als solchen mit den verschiedenen Vertragsarten/Möglichkeiten.
Das Thema ist sehr umfangreich, daher denke ich, findet sich einiges an Antworten bei Wikipedia (Kaufvertrag).
Ich hoffe, das hilft weiter. Wünsche weiterhin viel Erfolg. Viele Grüsse
Vielleicht sind die 4 Verträge ja gar nicht nur auf den Barkauf zu beziehen und der Professor meint mündlich, schriftlich, durch schlüssige Handlung oder Stillschweigen. Das alles ist ja beim Barkauf möglich.
LG
Friede7
nein, die wissen auch nichts und versuchen auch was
rauszufinden.
ich könnte mir vorstellen, dass dein Lehrer auf Vertragsarten hinaus will. Diese sollten Bar bezahlt werden können.
Spontan fällt mir ein: Kaufvertrag, Tausch.
Mein Prof hat mir die Frage gestellt:
Erläutern Sie, wieso bei einen Barkauf zwischen vier Verträgen (welchen?) zu unterscheiden ist.
leider weiss ich nicht was er damit mein und finde im www nicht dazu vielleicht können Sie mir ja weiter helfen.
mfG Felix und einen schönen abend noch und einen guten start in die Woche
Allgemein gesagt würde ich sagen:
Barverkauf mit und ohne Zeugen
Barverkauf mit und ohne Anzahlung
Barverkauf mündl. oder schriftlich
Barverkauf gegen Geld oder gegen Naturalien
Ich meine auch, dass dieser Lehrstoff in einem Lehrbuch für Betriebswirte, Kaufmänner (~leute) oder ähnlichem enthalten sein könnte. Also in nächster FH- oder UNI-Bibliothek stöbern.
danke für die Anfrage - vielleicht geht es hier um die Arten der Bezahlung bzw. um die Konditionen der Verträge.
Besser ist in diesem Fall eine Nachfrage - Wie ist das gemeint?
Eine Frage zur gestellten Frage sollte immer gestattet sein, sei denn, es ist ein bereits besprochenes Thema auf die sich die Frage bezieht.
Als Jurist muss man (in unserem Rechtssystem) öffentliches und
Privatrecht gedanklich auseinanderhalten können. Praktische
Sachverhalte sind aber oft nicht öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Natur, sondern gemischt. Es ist dann Sache des
guten Juristen, das gedanklich zu zerlegen und trotzdem beides
zu berücksichtigen.