Barrierefreiheit auch im Handel?

Moin,

ich musste mir einen neuen USB-Stick kaufen, hm, es ist keinerlei Beschreibung der Handhabung oder … auf Deutsch zu lesen, es wird vorausgesetzt, dass man Englisch kann.

Ich wohne jetzt im „Osten“, viele hier haben nie Englisch gelernt, auch ältere Menschen sind u.U. überfordert.

Dazu kommt, dass selbst die Schriftgröße dermaßen katastrophal klein ist, dass man ohne Lupe/Sehhilfe nichts lesen kann.

Wenn ich in ein Geschäft gehe, dass erkennbar arabisch, türkisch, als Bspl., geprägt ist, dann kann ich mich damit abfinden, dass auch die Konserven usw. keine deutsche Beschriftung tragen.

Weshalb sind diese Waren verkehrsfähig? Ist die Krümmung einer Banane wichtiger?

Bin für eure Meinungen dankbar.

Gruß Volker

Hallo,
das gehört eher ins Rechtsbrett, da würde es aber wegen FAQ:1129 gelöscht.
Nach Meinung vieler Gerichte gehört eine klare Dokumentation zum Artikel, fehlt sie ist das ein Sachmangel. Es ist aber nicht verboten mangelhafte Ware zu verkaufen (so lang da keine Gefahr etc. davon ausgeht), man muß halt nur damit rechnen, daß der Kunde die zurückbringt.

Schriftgröße dermaßen katastrophal klein

Bei Medikamenten ist das der Normalfall, da kann man aber immer noch den …

Cu Rene

Hallo!

ich musste mir einen neuen USB-Stick kaufen, hm, es ist
keinerlei Beschreibung der Handhabung oder … auf Deutsch zu
lesen, es wird vorausgesetzt, dass man Englisch kann.

Einfaches Rezept: Produkte mit unzureichender Beschreibung nicht kaufen.

Die meisten Sachen, dazu gehören auch USB-Sticks, gibt es beinahe an jeder Ecke, so dass niemand auf mangelhafte Angebote angewiesen ist. Beim USB-Stick kommt hinzu, dass man ihn nur in einen USB-Steckplatz am PC stecken muss. Mehr Bedienung und Handhabung gibt es dabei nicht. Wenn Du dann am PC z. B. den Windows-Explorer öffnest, wird der USB-Stick als Wechseldatenträger angezeigt. Wenn Du darauf Daten speichern oder Daten abrufen möchtest, machst Du das in genau gleicher Weise wie bei einer Diskette. Nur dass das Laufwerk nicht A: heißt, sondern F:, G: oder was auch immer Windows-Explorer beim Wechseldatenträger anzeigt.

Die meisten USB-Sticks werden Importprodukte sein. Der Importeur, der die Waren in der EU in Verkehr bringt, ist gehalten, Anleitungen in der jeweiligen Landessprache beizulegen. Aber gerade auf dem PC-Sektor hat sich eine gewisse „Luschigkeit“ eingeschlichen und darauf angesprochen, antwortet manche Dumpfbacke mancher Händler „Sie werden doch wohl Englisch können“. Lass ihn stehen und geh woanders hin.

Andererseits muss man manchmal froh sein, ohne deutschsprachige Anleitung auskommen zu müssen. Bei manchen Übersetzungen bleibt nämlich unklar, ob es sich um eine Zumutung handelt oder ob eine Erheiterung beabsichtigt war.

Ein Händler, der etwas von Marketing und Kundenbindung versteht, wird seinen Kunden erläuternd behilflich sein und/oder mangelhafte Beschreibungen durch etwas Brauchbares ersetzen.

Gruß
Wolfgang

Moin Wolfgang,

Einfaches Rezept: Produkte mit unzureichender Beschreibung
nicht kaufen.

[…]

Andererseits muss man manchmal froh sein, ohne
deutschsprachige Anleitung auskommen zu müssen. Bei manchen
Übersetzungen bleibt nämlich unklar, ob es sich um eine
Zumutung handelt oder ob eine Erheiterung beabsichtigt war.

Ja, auch ich lese manchmal lieber die englische Übersetzung

Ein Händler, der etwas von Marketing und Kundenbindung
versteht, wird seinen Kunden erläuternd behilflich sein
und/oder mangelhafte Beschreibungen durch etwas Brauchbares
ersetzen.

Gruß Volker