Barquittungen beim Finanzamt

Hallo liebe User,

ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen, würde mich sehr freuen.

Mandant A hat hat seinem Vater ein Haus abgekauft.
der Vater darf nun zur Miete 3 Monate in dem Haus noch wohnen und zieht danach aus.

Nun ist der Vater Zahlungsunfähig und hat eine Lohn und Gehaltspfändung sowie eine Kontopfändung und kann keine Überweisungen mehr tätigen (in den 3 Monaten).

Mandant A hat nun im nächsten Jahr ein Steuerbescheid bekommen, in dem das Finanzamt die Barquittungen nicht anerkennt.

Somit kann Mandant A keine Kosten für das erworbene Haus beim Finanzamt geltend machen.

Hab Ihr hier einen Tip???

ich freue mich sehr auf eure Antworten.

LG eure Golfiline :smile:

Offenkundig hat der Vater Ihnen das Haus geschenkt, da Sie keinen Geldfluß über Konten nachweisen können! Da gibt es dann auch steuerlich nicht geltend zu amchen!

Hallo
Als erstes würde ich die Begründung des Finanzamts ausfindig machen warum keine Barbelege anerkannt werden.Eine Begründung muss immer für eine Entscheidung des Amtes oder ähnliches dabeistehen.
Dann sofort Wiederspruch einlegen den Barbelege müssten meines erachtens genauso anerkannt werden wie zb. Überweisungen oder Daueraufträge.Des weiteren entstehen ja beim Steuerbescheid ihrerseits keine Nachteile sondern er wird nochmals geprüft und dann wenn nötig nur zu ihren Gunsten berichtigt also lohnt ein Einspruch immer.
LG Mausi123

Hallo,
zuerst eine Gegenfrage. Was soll denn auf den Barquittungen nachgewiesen sein ?
Kosten oder Mieteinnnahmen ?

Gruß, majowi

Hallo Golfiliene,
beim FA muß bekannt gewesen sein, daß Ihr Hr. Vater zahlungsunfähig war. Ist also naheliegend, daß er dann die Miete auch nicht hat bezahlen können. Bei Verwandschaft wird besonders stark kontrolliert, es spricht ja fürsich, daß der Vater noch 3 Monate im Hause hat bleiben dürfen. Hier wurden Fehler im Vorfeld (Vertragsfehler) gemacht.
Tatsache ist jedoch, daß das FA Barquittungen nicht anerkennt.
Sie hätten sich besser vorher informiert- ist jetzt für Sie schlecht gelaufen - Leider
gruß maluzo.

Hallo liebe User,

ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen, würde mich sehr freuen.

Mandant A hat hat seinem Vater ein Haus abgekauft.
der Vater darf nun zur Miete 3 Monate in dem Haus noch wohnen
und zieht danach aus.
Hallo,guten Tag würde mich mit einem Anwalt unterhalten.,viel Glück liebe grüße anna
Nun ist der Vater Zahlungsunfähig und hat eine Lohn und
Gehaltspfändung sowie eine Kontopfändung und kann keine
Überweisungen mehr tätigen (in den 3 Monaten).

Mandant A hat nun im nächsten Jahr ein Steuerbescheid
bekommen, in dem das Finanzamt die Barquittungen nicht
anerkennt.

Somit kann Mandant A keine Kosten für das erworbene Haus beim
Finanzamt geltend machen.

Hab Ihr hier einen Tip???

ich freue mich sehr auf eure Antworten.

LG eure Golfiline :smile:

Hallo,

leider kann ich hier keien Tip geben, da ich von Steuern nichts verstehe.
Hoddel

Hallo,

leider habe ich da keinen Tipp.

Gruß

Hallo,

meines Erachtens ist eine Überweisung der Miete nicht zwingend erforderlich, erleichtert die Sache gegenüber dem Finanzamt aber ungemein.

Es dürfte im vorliegenden Fall schwierig sein, dem Finanzamt zu erklären, dass der eigene Vater trotz Kontopfändung noch Miete bezahlt hat.

Die Zahlungsabsicht alleine reicht nicht.

Wenn es um wenige Kosten geht: In den Wind schreiben!

Geht es um viel Geld: Ab zum Steuerberater und/oder Anwalt, der sich mit sowas auskennt.

Gruß
Horst