Barrierefreiheit einer Großbank

Frau Wolle ist nun schon sehr betagt und ist gehbehindert mit notwendiger Begleitperson, 100% schwerbehindert mit einer kleinen Erwerbsminderungsrente!

Seit über 30 Jahern ist sie bei der gleichen Großbank (gelb). Bis vor zwei Jahren hatte die (vorehrige) Filiale einen bodengleichen Eingang und nun seit Umzug vor ca. 2 Jahren in ein Gebäude der „grünen“ Bank, von der gelben geschluckt/gekauft; gibt es keinen barierrefreien Eingang/Zugang mehr!!! Bei der ersten Anfrage an das Institut, gestellt im Dezmeber 2011, beantwortet im Juli 2012, d. h. 1/2 Jahr später, dass hier eine bauliche Umsetzung erfolgen würde. Nun heißt es, nicht möglich, da die Stadt nicht zu stimmen würde! Damit ist der Fall seitens der Bank erledigt, für Frau Wolle allerdings nicht, denn es geht ja nicht nur um die vielen schwerst geh-behinderten Kunden, mit oder ohne Rollatoren, Rollstühlen usw.; es geht ja auch um Mütter mit Kinderwagen etc.!?

Was kann Frau Wolle tun, Schadensersatz, Regreß, Klage erheben!?
Wer trägt die Kosten zur Erledigung der Bankgeschäfte (Begleitperson notwenidig!), zumal die alte Filiale ja behindertengerecht/barrierefrei war!

Hier kann doch nicht einfach der Fall für erledigt erklärt werden?!

Gibt es diesbezüglich keine Gesetze / Rechte / Gerichtsurteile?!

Bitte um dringende Mithilfe, mit über 75 ist das ein wirkliches Problem…; DANKE

Hallo !

Frau Wolle MUSS nicht bei der nun für sie nur unter Schwierigkeiten erreichbaren Filiale oder der Bank überhaupt bleiben.
30 Jahre erreichbar muss nicht auf ewig so bleiben.

Das ist etwas anderes als bei einer Behörde,zur der man bei Bedarf hin gelangen MUSS,da kann man nicht ausweichen,also hat sie einen behindertengerechten Eingang.
Die Bank muss das nicht,sie wird es fast immer anstreben einzurichten(hier doch auch!),es mag bauliche Gründe geben,die dem entgegenstehen.

Als gute und langjährige Kundin kann man ja beim Filialleiter dort vorsprechen und versuchen etwas auszuhandeln,damit man bei der Bank bleiben kann. Ich glaube es zwar nicht,aber vielleicht bietet die Bank etwas an,einen Fahrdienst,kostenlose Zusendung von Kontoauszügen,wer weiss was man sich einfallen lässt,um die Kundin nicht zu verärgern und zu halten.

MfG
duck313

Hallo,

dieses Anspruchsdenken finde ich erstaunlich. Wenn für eine Rampe öffentlicher Straßenraum in Form einer Sondernutzung in Anspruch genommen werden muss, die Stadt das aber ablehnt, was soll denn das Bankhaus tun? Abreißen und neu bauen?

Für Neubauten gibt es zwar Vorgaben für Barrierefreiheit.
http://ab-nrw.de/index.php?option=com_content&view=a…

Aber im Bestand gilt Vertrauensschutz.

Muss die Dame für Bankgeschäfte eine Filiale aufsuchen?

Kann sie nicht die Bank wechseln?

Onlinebanking? Machen viele 75jährige.

Postbank? Da kann man ja alles mit der Post schicken.

VG
EK

Hallo dreyer3,

Was kann Frau Wolle tun?

Im Zweifelsfall die Bank wechseln?

Grüße,
Tinchen