Ab dem 1. Juli ist die Befreiung von der Praxisgebühr nicht mehr möglich. Ich würde nun gerne wissen ob dies im Sinne des Vetrages eine Beitragserhöhung darstellt. So könnte ich dann sofort (2 Monate) und nicht erst nach Ablauf meiner 18 monatigen Mindestlaufzeit kündigen. Vetragsabschluß war am 1.1.2008.
Würde gerne zur IKK- Direkt oder zur Knappschaft wechseln…
-)
Hallo,
nein, das zählt ganz nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Ergo, ein Wechsel ist derzeit nur zum 31.08.2008 möglich wenn die schriftliche Kündigung bis zum 30.06.2008 bei der Barmer eingegangen ist.
Beitragsmäßig lohnt sich ein Wechsel in eine „Billig-Kasse“ (nicht
negativ gemeint) dann nur noch für 4 Monate - dann wird es für alle
gleich teuer.
Die Versprechen mancher BKK`en Ihren Mitgliedern Prämienzahlungen
ab dem 01.01.2009 zu zugestehen halte ich für eine Werbemasche.
Gruß
Czauderna
Hallo,
also dass der gesundheitsfond kommt steht zu 99,9% fest !!
Die von dir genannte Prämie gibt es bei anderen Kassen auch und
das schon seit einiger Zeit - nennen sich Individual_Tarife oder
Bonus-Programme und werden in unterschiedlichen Höhen ausgelobt.
Bei meiner Kasse gibt es sogar einen bei dem maximal 1800,00 €
im Jahr Bonus gezahlt werden, allerdings auch nicht für jeden, da er Einkommens abhängig ist. Außerdem birgt er auch ein gewisses Risiko.
Nur soviel dazu.
Das hat aber nichts mit einer Prämienzahlung in Verbindung mit dem
Beitragssatz und dem Gesundheitsfond zu tun.
Gruß
Czauderna