Hallo liebe User,
ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen, würde mich sehr freuen.
Mandant A hat hat seinem Vater ein Haus abgekauft.
der Vater darf nun zur Miete 3 Monate in dem Haus noch wohnen und zieht danach aus.
Nun ist der Vater Zahlungsunfähig und hat eine Lohn und Gehaltspfändung sowie eine Kontopfändung und kann keine Überweisungen mehr tätigen (in den 3 Monaten).
Mandant A hat nun im nächsten Jahr ein Steuerbescheid bekommen, in dem das Finanzamt die Barquittungen nicht anerkennt.
Somit kann Mandant A keine Kosten für das erworbene Haus beim Finanzamt geltend machen.
Hab Ihr hier einen Tip???
ich freue mich sehr auf eure Antworten.
LG eure Golfiline 
Hab Ihr hier einen Tip???
Ja, wer keine Ahnung von der Materie hat, sollte keine Mandanten haben…
Vielen Dank für die geistreiche Information.
Sowas kann man sich echt sparen…
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Hallo,
um welche Barquittungen geht es genau? Solche für die Mietzahlungen?
Und wie begründet das Finanzamt die Ablehnung dieser Quittungen?
LG
Markus
Hallo Markus,
Danke für die Antwort.
Ja, es sind normale Barquittungen (Herlitz Quittungsblock) für die Mietzahlung.
Das Finanzamt schreibt:
Das Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen betreffend das Objekt war steuerlich nicht anzuerkennen. Die tatsächliche durchführung unter Barquittungen erfolgte nicht wie unter fremden Dritten üblich.
ENDE
Mandant A hatte aber einen Mietvertrag mit dem Vater…
LG
Golfiliene 
Hallo Lenchen 
Das Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen betreffend das
Objekt war steuerlich nicht anzuerkennen. Die tatsächliche
durchführung unter Barquittungen erfolgte nicht wie unter
fremden Dritten üblich.
OK, das klingt nach Nichtanerkennung, weil fremde Dritte üblicherweise eine Überweisung der Miete vereinbart hätten.
Dies sollte man mit Hinweis auf die Kontopfändungssituation des Mieters entkräften können - bei gepfändetem Konto hätte auch ein fremder Dritter die Miete nicht überweisen können.
Man wird dann allerdings u.U. noch mit einer Überprüfung rechnen müssen, ob und ggf. woher der Mieter überhaupt das Geld hatte, um die Miete bar zu zahlen - es ist also Vorsicht geboten, wenn dieses vom Schwarzgeldkonto in Liechtenstein kam
)
LG
Markus
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Hallo,
die Begründung des Finanzamts ist Käse.
Sie zielt auf den Fremdvergleich ab, der angeblich besagt, dass eine Miete immer unbar zu entrichten wäre.
Dies stimmt aber nicht. Ich selbst habe bereits eine Wohnung bewohnt, wo die Vermieterin (eine mir völlig unbekannte und fremde Person) mich darauf hingewiesen hat, sie hätte die Miete gerne jeden Ersten in bar von mir. Ich hatte kein Problem damit und habe deshalb immer bar bezahlt und eben eine solche Quittung dafür erhalten.
Außerdem hätte der Weg per Überweisung wegen der finanziellen Situation des Mieters hier gar nicht funktionieren können.
Gruß
Lawrence
Hallo liebe User,
ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen, würde mich sehr freuen.
Mandant A hat hat seinem Vater ein Haus abgekauft. Nun ist der Vater Zahlungsunfähig … (in den 3 Monaten).
Das klingt so, als ob der Vater schnell noch vor der Ablegung der EV das Haus in Sicherheit gebracht hat. Sicherlich mit ortsunüblich wenig Kaufpreis…
Anwaltliche Hilfe ist aus meiner Sicht dringend notwendig.