Frau Wolle ist nun schon sehr betagt und ist gehbehindert mit notwendiger Begleitperson, 100% schwerbehindert mit einer kleinen Erwerbsminderungsrente!
Seit über 30 Jahern ist sie bei der gleichen Großbank (gelb). Bis vor zwei Jahren hatte die (vorehrige) Filiale einen bodengleichen Eingang und nun seit Umzug vor ca. 2 Jahren in ein Gebäude der „grünen“ Bank, von der gelben geschluckt/gekauft; gibt es keinen barierrefreien Eingang/Zugang mehr!!! Bei der ersten Anfrage an das Institut, gestellt im Dezmeber 2011, beantwortet im Juli 2012, d. h. 1/2 Jahr später, dass hier eine bauliche Umsetzung erfolgen würde. Nun heißt es, nicht möglich, da die Stadt nicht zu stimmen würde! Damit ist der Fall seitens der Bank erledigt, für Frau Wolle allerdings nicht, denn es geht ja nicht nur um die vielen schwerst geh-behinderten Kunden, mit oder ohne Rollatoren, Rollstühlen usw.; es geht ja auch um Mütter mit Kinderwagen etc.!?
Was kann Frau Wolle tun, Schadensersatz, Regreß, Klage erheben!?
Wer trägt die Kosten zur Erledigung der Bankgeschäfte (Begleitperson notwenidig!), zumal die alte Filiale ja behindertengerecht/barrierefrei war!
Hier kann doch nicht einfach der Fall für erledigt erklärt werden?!
Gibt es diesbezüglich keine Gesetze / Rechte / Gerichtsurteile?!
Bitte um dringende Mithilfe, mit über 75 ist das ein wirkliches Problem…; DANKE